Einführung in die Rechtswissenschaften (Fach) / Grundlagen und Methodenlehre (Lektion)
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Grundlagen und Methodenlehre
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- Nennen Sie die verschiedenen Rechtswissenschaften! Rechtsdogmatik Rechtsphilosophie Rechtstheorie Rechtsgeschichte Rechtsvergleichung Gesetzgebungslehre (Legistik) Rechtspolitik Rechtssolziologie Rechtsökonomie
- Was ist die Rechtsdogmatik? Sie ist darauf gerichtet, das geltende Recht zu erfassen und den SInngehalt von Rechtsvorschriften einer rechtswissenschaftlichen Methode folgend und bestimmte Interpretationsregeln berücksichtigend zu ermitteln
- Was ist die Rechtsphilosophie? Beschäftigt sich mit den philosophischen Grundlagen jeder Rechtsordnung.
- Rechtstheorie Ist eine Wissenschaft, die nicht den Inhalt bestimmter Rechtsvorschriften ermitteln will, sondern darauf gerichtet ist, allgemeine Strukturprinzipien von Rechtsordnungen herauszuarbeiten und darzustellen.
- Rechtsgeschichte Ist eine Teildisziplin der Rechtswissenschaften und der Geschichtswissenschaften. Sie ist darauf gerichtet, die Entwicklung von Rechtsordnungen oder Teilen davon zu ermitteln und darzusetellen. Zuträgerfunktion für die historische Interpretation.
- Rechtsvergleichung (Komparistik) Untersucht Rechtsordnungen verschiedener Staaten und versucht, durch den Vorgang des Vergelichens Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und dabei letztlich wieder zum Verständnis des geltenden Rechts beizutragen.
- Gesetzgebungslehre / Legistik Untersucht Rechtsvorschriften mit dem Zuiel einer besseren formalen Gestaltung von Gesetzen. Systematik und >Verständlichkeit, begriffliche Einheitlichkeit und sprachliche Qualität.
- Rechtspolitik Beschäftigt sich mit der Frage was der Gesetzgeber materell vorsehe soll. Dazu zählt auch die Sbschätzung von Wirkung und Folgen von rechtsplitischen Gestaltungsmassnahmen einschließlich der Kosten.
- Rechtssoziologie Beschäftigt sich mit der Wechselwirkung des geltenden Rechts mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Sie ist eine rein empirische Wissenschaft und bedient sich demgemäß anderer Methoden als die Rechtsdogmatik, nämlich der Methoden der empirischen Sozialforschung.
- Rechtsökonomie Analysiert das Recht ausgehend von Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als Wirtschaftssubjekten, die aus der Volkswirtschaftstheorie entnommen werden.