HGB (Fach) / HGB Mitschrift 4 (Lektion)
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Diese Lektion wurde von alexs89 erstellt.
- Handelsgeschäfte Definition & Paragraph!!! Vorgenommene Geschäfte und sonstiges rechtserhebliches Verhalten eines Kaufmanns Geregelt in §§ 343 ff. HGB
- Nennen Sie die 4 Hauptthemen von "Handelsgeschäfte" 1) Vertragsabschluss durch Schweigen 2) Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht 3) Gutgläubiger Erwerb 4) Besonderheiten des Handelskauf
- Nennen Sie die 2 Voraussetzungen die vorliegen müssen, damit ein Handelsgeschäft vorlieg!! ( § 343 HGB) 1) Der Handelnde muss Kaufmann sein. [Hiervon umfasst sind auch Scheinkaufleute, "Unternehmer" gem § 91 HGB, in bestimmen Fällen auch nichtkaufmännische Gewerbetreibende ( § 383 II HGB) und Nichtkaufleute bei einseitigen Handelsgeschäften ( § 345 HGB). In Ausnahmefällen auch analoge Anwendung auf Nichtkaufleute.] 2) Das Geschäft muss zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören [Weit auszulegen: Alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen und Unterlassungen]
- Vertragsabschluss durch Schweigen Im Zivilrecht ist das Schweigen grundsätzlich keine Willenserklärung ( Sogar im Gegenteil: Schweigen gilt als Ablehnung). Im Handeslrecht dagegen nicht. Erweiterung des Handelsrechts: -Schweigen als Annahme gemäß § 362 HGB -Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Nennen Sie die 6 Tatbestandsvoraussetzungen für "Schweigen als Annahme" - § 362 HGB 1)Kaufmannseigenschaft des Angebotsempfängers 2)Streitig, ob § 362 HGB auch anwendbar ist, sofern Empfänger ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnimmt 3)Geschäftsbesorgung für einen Anderen 4)Bezug der Geschäftsbesorgung zum Gewerbebetrieb des Kaufmannes 5)Geschäftsverbindung oder Erbieten der Geschäftsbesorgung 6)Keine unverzügliche Antwort
- Rechtsfolge von "Schweigen als Annahme" - § 362 HGB Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des Angebotes zustande.
- Nennen sie die 6 Tatbestandsvoraussezungen von "Schweigen als kaufmännisches Bestätigungsschreiben"!!! 1)Absendereigenschaft streitig -HM: Der Absender muss Kaufmann sein oder zumindest ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen -a.A. Privatmann ausreicheng 2) Empfänger muss zumindest ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen 3) Vorverhandlungen, die aus Sicht des Absenders zu einem Vertragsabschluss geführt haben 4) Enger zeitlicher Zusammenhang 5) Schweigen des Empfängers 6) Schutzwürdigkeit des Bestätigenden -Keine Arglist und keine erhebliche Abweichung vom Vereinbarten
- Nennen sie die Rechtsfolge von " Schweigen als kaufmännisches Bestätigungsschreiben" Der Vertrag ist mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens bindent.
- Definieren Sie das "Kaufmännische Zurückbehaltungsrecht" ( §§ 369 ff HGB) und nennen Sie die 3 Unterschiede zum Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB Definition: Das kaufmännische ZBR tritt neben die allgemeinen Zurückbehaltungsrechte der §§ 273f. 1000 BGB Unterschiede zum ZBR gemäß § 273 BGB: 1) Keine Konnexität erforderlich 2) Begrenzt auf Sachen & Wertpapiere 3) Rechtsfolge: Verwertungsrecht & Absonderungsrecht in der Insolvenz statt lediglich einer Einrede
- Nennen Sie die 7 Voraussetzungen des kaufmännischen ZBR gemäß § 369 HGB 1) Beiderseitige Kaufmannscheigenschaft 2) Fällige Geldforderung 3) Beiderseitiges Handelsgeschäft 4) Bewegliche Sachen oder Wertpapiere als Gegenstand des ZBR 5) Eigentum des Schuldners 6) Besitz des Gläubigers 7) Kein Ausschluss gemäß § 369 III HGB oder Vertrag
- Wie ist die Rechtsfolge bei "kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht" ? Einrede Verwertungsrecht Absonderungsrecht in der Insolvenz
- Gutgläubiger Erwerb Im Zivilrecht wird nur der gute Glaube des Erwerbers geschützt, dass der Verfügende Eigentümer der Sache ist oder die Sache nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers ist nicht geschützt. Da im Handelsverkehr Eigentumsvorbehalte und ähnliche Eigentumsbeschränkungen üblich sind, wird ein gute Glaube an das Eigentum in den meisten Fällen nicht vorliegen. Daher erweitert § 366 HGB den Vertrauensschutz auf den guten Glauben an der Verfügungsbefugnis des Veräußerers.
