Steuern (Fach) / Europarecht (Lektion)

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Europarecht

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  • Europäische Verträge 1951 Pariser Vertrag 1957 Römische Verträge 1992 Vertrag von Maastricht 2002 Vertrag von Nizza 2007 Vertrag von Lissabon
  • Pariser Vertrag 1951 EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • römische Verträge 1957 EWG  - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Euratom
  • Vertrag von Maastricht 1992 EU als Holding für: EG -Europäische Gemeinschaft EGKS - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Euratom
  • Vertrag von Nizza 2002 Reformen zur Vorbereitung auf Erweiterung der EU
  • Vertrag von Lissabon 2007 seit 01.12.2009 in Kraft AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Die EU erlangte eigene Rechtspersönlichkeit durch Verschmelzung mit der EG Die europäischen Gemeinschaften gingen in der neuen Europäischen Union auf
  • Gründungsstaaten der EU Deutschland Frankreich Italien Belgien Niederlande Luxemburg
  • Beitrittskandidaten Serbien Montenegro Türkei evtl.zukünftig Albanien Mazedonien
  • Austritte Großbritannien geplant im März 2019
  • Supranationalität kennzeichnet eine Ebene über der Nation oder über dem Nationalstaat eigener Herrschaftsverband eigene Hoheitsrechte unabhängige Rechtsordnung eigener Aufgabenbereich Frundsatz der Subsidiarität
  • Wesen der EU keine "Allzuständigkeit" keine Kompetenz-Kompetenz
  • Kompetenz-Kompetenz Das Recht Zuständigkeiten zuzuweisen und zu verändern
  • Anzahl der Mitgliedsstaaten der EU Zur Zeit 28 inklusive GB
  • EWR Europäischer Wirtschaftsraum Norwegen Island Liechtenstein
  • EFTA European Free Trade Association Norwegen Island Liechtenstein Schweiz
  • Wirtschaftliche Integration 1968 Zollunion 1993 Binnenmarkt 1999 Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 01.12.2009 Vertrag von Lissabon
  • Organe der EU Europäischer Rat der Staats-und Regierungschefs Rat der EU EU-Parlament Kommission Gerichtshof Zentralbank Rechnungshof
  • Institutionelles Dreieck Rat der EU Europäisches Parlament Kommission
  • EU-Kommission Sitz Brüssel, einige Dienststellen in Luxemburg Präsident: Jean Claude Juncker Aufgaben geregelt in Art.17 EUV Erarbeitung von Rechtsvorschriften Ausführung eines Haushaltsplans gem Art. 317 AEUV Kontrolle der Organe und Mitgliedsstaaten (Hüterin der Gemeinschaft)
  • EUV Vertrag übder die europäische Union
  • Europäischer Gerichtshof Sitz: Luxemburg Vorsitz: Koen Lenaert Aufgaben gem. Art.19 EUV Sicherung der Wahrung der Rechte bei der Auslegung und Anwendung der Verträge Nationale (Instanz-)Gerichte können Rechtsfragen vorlegen Letztinstandliche Gerichte wie z.B. BGH, BFH müssen vorlegen