Europäische Integration (Fach) / Geldpolitik (Lektion)
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EU bei Adam
Diese Lektion wurde von yutaka erstellt.
- EZB 1. EZB-Rat - Festlegung der Geldpolitik (Leitzins/Liquidität) - Verabschieden von Leitlinien und Beschlüssen zum Erfüllen der Aufgaben 2. Direktorium - Durchführung der Geldpolitik - Vorbereitung der Sitzungen - Führung laufender Geschäfte 3. Erweiterter Rat - Bericht über Konvergenzfortschritte - Beraten / statistische Daten / Berichtstätigkeit
- Unabhängigkeit der EZB 1. Funktionell - Ausstattung der EZB mit ausreichenden Mittel und Instrumenten zur Zielumsetzung 2. Institutionell - Keine Weisungen von anderen Organen oder Regierungen 3. Personell - Festen Laufzeiten 5 (Präsident) bzw. 8 (Direktorium) Jahre - Entlassung nur nach ESZB-Satzung 4. Finanziell - Ausreichend finanzielle Mittel
- Konvergenzkriterien - Öffentlicher Finanzierungssaldo in % des BIP: -3% - Öffentliche Verschuldung in % des BIP: 60% - Langfristige Verzinsung höchstens 2% über der der 3 preisstabilsten Länder - Inflationsrate nicht mehr als 1,5% über der der 3 preisstabilsten Länder - Wechselkurs der alten Währung in letzten 2 Jahren stabil
- Geldmengenaggregate M1 - Bargeld + täglich fällige Sichteinlagen M2 - M1 + Einlagen (Laufzeit: 2 Jahre) + Spareinlagen (3 monatige Kündigungfrist) M3 - M2 + geldnahe Wertpapiere
- Schutzschirm - Für drohende Zahlungsunfähigkeit eines Eurolandes - Finanzierungsstabilisierungsmechanismus 60 Mrd - Finanzierungsstabilisierungsfazilität 440 Mrd - Beteiligung des Internationalen Währungsfonds 250 Mrd
- Quantitätstheorie M * V = Y * P à Delta M = Delta Y (P, V = konstant) - Reales BIP verändert sich im gleichem Maße wie die Geldmenge - Wenn M stärker steigt als Y à Inflation
- EZB Politik: Zwei-Säulen-Strategie 1. Wirtschaftliche Analyse - Analyse der Daten zu Wachstum, Beschäftigung, Wechselkursen 2. Monetäre Analyse - Analyse von monetären Aggregaten (M3)
- Geldpolitische Instrumente Offenmarktgeschäfte 1. Hauptrefinanzierungsgeschäft - Wichtigstes Instrument der EZB - Ausgabe von Wertpapieren an Geschäftsbank / Rückzahlung + Zins - Vergabe durch Zins- und Mengentender Ständige Fazilitäten 1. Spitzenrefinanzierungsfazilität - Übernachtliquidität gegen Sicherheit - Hoher Zinssatz 2. Einlagefazilität - Einlage von Geschäftsbanken bei nationaler Zentralbank für 1 Tag - Niedriger Zins Mindestreservepflicht - Pflicht Mindestreserven (2%) bei nationalen ZB zu halten
- Mengentender - EZB setz Zins fest, Geschäftsbanken geben Order ab - Ausgabe Maximum der EZB / Gesamt georderte Menge = Prozentanteil den jede Bank von seiner Order bekommt
- Zinstender - EZB setz Mindestbietungssatz fest - Geschäftsbanken geben Order ab (welche Menge zu welchem Zins) - Jede Order bis zum Marginalzinssatz wird bedient - Die zum Marginalzinssatz georderten Mengen werden wie beim Mengentender verteilt à Amerikanisches Verfahren: Ausgabe zum gebotenen Zins à Holländisches Verfahren: Ausgabe zum Marginalzins