BGB (Fach) / BGB AT (Lektion)

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  • Welche Bücher hat das BGB? <!-- /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman";} p.Default, li.Default, div.Default {mso-style-name:Default; mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; mso-layout-grid-align:none; text-autospace:none; font-size:12.0pt; font-family:Arial; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; color:black;} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} --> Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Recht der Schuldverhältnisse, AT
  • Welche Funktion hat der Allgemeine Teil des BGB? AT enthält die Vorschriften,die für alle übrigen Bücher des BGB gelten, sofern diese keine abweichenden Spezialregeln aufstellen.
  • Wie war der Zustand des Bürgerlichen Rechts in Deutschland vor Erlass des BGB? Vor Erlass des BGB gab es die Rechtszersplitterung.
  • Was ist ein Anspruch? Das Recht von einer anderen Person Tun oder Unterlassen zu verlangen.
  • Was versteht man unter dem Gutachtenstil? Im Gutachten ist von der Anspruchsgrundlage auszugehen und zu prüfen, ob der Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale subsumiert werden kann.
  • welche Schritte sind im Gutachtenstil zu unterscheiden? 1) Anspruchslage die in Betracht kommen könnte 2) Im Obersatz wird die jeweilige Tatbestandsvoraussetzung genannt 3)Mit der Subsumtion wird geprüft ob die Tatbestandsvoraussetzung geprüft ist 4) Die Schlussfolgerung aus der Subsumtion gezogen 5) Ergebnis, Anspruch begründet oder nicht          
  • Was versteht man unter der Subsumtion? Diese Methode wird gebraucht um zu einer Rechtsfolge (einem Ergebnis) zu gelangen. Man schaut, ob ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist.
  • In welcher Reihenfolge prüft man einen Anspruch? 1) Ansprüche aus Verträgen a) Primäre d.h. Ansprüche aus Erfüllung (433,437 etc) b) Sekundäre d.h. Ansprüche aus Schadensersatz ( 280,286) 2) Vertragsähnliche Ansprüche a) auf Erfüllung b) Auf Schadensersatz c) Auf Aufwendungsersatz 3) Dingliche Ansprüche a) Auf Herausgabe (985) b) Auf beseitigung und Unterlassung ( 1004) 4) Deliktische Ansprüche (823) 5) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung a) Bereicherung durch Leistung (812 I s.1) b) In sonstiger Weise (812 I s. 2)  
  • Was sind Einreden? Gegennormen, die nur den Schuldner betreffen und die Durchsetzbarkeit eines Anspruches, auch wenn er sonst rechtmäßig wäre, ganz oder zeitweise verhindern (z.B. § 214 BGB Verjährung)
  • Was sind Einwendungen? Gegennormen, die wegen des allgemeinen Interesses von Amts wegen beachtet werden und rechtshindernd (z.B. § 138 BGB, von Anfang an nichtig) oder rechtsvernichtend sind (z.B. § 362 BGB, Rechtsverhältnis erlischt, wenn...)
  • Was sind Rechtshindernde Einwendung? Die rechtshindernde Einwendung lässt ein Recht erst gar nicht entstehen. Beispiele: Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB), Scheingeschäft, Scherz.
  • Was sind Rechtsvernichtende Einwendung? Durch eine rechtsvernichtende Einwendung wird ein zunächst wirksam entstandenes Recht nachträglich wieder vernichtet (erloschen). Beispiele: Gestaltungsrechte (z.B. Anfechtung, Kündigung), Erfüllung.
  • Was ist der Unterschied zwischen einrede und einwendung? Die Einwendung ist vom Richter von Amts wegen zu prüfen. Die Einrede muss von der Partei erhoben werden. Beispiele: Geschäftsunfähigkeit nach § 105 I - der Richter darf nicht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen. Anspruch verjährt ( z.B. § 214 I) - der Richter muss warten oder der Schuldner sich auf die Einrede beruft.
  • In welche Bestandteile kann man die Vertragsfreiheit weiter untergliedern? AbschlussfreiheitGestaltungsfreiheit Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten. SIe ist verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 I GG) und ist die wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie.    
  • Ist die Vertragsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt? Die Vertragsfreiheit steht verfassungsrechtlich unter dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG).
  • Gibt es Ausnahmen von der grundsätzlich bestehenden Abschlussfreiheit? Von der Abschlussfreiheit gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. das Bestehen eines Vorvertrages, in dem sich eine Partei zum Vertragsabschluss verpflichtet hat; Bestehen eines Vorkaufsrechtes u.s.w.
