HGB (Fach) / HGB Mitschrift 1 (Lektion)
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Methodik der Fallbearbeitung
Diese Lektion wurde von alexs89 erstellt.
- Recht auf Einsichtnahme §9 HGB Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
- Beweisfunktion -> eine Funktion des Handelsregisters prima facie-Beweis(Anscheinsbeweis) für rechtsbegründende Tatsachen, aber: keine Vermutung der Richtigkeit -> keine Beweislastumkehr Erschütterung des ersten Anscheins ohne den Gegenbeweis führen zu müssen
- Publikationsfunktion -> Funktion des Handeslregisters Mitteilung an die Öffentlichkeit durch Eintragung der eintragungsfähigen Tatsachen ins Handelsregister pos. Publizität neg. Publizität
- Insichgeschäft § 181 BGB man kann nicht gleichzeitig für sich selbst und als Vertretung für einen Dritten handeln -> Interessenkonflikt