Bilanzrecht (Fach) / Bsp. GoB (Lektion)

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  • Die Lauberger Vermögensverwaltungs GmbH hat aus dem Verkauf ihres Unternehmens EUR 10,-Mio erhalten, die in Aktien angelegt wurden. Auf dem Aktiendepot befinden sich zahlreiche unterschiedliche Aktien. Das Depot weist zum Bilanzstichtag einen Kurswert (Verkehrswert) von EUR 11,-Mio aus. Bei genauerer Analyse zeigt sich, dass EUR 4,-Mio offensichtlich sehr gut angelegt wurden, denn diese EUR 4,-Mio haben sich bis zum Bilanzstichtag auf EUR 7,-Mio entwickelt. Die übrigen EUR 6,-Mio waren nicht so gut angelegt, denn diese Aktien erlitten Kursverluste, sodass der Wert zum Bilanzstichtag nur noch EUR 4,-Mio betrug. Leider ist dieser Wertverlust als nachhaltig zu beurteilen. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Das Aktiendepot ist von EUR 10,-Mio auf EUR 8,-Mio abzuwerten. Das Wertpapierdepot bleibt mit den Anschaffungskosten von EUR 10,-Mio in der Bilanz stehen. → (= Anschaffungskostenprinzip) Es ist der Verkehrswert zum Bilanzstichtag anzusetzen, also EUR 11,-Mio. Die nicht realisierten Kursverluste sind zu berücksichtigen, während die nicht realisierten Kursgewinne nicht berücksichtigt werden dürfen
  • Den Grundsatz, dass der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln soll, nennt man: den Maßgeblichkeitsgrundsatz den going concern-Grundsatz den Grundsatz von true and fair view (= Grundsatz der Bilanzwahrheit)  den Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität
  • Der Jahresabschluss hat ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Diesen Grundsatz nennt man: true and fair view imparitätisches Realisationsprinzip Impairment Materielle Bilanzkontinuität
  • Der Grundsatz von „true and fair view“ findet sich wo? §193 Abs1 UGB §195 UGB §196 Abs1 UGB §222 Abs2 UGB §198 UGB §236 UGB
  • Den Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung, dass bei der Bewertung von der Fort ​ führung des Unternehmens auszugehen ist, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen, nennt man: Grundsatz der Bewertungsstetigkeit going-concern-Grundsatz (= Grundsatz der Unternehmensfortführung) imparitätisches Realisationsprinzip permanente Inventur
  • Unter „going concern“ versteht man folgenden Grundsatz: Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgt unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens. Die zu einem operativ tätigen Konzern zusammengeschlossenen Unternehmen haben einen gemeinsamen Konzernabschluss aufzustellen
  • Die Gesellschafter der Grobe Handels GmbH beschließen im Januar 2016, den Betrieb der Gesellschaft einzustellen und die Liquidation der GmbH vorzunehmen. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Der Grundsatz der Bilanzwahrheit gilt ab Januar 2016 nicht mehr für die Grobe Handels GmbH. Der going concern-Grundsatz gilt ab Januar 2016 nicht mehr für die GmbH Ab Januar 2016 besteht keine Verpflichtung zur Buchführung mehr Ab Januar 2016 sind die Vorschriften des UGB nicht mehr auf die Rechnungslegung der GmbH anwendbar →die Vorschriften des UGB sind grundsätzlich schon noch anwendbar, nur eben der eine Grundsatz (going concern) nicht mehr
  • Welche Aussagen im Zusammenhang mit dem materiality -Grundsatz sind richtig? Der materiality -Grundsatz besagt, dass für immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt wurden, ein Bilanzierungsverbot besteht. Der materiality-Grundsatz ist dasselbe wie der Wesentlichkeitsgrundsatz. Der materiality -Grundsatz bedeutet, dass die Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich ist, sofern nicht steuerlich zwingende Vorschriften entgegenstehen.+ Der materiality-Grundsatz besagt unter anderem, dass keine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung besteht, soweit die Beträge unwesentlich sind (§198 Abs 8 Z 3 UGB) →Hat ja auch den Grundsatz von true and fair view (nicht alles auf den letzten cent)
  • Das sogenannte Materiality-Prinzip wird in welchen der folgenden Gesetzesstellen angesprochen? §199 UGB §196a Abs2 UGB §229 Abs6 UGB §234 UGB
  • Leasingverträge werden unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie ein Ratenkauf bilanziert, obwohl es sich beim Leasingvertrag um einen Bestandvertrag und nicht um einen Kaufvertrag handelt. Auf welchen GoB ist diese Art der Bilanzierung zurückzuführen? Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts Wesentlichkeitsgrundsatz Going-Concern Grundsatz Grundsatz der Einzelbewertung
  • Die Gruber GmbH hat drei Eigentumswohnungen neu gebaut, die derzeit leer stehen und verkauft werden sollen. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die während des Herstellungszeitraums angefallenen Zinsen für diese Wohnungen dürfen als zusätzliche Herstellungskosten aktiviert werden. Auf den Gebäudeanteil der Wohnungen ist eine planmäßige Abschreibung vorzunehmen. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung wird mit Unterschrift auf dem Kaufvertrag realisiert, egal wann die Übergabe der Wohnung und die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch erfolgt. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung wird mit Übergabe der Wohnung realisiert, somit ab Übergang der Nutzungsmöglichkeiten, der Gefahren und der Lasten, unabhängig davon, wann die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechts erfolgt →das Eigentum an einer Wohnung geht mit Eintragung im Grundbuch über (Modus) für die Bilanzierung ist das irrelevant. der Grundsatz des wirtschaftliche Gehaltes, sagt wenn rechtsgültig gekauft, dann soll die fehlende Eintragung kein Hindernis für Bilanzierung sein.
