HGB (Fach) / HGB Mitschrift 2 (Lektion)
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HGB Mitschrift 2
Diese Lektion wurde von alexs89 erstellt.
- Welche Inhalte befinden sich im Handelsregister? Abteilung A Einzelkaufleute Personengesellschaften Juristische Personen gemäß § 33 HGB Abteilung B Kapitalgesellschaften
- Was wird im Handelsregister eingetragen? Eingetragen werden nur eintragungsfähige Tatsachen Eintragungspflichtige Tatsachen (,,... ist anzumelden ...") Sonstige eintragungsfähige Tatsachen
- Welche Wirkungen haben die Eintragungen im Handelsregister? Konstitutive Eintragung ( Löst eine Rechtsänderung aus, z.B. ist man erst nach der Eintragung im HR Kaufmann im Sinne von § 2 HGB) Deklatorische Eintragung ( Gibt nur den Rechtszustand wieder, führt aber zu keiner Rechtsänderung)
- Was ist negative Publizität? Was ist die Rechtsfolge? Man spricht von negativer Publizität wenn einzutragende Tatsachen, nicht eingetragen werden, und somit Dritten nicht entgegengehalten werden kann. Rechtsfolge : Eintragungspflichtige Tatsache kann Dritten nicht entgegengehalten werden.
- Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen für negative Publizität. Eintragungspflichtige Tatsache Fehlende Eintragung oder Bekanntmachung Gutgläubigkeit des Dritten ( Der dritte darf die Tatsache nicht bekannt sein) Handeln im Geschäfts- oder Prozessverkehr
- Was ist die Rosinentheorie? Greift zum Beispiel bei dem Verkehrsschutz nach § 15 HGB I. Diese schützt den Vertragspartner vor einem Rechtsschein, bei nichtwissen der Tatsache. Das Wort "kann" in dem Gesetz impliziert jedoch eine Wahlentscheidung des Vertragspartners, ob er die wahre Rechtslage oder den Rechtsschein geltend machen will. Dadurch könnte der Vertragspartner sich selbst besser stellen, was nach herrschender Meinung nicht die Intention des Schutzes nach §15 HGB I ist. Dieses entspräche das herauspicken von "Rosinen", also ein herauspicken von Tatsachen, die den Vertragspartner besser stellen würde.
- Was ist Positive Publizität? Was ist die Rechtsfolge? Von positiver Publizität spricht man, wenn jemand eine im Handelsregister einzutragende Tatsache, die falsch bekannt gemacht wurde, gegen sich gelten lassen muss. Rechtsfolge : Der Dritte muss die eintraungspflichtige Tatsache gegen sich gelten lassen.
- Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen positiver Publizität ( § 15 II HGB ) ? Voraussetzungen Eintragungspflichtige Tatsache Richtige Eintragung und Bekanntmachung Fehlende Schutzwürdigkeit des Dritten Rechtshandlung nicht innerhalb von 15 Tagen Gutgläubikeit des Dritten (Kennen müssen)
- Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen positiver Publizität ( § 15 III HGB)? Abstrakt eintragungspflichtige Tatsache Unrichtige Bekanntmachung Gutgläubigkeit des Dritten Handeln im Geschäfts- oder Prozessverkehr Veranlasserprinzip [str. /HM (+) / MM (-)]
- Welche unrichtigen Bekanntmachungen gibt es ? Eintragung richtig / Bekanntmachung falsch Keine Eintragung / Bekanntmachung einer nicht eingetragenen Tatsache EIntragung & Bekanntmachung beide gleichlautend, aber falsch Eintragung & Bekanntmachung weichen voneinander ab und sind beide falsch
- Was ist das Veranlasserprinzip? Die Frage, die das Veranlasserprinzip stellt, ist ob die falsche Bekanntmachung/Eintragung von der betroffenen Person veranlasst wurde. Dazu muss nach h.M. ein korrekter Antrag gestellt worden sein.
