Allgemein (Fach) / Flo B (Lektion)

Vorderseite § 16 FSG Verbände der Feuerwehren
Rückseite

Die gemeinnützigen Verbände der Angehörigen der Feuerwehren (Feuerwehrverbände) betreuen ihre Mitglieder, pflegen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehren sowie die Tradition der Feuerwehren, fördern die Ausbildung und wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.

Diese Karteikarte wurde von heckmann erstellt.