  • Was ist die Abschlussfreiheit? Die Abschlussfreiheit umfasst die Freiheit zu entscheiden, ob und mit wem ein Vertrag abgeschlossen werden soll.
  • Gestaltungsfreiheit Die Parteien können frei vereinbaren, zu welchen Leistungen sie sich verpflichten wollen und wie diese konkret ausgestaltet sein sollen.
  • Welche Ausnahmen gibt es bei der Gestaltungsfreiheit? Trotz der Freiheit gibt es diverse Beschränkungen. So sind dennoch bestimmte Vereinbarungen unwirksam wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen (z.B. Knebelungsverträge), wenn im Vertrag ein Dritter verpflichtet wird (Vertrag zu Lasten Dritter), wenn gegen gesetzliche Verbote verstoßen wird (z.B. Menschenhandel, Verkürzung gesetzlich vorgeschriebener Mindestkündigungsfristen z.B. § 622 BGB)
  • Was ist ein Rechtsgeschäft? sind verbindliche Vereinbarungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen bewirken einklagbare Rechte und Pflichten für die Partner kommen durch eine übereinstimmende Willenserklärung der Partner zustande, die mündlich, schriftlich oder in anderer Form gegeben werden kann können ein- oder mehrseitig sein können in gewissen Fällen nur von Personen eines bestimmten Lebensalters abgeschlossen werden müssen in gewissen Fällen eine gesetzlich vorgeschriebene Form haben
  • Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es? Einseitige Rechtsgeschäfte Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält die Willenserklärung von nur einer Person.Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Anfechtung, Rücktritt, Aufrechnung, Kündigung, Widerruf. Zweiseitige Rechtsgeschäfte Ein zweiseitigen Rechtsgeschäft wird durch die Abgabe von genau zwei Willenserklärungen begründet. Zwei Verhandlungspartner erklären somit ihren Willen in Form eines Vertrages. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen
  • Was versteht man unter einer Verfügung? Ein Rechtsgeschäft, durch das die Rechtslage eines Gegenstandes unmittelbar verändert wird, zum Beispiel durch Begründung , inhaltliche Veränderung , Übertragung . Die Verfügung erfolgt meist in Erfüllung einer schuldrechtlichen Verpflichtung, zum Beispiel eines Kaufvertrages. 
  • Von welchen anderen „Akten“ ist das Rechtsgeschäft abzugrenzen? Das Rechtgeschäft ist vom Realakt und dem geschäftsähnlichen Handlungen abzugrenzen. Realakt: Tatsächliche Handlung, an die die Rechtsordnung den Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge knüpft. Gegenstück zum Realakt ist die Willenserklärung.   geschäsähnliche Handlungen: ist eine Erklärung, insbesondere Mitteilung oder Aufforderung, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt.(Mahnung)
  • Was versteht man unter einer Willenserklärung? Unter einer Willenserklärung versteht man die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
  • Aus welchen Komponenten setzt sich eine WE zusammen? Äußerer ErklärungstatBestandteil: Die Erklärung nach außen muss erkennbar gemacht werden. Sie kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen.   Innerer Erklärungstatbestand: Handlungswille: Das Bewusstsein zu handeln (ohne Handlungswille keine WE) Erklärungswille: Bewusstsein, dass eine Handlung irgeneine rechtserhebliche Erklärung darstellt (möglichkeit der Anfechtung) Geschäfstwille: Der wille, mit der Erklärung eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen ( möglichkeit der Anfechtung, aber nicht wichtiger bestandteil einer wirksamen WE)
  • Welche Elemente müssen zur Wirksamkeit der Willenserklärung zwingend vorliegen? Das Handlungsbewusstsein.
  • Wie ist im Hinblick auf Wirksamkeit der Willenserklärung zu differenzieren? Eine Willenserklärung muss abgegeben werden. Für bestimmte Willenserklärungen ist über die Abgabe hinaus auch noch der Zugang beim Erklärungsempfänger erforderlich.( §130 I BGB)   Empfangsbedürftige WE: Die unter Abwesenden abgegebene empfangsbedürftige Willenserklärung wird mit dem Zugang wirksam. Zugegangen ist die Willenserklärung in dem Moment, in dem sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, daß dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen müßte. Empfangsbedürftige Willenserklärung unter Anwesenden werden wirksam,  unmittelbar durch die Vernehmung durch den anwesenden Empfänger.   Nicht empfangsbedürftige WE: Mit abgabe!