  • Das imparitätische Realisationsprinzip bedeutet: Dass Gewinne erst dann realisiert werden dürfen, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. Dass Verluste schon berücksichtigt werden können, bevor sie noch endgültig feststehen. Dass Verluste berücksichtigt werden müssen, wenn sie auch nur drohen. Gewinne dürfen erst bei Realisierung ausgewiesen werden
  • Am 30. November 2013 liefert die Kaffee Handels AG rund 1.000 kg gemahlenen Kaffee an einen Kunden. Der Einkaufspreis der Ware betrug EUR 5.000, der Verkaufspreis an den Kunden EUR 15.000. Der Kunde nahm die Lieferung zwar entgegen, reklamierte aber kurz danach, dass der Kaffee ungenießbar sei. Aus Sicht der Kaffee Handels AG entspricht der Kaffee der vereinbarten Qualität, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kunde mit seinen währleistungsansprüchen obsiegen wird. Welche der folgenden Aussagen aus Sicht der Kaffee Handels AG sind richtig? Der Gewinn von EUR 10.000 darf nicht realisiert werden Der Gewinn darf erst realisiert werden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt Der Gewinn von EUR 10.000 wird realisiert, aber gleichzeitig ist eine Rückstellung für Gewährleistungsansprüche des Kunden zu bilden Der Gewinn darf nur dann realisiert werden, wenn der Kunde auf seine Gewährleistungsansprüche verzichtet
  • Das imparitätische Realisationsprinzip findet sich in folgender gesetzlicher Bestimmung §199 UGB §201 Abs2 Z2 UGB §201 Abs2 Z4 UGB §207 UGB
  • Die Mentor International GmbH hat seit etwa einem Jahr Forderungen in Höhe von CHF (Schweizer Franken) 140.000,- und Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 280.000,-. Damals betrug der Kurs des Schweizer Frankens CHF 1,40 = EUR 1,0. Die Anschaffungskosten der Forderungen betragen daher EUR 100.000,- und die Anschaffungskosen der erbindlichkeiten betragen daher EUR 200.000,-. Bis zum Bilanzstichtag ist der Schweizer Franken aber infolge der Euro-Krise um 10% gestiegen; der Euro hat 10% gegenüber dem Schweizer Franken verloren. Welche der folgenden Bilanzansätze sind richtig? ????? FORDERUNGEN: 100.000 ??????? Verbindlichkeiten: 220.0000
  • Die Hochhaus AG hat ihr Bürogebäude mit einem Kredit in CHF (Schweizer Franken) finanziert. Über das letzte Jahr hat sich der CHF-Kurs sehr ungünstig entwickelt. Der Kredit wird zwar erst im Jahr 2025 fällig, aber zum heutigen Wechselkurs würde die Hochhaus AG einen Kursverlust von EUR 300.000,- zu verzeichnen haben. