Steuern (Fach) / Europarecht (Lektion)
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Europarecht
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- Europäische Verträge 1951 Pariser Vertrag 1957 Römische Verträge 1992 Vertrag von Maastricht 2002 Vertrag von Nizza 2007 Vertrag von Lissabon
- Pariser Vertrag 1951 EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
- römische Verträge 1957 EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Euratom
- Vertrag von Maastricht 1992 EU als Holding für: EG -Europäische Gemeinschaft EGKS - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Euratom
- Vertrag von Nizza 2002 Reformen zur Vorbereitung auf Erweiterung der EU
- Vertrag von Lissabon 2007 seit 01.12.2009 in Kraft AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Die EU erlangte eigene Rechtspersönlichkeit durch Verschmelzung mit der EG Die europäischen Gemeinschaften gingen in der neuen Europäischen Union auf
- Gründungsstaaten der EU Deutschland Frankreich Italien Belgien Niederlande Luxemburg
- Beitrittskandidaten Serbien Montenegro Türkei evtl.zukünftig Albanien Mazedonien
- Austritte Großbritannien geplant im März 2019
- Supranationalität kennzeichnet eine Ebene über der Nation oder über dem Nationalstaat eigener Herrschaftsverband eigene Hoheitsrechte unabhängige Rechtsordnung eigener Aufgabenbereich Frundsatz der Subsidiarität
- Wesen der EU keine "Allzuständigkeit" keine Kompetenz-Kompetenz
- Kompetenz-Kompetenz Das Recht Zuständigkeiten zuzuweisen und zu verändern
- Anzahl der Mitgliedsstaaten der EU Zur Zeit 28 inklusive GB
- EWR Europäischer Wirtschaftsraum Norwegen Island Liechtenstein
- EFTA European Free Trade Association Norwegen Island Liechtenstein Schweiz
- Wirtschaftliche Integration 1968 Zollunion 1993 Binnenmarkt 1999 Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 01.12.2009 Vertrag von Lissabon
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- Organe der EU Europäischer Rat der Staats-und Regierungschefs Rat der EU EU-Parlament Kommission Gerichtshof Zentralbank Rechnungshof
- Institutionelles Dreieck Rat der EU Europäisches Parlament Kommission
- EU-Kommission Sitz Brüssel, einige Dienststellen in Luxemburg Präsident: Jean Claude Juncker Aufgaben geregelt in Art.17 EUV Erarbeitung von Rechtsvorschriften Ausführung eines Haushaltsplans gem Art. 317 AEUV Kontrolle der Organe und Mitgliedsstaaten (Hüterin der Gemeinschaft)
- EUV Vertrag übder die europäische Union
- Europäischer Gerichtshof Sitz: Luxemburg Vorsitz: Koen Lenaert Aufgaben gem. Art.19 EUV Sicherung der Wahrung der Rechte bei der Auslegung und Anwendung der Verträge Nationale (Instanz-)Gerichte können Rechtsfragen vorlegen Letztinstandliche Gerichte wie z.B. BGH, BFH müssen vorlegen
