WISO II (Fach) / Betriebsplanung (b) (Lektion)

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Uni Bonn SS'17

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  • Teilkostenrechnung Die Teilkostenrechnung kann EIN- oder MEHRstufig erfolgen  Es wird auf der UNTERSTEN Stufe der Kostenstellenhierarchie mit der Bruttoerfolgsrechnung begonnen & sich in der Hierarchie NACH OBEN gearbeitet. Nach ABZUG des letzten Kostenblocks auf der obersten Hierarchiestufe ergibt sich der kalkulatorische Gewinn Die Teilkostenrechnung basiert auf verursachungsgerecht zugeordneten EINZELkosten 
  • Einstufige Deckungsbeitragsrechnung Einstufige Deckungsbeitragsrechnung: Basiert auf einer Kostenstellenrechnung mit nur zwei Hierarchiestufen  Ausgehend von variablen Kosten werden fixe Kosten berücksichtigt & somit NUR EIN TEIL dem Endprodukt zugeordnet  Es werden 2 Erfolgsgrößen ausgewiesen:1. DBIa (= einfacher Deckungsbeitrag) od. Bruttoerfolg:     → ergibt sich, wenn man von den Leistungen einzelner Erzeugnisse die variablen Kosten abzieht.2. Kalkulatorischer Gewinn od. Nettoerfolg     → Nach Abzug des Blocks aller restlichen Kosten auf der oberen HierarchiestufeZusätzlich kann der DBIb errechnet werden= Erzeugnisdeckungsbeitrag:    → ergibt sich, wenn man von den Leistungen einzelner Erzeugnisse die variablen Kosten UND die disproportionalen Spezialkosten abzieht 
  • Zielsetzung Kosten- und Leistungsrechnung Die KLR dient der Ermittlung von Kosten- & Leistungsinformationen zur besseren Übersichtlichkeit der Betriebsbilanz. Ziele & Aufgaben der KLR sind: Hauptaufgabe = ist der Nachweis des Werteverzehrs von betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode. die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Prozesse, Kostenstellen, Abteilungen bzw. Betriebe mittels Soll/Ist-Vergleich, Zeitvergleich oder Institutionenvergleich, die Kostenkalkulation & Nachkalkulation & Bewertung der Kostenträger,  Ermittlung von (kurzfristigen) Preisuntergrenzen Gewinnung von Informationen als Basis für Entscheidungsrechnungen Ermöglichung der Umsetzung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung (kER).  Bewertung der Warenvorräte in der Jahresbilanz, Erfassung aller Kosten & Leistungen. Grundsätzlich gilt für die Einführung od. Beibehaltung der Kostenrechnung, dass diese Aufgaben selbst nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als sie Einsparungen & Wertschöpfung – im Sinne der Informationsbeschaffung – für den Betrieb bringen. Für alle Kostenrechnungsverfahren mit der retrospektiven Analyse gilt wegen der fehlenden Bindung an den bereits abgelaufenen Prozess, dass sie keinen steuernden Eingriff in das laufende betriebliche Geschehen erlauben.