  • Was ist ein Vertrag, wie kommt er zustande? Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme, §§145; 147 BGB) zustandekommt. Die Parteien müssen sich dabei über die wesentlichen Vertragsbestandteile, die essentialia negotii, einig sein (z.B. beim Kauf verkaufte Ware, Kaufpreis, Vertragspartner). 
  • Was versteht man unter den sog. essentialia negotii? sind die wesentlichen Bestandteile eines Vertrages, ohne deren Vorliegen der Vertrag nicht wirksam ist
  • Was ist der Unterschied zwischen einer invitatio ad offerendum und einem Antrag, bei dem der Antragende seine Bindung ausgeschlossen hat? Der Antrag muss den Willen zu einer rechtlichen Bindung und zwar gegenüber dem Empfänger, objektiv zum Ausdruck bringen. Dies ist der Unterschied zu (lediglich) einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum). Hier wird eben noch kein endgültiger Bindungswille ausgedrückt.
  • Wann kann im Schweigen eine Willenserklärung liegen? Nur ganz ausnahmsweise kann Schweigen die Bedeutung einer Willenserklärung haben. Das ist insbesondere bei einer Parteivereinbarung der Fall: Wenn die Parteien gesondert vereinbaren, dass dem Verhalten (dem Schweigen) ein Erklärungswert zukommen soll, kann ein Schweigen als Willenserklärung gelten. Man nennt dies beredtes Schweigen. Eine Ausnahme ist das Schweigen eines Kaufmanns auf den Erhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
  • Wann ist der Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“(eine falsche Bezeichnung schadet nicht) anzuwenden? Das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung unschädlich ist, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen aber falsch bezeichnen
  • Was versteht man unter einem Dissens? Zwar liegen zwei Willenserklärungen vor, diese decken sich jedoch nicht inhaltlich (keine Übereinstimmung). Man unterscheidet zwischen dem offenen Dissens, § 154 (Rechtsfolge in der Regel Nichtigkeit), und dem versteckten Dissens, § 155 (Rechtsfolge ebenfalls Nichtigkeit, es sei denn, der Vertrag wäre ohne eine Einigung über diesen betreffenden Punkt gekommen).
  • Was bedeuten Trennungs- und Abstraktionsprinzip? Das Abstraktionsprinzip ist eine Besonderheit des deutschen Privatrechts. Es setzt zunächst die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und Verfügung (z.B. Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrags) voraus (Trennungsprinzip). Das Abstraktionsprinzip selbst bedeutet, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügung sogar in den Fehlerfolgen grundsätzlich voneinander unabhängig sind. Das dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. So ist z.B. eine Übereignung wirksam, auch wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag nichtig ist.
  • Welche Folge hat es, wenn ein Geschäftsunfähiger eine Willenserklärung abgibt? Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig, das gleiche gilt für eine Willenserklärung, die einem Geschäftsunfähigen zugeht. Da ein Geschäftsunfähiger jedoch rechtsfähig ist, kann sein gesetzlicher Vertreter für ihn rechtlich handeln (Eltern, Betreuer).
  • Wie ist im Rahmen des § 104 Nr. 2 BGB eine Willenserklärung zu behandeln, die in einem lichten Moment abgegeben wird? Im Rahmen des § 104 Nr. 2 sind lichte Momente (lucida intervalla) zu beachten. Soweit diegeistige Störung zeitliche Unterbrechungen erfährt, in denen Urteils- und Motivationsvermögennormal sind, ist während dieser Zwischenzeiten auch die Geschäftsfähigkeit vorhanden
  • Welche „Stufen“ der Geschäftsfähigkeit sieht das BGB vor?  Volle Geschäftsfähigkeit,  beschränkte Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit.
  • Gibt es eine relative, eine partielle Geschäftsfähigkeit? Partielle Geschäftsfähigkeit, wenn eine psychische Störung sich auf einen bestimmten Bereich bezieht, in dem der Betroffene z. B. Wahnvorstellungen entwickelt hat, sich aber im Geschäftsleben ansonsten "normal" gebärden kann. Relative Geschäftsfähigkeit"  bezieht sich auf das Rechtsgeschäfte ,dass unterschiedlich schwierig sein können. Mit dem zum 1. August 2002 eingefügten § 105a BGB sind aber solche "einfachen" Geschäfte des täglichen Lebens nunmehr für wirksam erklärt worden.