Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite Werden AVB eingezogen, auch wenn keine Möglichkeit der Kenntnisnahme i.S.d. § 305 II Nr. 2 BGB besteht?
Rückseite

M1: § 49 II VVG analog für alle Versicherungsarten

  • arg.: AVB regeln auch essentialia negotii => Versicherung soll wirksam bleiben
ABER telos: bloße Verfahrensvereinfachung für Verfahrensbeschleunigung bei Versicherungen über vorläufige Deckung DAHER RF des § 306 I, II BGB greifen, jedoch liegt keine gesetzliche Regelung vor => ergänzende Vertragsauslegung gem. § 157 BGB
  • M1: Rumpfvertrag ohne Risikoausschlüsse
  • h.M.: auch Risikoausschlüsse => sonst zu weite Bevorzugung des VN, da Risikoausschlüsse immer vorhanden sind

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.