- Welches Mischrecht geht von einer Firma aus? Namenspersönlichkeitsrecht Immaterialgüterrecht
- Wie entsteht eine Firma? Ist-Kaufmann : Geschäftsbeginn (= tatsächlicher Gebrauch, spätestens mit Handelsregistereintragung) Kann-Kaufmann : Eintragung im Handelsregister Personenhandelsgesellschaft : wie Ist- Kaufmann Juristische Person: Eintragung im Handelsregister
- Wie entsteht eine Firma? Ist-Kaufmann : Geschäftsbeginn (= tatsächlicher Gebrauch, spätestens mit Handelsregistereintragung)Kann-Kaufmann : Eintragung im HandelsregisterPersonenhandelsgesellschaft : wie Ist- KaufmannJuristische Person: Eintragung im Handelsregister
- Was sind die 5 Firmengrundsätze? Firmenwahrheit Firmenbeständigkeit Firmenunterscheidbarkeit Firmeneinheit Firmenöffentlichkeit
- Was ist der Grundsatz der Firmenwahrheit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft ( § 18 I HGB ) - Alle Zeichen, die im Verkehr als Name verstanden werden Irreführungsverbot ( § 18 II HGB) - Wesentlichkeitsschwelle - ,,International", ,,EU" , ,,Industrie", ,,Großhandel", etc. Rechtsformzusatz (§ 19 HGB)- §§ 19 HGB, 4 AktG, 279 AktG, 4 GmbHG, 3 GenG
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- Was ist der Grundsatz der Firmenbeständigkeit? Fortführung der Firma bei Namensänderung Fortführung der Firma bei Erwerb des Handelsgeschäfts Fortführung der Firma bei Änderung im Gesellschafterbestand Verbot der Leerübertragung (§ 23 HGB) (Firma darf nur übertragen werden, wenn das Unternehmen mit veräußert wird)
- Was ist der Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit? § 30 I HGB Unterscheidbarkeit richtet sich nach der Verkehrsauffassung - Entscheidend ist das Gesamtbild; d.h. das Klangbild, wie es sich Ohr und Auge einprägt Prioritätsprinzip : Die Pflicht zur Unterscheidung trifft den Inhaber der neuen Firma - Schutz der Allgemeinheit - Schutz des prioritären Unternehmensträgers
- Was ist der Grundsatz der Firmeneinheit? - ,, Ein Unternehmen - eine Firma" - Ein Kaufmann darf für mehrere Unternehmen mehrere Firmen führen Gesellschaften : Immer nur eine Firma - Zweigniederlassung : Firma der Hauptniederlassung Niederlassungszusatz darf beigefügt werden Andere Firma zulässig, sofern die Firma der Hauptniederlassung enthalten ist
- Was bedeutet Stellvertretung? Ein rechtsgeschäftsähnliches Handeln für einen anderen im Namen und auf Rechnung des Vertretenen im Rahmen der erteilten Vertretungsmacht. Die Wirkung der Stellvertretung treffen den Vertretenen.
- Welche Arten der Stellvertretung gibt es? 1. Rechtsgeschäftliche Stellvertretung durch Vollmachten -> gewillkürte derivative Stellvertretung 2. Gesetzliche Vertretung - Organschaftliche Vertretung (brauchen keine Vollmacht erteilt bekommen, dies geschieht automatisch) -- Geschäftsführer (,, gekoren") -- Vorstand (;, gekoren") -- Persönlich haftender Gesellschafter (,, geboren") - Familienrechtliche Vertretung -- Sorgerecht originäre Vertretungsmacht
- Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen bei Vollmachten? Rechtsgeschäftliches Handeln nicht höchstpersönlicher Natur Eigene WE des Erklärenden (diff.:Bote) Handeln im fremden Namen (Offenkundigkeit) Vertretungsmacht 4.1 Gesetz 4.2 Vollmacht
- Was ist die Folge bei Vertretung ohne Vertretungsmacht? RF ; Der Vertrag ist schwebend unwirksam - Genehmigung : Wirksamkeit ex tunc(rückwirkend) (§ 184 I BGB)- Verweigerung : Endgültige Unwirksamkeit Vertragspartner hat Wahlrecht : - Erfüllung - Schadensersatz Einseitige Rechtsgeschäfte ( =Kündigung, Rücktritt) sind nichtig!