Strafrecht (Fach) / 20. strafbare Handlungen gg öffentlichen Frieden (Lektion)
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20. Abschnitt
Diese Lektion wurde von OliverMandl erstellt.
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- Teilnahme an schwerer gemeinschaftlicher Gewalt reicht ... egal ob Teilnehmer selbst Gewalttaten begangen solange Zusammenkunft darauf ausgerichtet + wirklich passiert
- Teilnahme = ohne Not in der Menge bleibt oder an den Ort der Ansammlung begibt und sich anschließt NICHT: wer sich nicht zurückziehen kann obwohl er das möchte, aus Neugierde außerhalb steht ohne Zusammenahng ...
- Absicht gewalttätig zu sein muss deutlich ausgedrückt werden es reicht das Menge Gewalttaten einzelner ermöglicht, veranlast oder gg Abwehr abschirmt
- subj Tatseite von § 274 Wissentlichkeit hinsichtlich Zusammenkufnt und Ziele
- Landzwang braucht welche Furcht? Besorgnis über die Zukunft und länger währender Ausnahmezustand aufgrund dieser Furcht
- größerer Personenkreis iSd Landzwangs? 800 Personen
- Komplott= Verabredung mind 2 Personen zur Begehung eines komplottfähigen Delikts
- Verabredung iSd Komplotts muss wie bestimmt sein? Straftat muss vorherbestimmt sein sodass die wesentlichen Momente konkretisiert sind
- Komplottant = an Ausführung selbst mitwirkt Bestimmung anderer ist Bestimmungstäterschaft in Bezug auf die komplottfähige Tat
- Ab Versuch der Komplott-Tat nur nach dieser Tat nicht mehr wegen Komplott strafbar
- Gründen einer kriminellen Vereinigung = Abgrenzung ... führende Mitwirkung auch als Nichtmitglied bei der Schaffung des Zusammenschlusses wird nicht konsumiert. Ist eigenständig strafbar.
- Welche drei Ziele muss eine kriminelle Organisation ... Eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen wird erst dann zu einer kriminellen Organisation im Sinn des § 278a StGB, wenn sie auf Verwirklichung ...
- unternehmensähnlich? arbeitsteilig hierarchisch mit Infrastruktur nicht wenn im Kern legal (dh zwar Vorstände einer Bank nicht aber Bank selbst kriminell)
- Bereicherung im großen Umfang = 2. Wertgrenze dh 300.000 Euro
- Einschüchtern iSd § 278a Zum Einschüchtern genügt es, wenn die Organisation auf Grund ihrer Präsenz und Praktiken beim Betroffenen Angst erzeugt oder den Eindruck vermittelt, dass ein Widersetzen gegen ihre Forderungen mit ...
- Versuch kriminelle Organisation abzuschirmen = Versuch geheimzuhalten oder Ausrichtung zu verschleiern Verbindung nach außen abzuschotten (Scheinfirmen, Scheingeschäfte, Codewörter, häufig neue Einweghandys usw)
- Unterschied zw Organisation iSd § 278 und § 278a Der Grad nicht aber das Prinzip unterscheiden sich.
- An krimineller Organisation beteiligt sich als Mitglied, ... wer entsprechend seinem ausdrücklich erklärten oder konkludent zum Ausdruck gebrachten Willen sich in eine bestehende Organisation (gekennzeichnet durch unternehmensähnlichen, arbeitsteilig strukturierten ...
- bewaffnete Verbindung = Zusammenschluss einer größeren Anzahl von Personen unter einer (auch weniger festen) Oganisation Oberhaupt, Rechte, Pflichten Mitglieder müssen vorhanden sein
- Bewaffnet= mit Waffen im technischen Sinn ausgestattet
- zur Bewaffnung bestimmt = wenn die Organisation zwar als unbewaffnet geschaffen aber schon feststeht oder in Aussicht steht, dass Bewaffnung erfolgen soll
- § 282 Auffordern = Gutheißen = jede Äußerung die bewirken soll dass in anderem der ENtschlsus zum Ungehorsam erweckt wird zB Ganz allgemeiner Aufruf zu Diebstählen rühmlich und nachahmenswert hinstellen sodass das Verbot erschüttert ...
- vorhanden oder fehlende Kriterien iSd § 283 auch negative Ausgrenzung: Personen die die Stb nicht haben (Ausländer), Ungläubige usw
- Aufstacheln = Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung zum Hass und zur Verachtung Die Vergehen der schweren Sachbeschädigung und der Verhetzung können in ungleichartiger Idealkonkurrenz ...
- zugänglich iSd § 283 = Wahrnehmbarkeit Die Handlung muss konkret, aber nicht unbedingt gleichzeitig, für mindestens 150 Personen unmittelbar wahrnehmbar sein, die sinnliche Wahrnehmung (zB Sehen, Hören) muss also wahrscheinlich ...
- Absicht Menschenwürde anderer zu verletzen = ZielGruppe mittelbar das Recht auf Behandlung als Mensch schlechthin abzusprechen, indem ihnen etwa das Lebensrecht alsgleichwertige Bürger bestritten ooder als minderwertige oder wertlse Teile dargestellt ...
- Bei Einzelpersonen § 283? nur iFd Abs 1
- Immer wenn § 283 einhergeht mit einer anderen Straftat ... Echte Konkurrenz zB Mauer besprühen
- Eine Versammlung wird verhindert wenn Gesprengt bedeutet ... sie nicht wie geplant zustande kommt gegen den Willen der Veranstalter beendet
- Unterlassung od Verhinderung einer mit mehr als 1 ... von unmittelbar bevorstehen bis Vollendung zB Sehen eines Einbruchs
- § 286 Begünsitgungsabsicht? Unterschiedzum Beteiligten? ... Nein setzt keine Ausführungs- oder Beihilfenhandlung
- Abgrenzung § 286 und § 2 primär § 2 nur wenn den Täter keine bes Pflicht dh Garantenstellung (§ 2) trifft wird § 286 geprüft
- Rauschzustand = nicht mehr in derLage von seiner Vernunft und seinem Verstand Gebrauch zu machen DISKRETIONS und DISPOSITIONSfähgikeit müssen fehlen INDIZ = Blutalkoholgehalt von 3Promille
- Zurechnungsunfähigkeit des §287 durch ausschließlich oder überwiegend objektiv zurechenbare Folge des Rauschmittels
- Fahrlässiger Rauschzustand Ohne sich berauschen zu wollen zu viel trinkt obwohl er mit der Möglichkeit eines Vollrausches rechnen musste