- Nennen Sie die 5 Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs 1) Kaufmannseigenschaft des Verfügenden (Scheinkaufmann nach der Rechtsprechung nicht) 2) Betriebsbezogenheit: Veräußerung/Verpfändung im Betrieb des Handelsgewerbes 3) Gegenstandes des Gutglaubenserwerb können nur bewegliche Sachen und Inhaberpapiere sein 4) Fehlendes Eigentum des verfügenden Kaufmanns 5) Redlichkeit(=Das Gegenteil von Gutgläubigkeit) des Erwerbers
- Nennen Sie die 7 Besonderheiten bei Handelsgeschäften sowie den dazugehörigen Paragraphen Handelsbräuche Vertragsstrafe Einrede der Vorausklage Formfreiheit Zinsen Entgeltlichkeitsprinzip Verbotswidrige Abtretungen
- Begriff des Handelskaufs-Definition! Eine Legaldefinition ist nicht vorhanden. Nach allgemeiner Ansicht gilt folgende Definition: "Der Handelskauf ist ein Kaufvertrag, der für mindestens eine Partei ein Handelsgeschäft gemäß §§ 343 ff. HGB darstellt" Regelungen gelten auch für Werklieferverträge ( §§ 651 BGB) und Tauschverträge ( § 480 BGB). Einzelne Bestimmungen setzen ein beiderseitiges Handelsgeschäft voraus ( §§ 377, 379 HGB) Gegenstand des Handelskaufs müssen entweder Waren (=bewegliche Sachen, KEINE Grundstücke) oder Wertpapiere sein.
- Grenzüberschreitender (=internationaler) Handelsverkauf Incoterms (international commercial terms) überwiegen Vertragswerk der Internationalen Handelskammer (Paris) -fob= Free ob board = Verkäufer trägt Versandkosten bis zur Ankunft der Ware an Bord des Schiffes im Ladehafen -cif= Cost, Insurance, Freigt = Verkäufer trägt Versandkosten bis zur Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen -UN-Kaufrecht verdrängen das BGB & HGB bei grenzüberschreitenden Verträgen
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- Mängelhaftung bei Handelskauf Das HGB enthält keine eigenen Mängelrechte, so dass die Rechte des BGB gemäß §§ 434 ff. BGB gelten. § 377 Abs. 1 HGB begründet darüber hinaus eine Obliegenheit (keine Rechtspflicht!) des Käufers, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen -> Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt zum Verlust der Gewährleistungsrechte des Käufers. Dieser Verlust umfasst auch Mangelfolgeschäden, nicht hingegen (nach HM) etwaige Ansprüche aus Produkthaftung oder Delikt.
- Nennen Sie die 4 Voraussetzungen des § 377 Abs. 1 HGB 1) Beiderseitiger Handelskauf 2) Ablieferung der Ware beim Käufer (Möglichkeit der Untersuchung durch den Käufer) 3) Schutzwürdigkeit des Verkäufers -nicht gegeben bei arglistigem Verschweigen -nicht gegeben bei einem aliud(=falsche Gegenstand, also wenn man als Leistung einen falschen Gegenstand übergibt) 4) Fehlende unverzügliche Rüge -Untersuchung der Ware -Anzeige des Mangels
- Fixhandelskauf § 376 HGB § 376 HGB Ist nach HM auch auf den einseitigen Fixhandelskauf anwendbar Absoluter Fixhandelskauf: Leistungszeit ist so wesentlich, dass die Leistungserbringung nach deren Ablauf unmöglcih ist ( § 275 BGB) -> Keine Modifizierung des absoluten BGB-Fixhandelskaufs Relativer Fixhandelskauf: Schadensersatz statt der Leisung bzw. Rücktrittsrecht gemäß § 376 HGB anstelle des Rücktrittsrechts nach Zeitablauf beim relativen BGB-Fixgeschäft (§ 323 II Nr. 2 BGB)