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Der Kredit ist nach dem Anschaffungskostenprinzip unverändert mit dem historischen Wechselkurs in der Bilanz als Verbindlichkeit auszuweisen, sodass sich bilanziell kein Kursverlust ergibt. →dies wiederspricht dem imparitätischen Realisationsprinzip Es handelt sich um einen nicht realisierten Kursverlust, der nach dem Realisationsprinzip nicht im Jahresabschluss erfasst werden darf. →bei Gewinnen stimmt das, bei Verlusten nicht. Der Kredit ist nach dem strengen Höchstwertprinzip mit dem heutigen Wechselkurs zu bewerten und im Jahresabschluss ist ein Kursverlust auszuweisen. Da der Kredit der Finanzierung von Anlagevermögen dient, gilt das gemilderte Niederstwertprinzip und der Ausweis eines Kursverlustes ist nur dann erforderlich, wenn dieser voraussichtlich von Dauer sein wird.→bei Verbindlichkeiten gibt es kein gemildertes Niederwertsprinzip
  • Die Lauberger Vermögensverwaltungs GmbH hat aus dem Verkauf ihres Unternehmens EUR 10,- Mio erhalten, die in Aktien angelegt wurden. Auf dem Aktiendepot befinden sich zahlreiche unterschiedliche Aktien. Das Depot weist zum Bilanzstichtag einen Kurswert (Verkehrswert) von EUR 11,- Mio aus. Bei genauerer Analyse zeigt sich, dass EUR 4,- Mio offensichtlich sehr gut angelegt wurden, denn diese EUR 4,- Mio haben sich bis zum Bilanzstichtag auf EUR 7,- Mio entwickelt. Die übrigen EUR 6,- Mio waren nicht so gut angelegt, denn diese Aktien erlitten Kursverluste, sodass der Wert zum Bilanzstichtag nur noch EUR 4,- Mio betrug. Leider ist dieser Wertverlust als nachhaltig zu beurteilen. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Das Aktiendepot ist von EUR 10,-Mio auf EUR 8,-Mio abzuwerten. Das Wertpapierdepot bleibt mit den Anschaffungskosten von EUR 10,-Mio in der Bilanz stehen. Es ist der Verkehrswert zum Bilanzstichtag anzusetzen, also EUR 11,- Mio. Die nicht realisierten Kursverluste sind zu berücksichtigen, während die nicht realisierten Kursgewinne nicht berücksichtigt werden dürfen.
  • Leasingverträge werden unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie ein Ratenkauf bilanziert, obwohl es sich beim Leasingvertrag um einen Bestandsvertrag und nicht um einen Kaufvertrag handelt. Auf welchem GoB ist diese Art der Bilanzierung zurückzuführen? Grundsatz der Vorsicht going-concern-Grundsatz Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts Wesentlichkeitsgrundsatz
  • Was heißt Saldierungsverbot? a.keine Aufrechnung ohne Zustimmung der anderen Partei b.kein Ausbuchen von Forderungen, die nicht bezahlt worden sind c.keine Verrechnung von Aktiven mit Lasten, die auf diesen liegen
  • Ein Bauträger kauft um EUR 1 Mio. barer Kaufpreis ein unbebautes Grundstück und übernimmt noch zusätzlich einen Hypothekarkredit bei der Bank Austria in Höhe von EUR 300.000,-. Welche bilanzielle Darstellung ist richtig ? man den kt sich wie viel er bezahlen müsste, damit das Grundstück lastenfrei ist.  Das wäre 1 mio+ 300.000, dh auf der linken Seite der Bilanz müsste einmal 1300.000€ stehen.
