WISO II (Fach) / Rechnungswesen (Lektion)
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- Aufgaben des Rechnungswesens •Dokumentation und Kontrolle, dazu gehört die Ermittlung von Beständen und Bestandsveränderungen sowie des Erfolgs einer Zeitperiode •Ermittlung der Selbstkosten der betrieblichen Leistungserstellung (stückbezogen) •Dispositionsaufgabe: Lieferung von Unterlagen für die Planung •Rechenschaftslegungs-und Informationsaufgabe
- Bis 31.12.2015 galt Nach §141 AOist buchführungspflichtig, wer eineder folgenden Grenzen überschreitet: 4 •Umsätze von mehr als 500.000 €im Kalenderjahr •Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten land-und forstwirtschaftlichen Flächen von mehr als 25.000 €. •Gewinne aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 €im Wirtschaftsjahr •Gewinne aus Land-und Forstwirtschaft von mehr als 50.000 € im Kalenderjahr
- Seit 01.01.2016 Nach §141 AOist buchführungspflichtig, wer eineder folgenden Grenzen überschreitet: •Umsätze von mehr als 600.000 €im Kalenderjahr •Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten land-und forstwirtschaftlichen Flächen von mehr als 25.000 €. •Gewinne aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 €im Wirtschaftsjahr •Gewinne aus Land-und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 € im Kalenderjahr
- Freie Berufe nach EStG 4 Gruppen: •Die Heilberufe •Die rechts-, steuer-und wirtschaftsberatenden Berufe •Die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe •Die sprach-und informationsvermittelnden Berufe
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung 4 •Klarheit: ein sachverständiger Dritter muß sich in einer angemessenen Zeit Übersicht verschaffen können.Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“ •Wahrheit: alle Geschäftsvorfälle sind vollständig, zeitlich aufeinanderfolgend, zeitnah und geordnet aufzubewahren. •Vorsicht: Niedrigstwertprinzip bei Bewertung •Bilanzidentität: Bei Gründung eines Unternehmens ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ist eine Schlussbilanz zu erstellen. „Schlussbilanz = Anfangsbilanz“ •Aufbewahrungspflicht: –Bücher, Buchungsbelege, Aufzeichnungen, Inventare und Bilanzen: 10 Jahre –Handels-und Geschäftsbriefe: 6 Jahre
- Zwecke der Buchführung •Selbstinformation des Unternehmers •Rechenschaftslegung gegenüber den Gesellschaftern •Nachweis der Besteuerungsgrundlagen •Gläubigerschutz •Beweismittel
- Einzahlung Einzahlung:Zahlungsmittel, die dem Unternehmen über die Kasse, die Bank oder das Postgirokonto zufließen(einschließlich Kreditzugänge)
- Auszahlung: Auszahlung:Zahlungsmittel, die das Unternehmen über die Kasse, die Bank oder das Postgirokonto verlassen(einschließlich Kredittilgungen)
- Einnahmen: Einnahmen: geldlicher Gegenwert der verkauften Produkte und für Fremde erbrachten Dienstleistungen
- Ausgaben: Ausgaben: geldlicher Gegenwert der gekauften Produktionsmittel und von Fremden erbrachten Dienstleistungen
- Ertrag Ertrag: Wert der in einer Periode (Wirtschaftsjahr) erzeugtenGüter und Dienste
- Aufwand Aufwand: Wert der in einer Periode (Wirtschaftsjahr) verbrauchtenProduktionsmittel und Dienste
- Einzahlungs/Auszahlungsrechnung Einzahlungs/Auszahlungsrechnung: Zahlungsmittelbestand= Summe aus Kassenbeständen und verfügbaren Bankguthaben
- Einnahmen/Ausgabenrechnung: Einnahmen/Ausgabenrechnung: -Geldvermögen (Nettofinanzvermögen) = Summe aus Zahlungsmittelbestand und Bestand an sonstigen Forderungen, die nicht im Zahlungsmittelbestand enthalten sind, abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten
- Ertrags/Aufwandsrechnung: Ertrags/Aufwandsrechnung:Reinvermögen (Eigenkapital) = Geldvermögen + Sachvermögen
- Inventur alle Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebes einzeln nach Art, Menge und Wert jährlich zu bestimmten Stichtagen zeitnah zu ermitteln.
