Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Werden AVB eingezogen, auch wenn keine Möglichkeit der Kenntnisnahme i.S.d. § 305 II Nr. 2 BGB besteht?
Rückseite
M1: § 49 II VVG analog für alle Versicherungsarten
- arg.: AVB regeln auch essentialia negotii => Versicherung soll wirksam bleiben
- M1: Rumpfvertrag ohne Risikoausschlüsse
- h.M.: auch Risikoausschlüsse => sonst zu weite Bevorzugung des VN, da Risikoausschlüsse immer vorhanden sind
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.