  • Die HH Immobilien GmbH kauft ein Zinshaus um einen baren Kaufpreis von EUR 1,0 Mio. Zusätzlich übernimmt sie noch einen zur Rückzahlung, der mit EUR 0,5 Mio im Grundbuch (C-Blatt) eingetragen ist, aber im Zeitpunkt des Kaufes nur noch mit EUR 0,1Mio offen ist. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? In der Bilanz ist das Zinshaus mit EUR 1,1Mio anzusetzen, gleichzeitig ist eine Verbindlichkeit von EUR 0,1Mio zu passivieren. In der Bilanz ist das Zinshaus mit EUR 1,5 Mio anzusetzen, gleichzeitig ist eine Verbindlichkeit von EUR 0,5 Mio zu passivieren. In der Bilanz ist das Zinshaus mit EUR 1,0 Mio anzusetzen, der Ansatz einer Verbindlichkeit kann unterbleiben. In der Bilanz ist das Zinshaus mit EUR 1,0 Mio anzusetzen, gleichzeitig ist eine Verbindlichkeit von EUR 0,1 Mio zu passivieren. →in der Bilanz kann man nicht sehen was im Grundbuch eingetragen ist. Maßgeblich sind die 100.000€ , die tatsächlich geschuldet werden. →Wert der Lastenfreien Immobilie ist 1100.000€
  • Einer österreichischen Bank geht es im Jahr 2011 wirtschaftlich sehr schlecht; wegen der hohen Verluste droht eine Überschuldung. Das Unternehmen Grabner Vermögens -verwaltung GmbH möchte daher in der Bilanz zum 31.12.2011 eine Wertberichtigung auf seine Forderungen an diese Bank vornehmen. Im März 2012 beschließt die österreichische Regierung, diese Bank vor dem Konkurs zu retten, in dem sie im Rahmen des staatlichen Rettungsprogrammes für Banken übernommen wird. Dadurch wird der Konkurs abgewendet. Im April 2012 wird der Jahresabschluss der Grabner Vermögensverwaltung GmbH aufgestellt. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Die Abwendung des Konkurses durch die staatlichen Maßnahmen sind ein wert erhellendes Ereignis. Eine Wertberichtigung auf die Bankguthaben zum 31.12.2011 der Grabner Vermögensverwaltung GmbH ist daher nicht zulässig. Die Abwendung des Konkurses durch die staatlichen Maßnahmen stellt ein wertbegründendes Ereignis dar. Eine Wertberichtigung auf die Bankguthaben der Grabner Vermögensverwaltung GmbH ist im Jahresabschluss zum 31.12.2011 erforderlich. Eine Wertberichtigung der Forderungen zum 31.12.2011 ist jedenfalls nicht zu lässig Eine Wertberichtigung wäre erst zulässig, wenn die Forderung endgültig ausgefallen ist .Es handelt sich um ein Bewertungswahlrecht, sodass die Grabner Vermögensverwaltung GmbH wahlweise eine Forderungswertberichtigung vornehmen kann oder die Forderungen ohne jede Wertberichtigung in der Bilanz zum 31.12.2011 ansetzen kann.
  • Ist im Recht der Kapitalgesellschaften eine falsche Bilanz strafbar? Eine falsche Bilanz ist strafbar, aber nur bei Vorsatz eines Geschäftsführers. Eine falsche Bilanz ist nur dann strafbar, wenn dadurch jemand geschädigt wird. Eine falsche Bilanz ist auch bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung strafbar. Eine falsche Bilanz ist nur dann strafbar, wenn gleichzeitig dadurch Steuernhinterzogen werden. Bilanzstraftaten sind Vorsatzdelikte u. reine abstrakte Gefährdungsdelikte, dh. ein schädigender Erfolg muss nicht eingetreten sein.
  • Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB ) werden in Österreich unter anderem vom Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung weiterentwickelt. Wie lautet die Abkürzung für diesen Beirat? AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee) IASB (International Accounting Standard B...) IWP (Institut der Wirtschaftsprüfer, ist ein privater Verein) SEC ( Börsenaufsicht in new yourk) IASB (International Accounting Standard B) WKO (Wirtschaftskammer Ö.)
  • Herr Müller weiß nicht, wie ein bestimmter Sachverhalt zu bilanzieren ist. Ein von Herrn Müller befreundeter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weist auf die Fachgutachten der KWT sowie auf Stellungnahmen des AFRAC hin. Welche Aussagen sind in diesem Zusammenhang korrekt? Fachgutachten der KWT und Stellungnahmen des AFRAC dienen der Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Das AFRAC ist die gesetzliche Interessensvertretung der österreichischen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. AFRAC steht für Austrian Financing Recommending and Administrating Committee. Die KWT ist die gesetzliche Interessensvertretung der Steuerberater, das iwp die gesetzliche Interessensvertretung der Wirtschaftsprüfer
  • Welche der folgenden Aussagen zum Grundsatz der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz sind richtig? Die Bilanzansätze nach den Vorschriften des UGB sind auch für steuerliche Zwecke maßgeblich, solange nicht zwingende steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz verlangen. Um die Steuerbegünstigung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EStG in Anspruch nehmen zu können, müssen die Vermögensgegenstände auch in der Unternehmensbilanz sofort voll abgeschrieben  werden. Die nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Wertansätze sind nur insoweit für steuerliche Zwecke maßgeblich, als ihnen nicht zwingende Bewertungsvorschriften des UGB entgegenstehen. Bei rechnungslegungspflichtigen Unternehmen ist die nach UGB aufgestellte Bilanz auch für steuerliche Zwecke maßgebend, selbst wenn steuerliche Vorschriften eine andere Bewertung vorsehen würden.