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- Wirtschaftsjahr ist 4 bei Land-und Forstwirten der Zeitraum vom 1.Juli bis 30.Juni. Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen…ein anderer Zeitraum bestimmt werden einem Futterbauanteil > 80% den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April reiner Forstwirtschaft: 1. Oktober bis 30. September reinem Weinbau: 1. September bis 31. August
- Arten der Inventur 2 Körperliche Inventur: bei körperlichen Wirtschaftsgütern die man zählen, wiegen oder messen kann, z.B. Grundstücke, Maschinen, Vieh, Vorräte, Waren und Bargeld Buchmäßige Inventur: die nichtkörperlichen Vermögenswerte und Schulden werden mit Hilfe buchmäßiger Unterlagen ermittelt, erfasst und bewertet, z.B. Beteiligungen, Wertpapiere, Forderungen, Bankguthaben bzw. –schulden, Wechsel, Verbindlichkeiten, Darlehensschulden und Rückstellungen
- Das Inventar ist ...... Das Inventar ist...... das geordnete Verzeichnis aller einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebes, die durch die Inventur nach Art, Menge und Wert auf einen bestimmten Stichtag festgestellt worden sind.
- Die Bilanz (ital. Bilancia = Waage) ist ...... Die Bilanz (ital. Bilancia = Waage) ist ..... die geordnete Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden auf einen bestimmten Stichtag, in der die Wirtschaftsgüter des Inventars zu Gruppen zusammengefasst werden. Als sog. Statusbilanz weist sie die Vermögenswerte als Aktiva auf der Aktivseite (linke Bilanzseite) sowie das Kapital als Passiva auf der Passivseite (rechte Bilanzseite) aus.
- Allgemeines Gliederungsprinzip der Bilanz Aktivseite (Vermögen) MITTELVERWENDUNG WOHIN (in welche Güter) floss das Geld, das in das Unternehmen investiert wurde? (in Boden, Maschinen, Vieh...) Die Güter sind nach steigender Liquidierbarkeit geordnet (wie schnell können die Güter verkauft werden
- Allgemeines Gliederungsprinzip der Bilanz Passivseite (Kapital) MITTELHERKUNFT WOHER stammt das Geld, das im Unternehmen eingesetzt wird? (aus Eigenkapital, Darlehen, Überziehungskrediten...) Das eingesetzte Kapital ist nach der steigenden Dringlichkeit geordnet (wie schnell muss das Kapital zurückbezahlt werden)
- Die Vermögenswerte werden unterteilt in ..... Die Vermögenswerte werden unterteilt in....... Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (Waren, Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe, Kundenforderungen, Kassenbestand und Bankguthaben).
- Vorschriften zur Bilanzgliederung 2 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt (§247 HGB): Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Weitere Gliederungsvorschriften gibt es für sie nicht. Für Kapitalgesellschaften (und Personengesellschafter ohne natürliche Person als Vollhafter, z.B. die GmbH&CoKG) ist dagegen die Gliederung der Bilanz in den §§265 und 266 HGB vorgeschrieben.
- Grundsätze für die Bilanzaufstellung HGB §§242 bis 245 6 Eine Bilanz ist zum Beginn des Unternehmens und zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen. §242 (1) HGB Zusätzlich zur Bilanz ist auch eine Gewinn-und Verlustrechnung aufzustellen. Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. §242 (2) HGB Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. §243 HGB Der Jahresabschluss ist innerhalb einer Frist aufzustellen, die einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. §243 (3) HGB Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen §244 HGB Der Unternehmer muss den Jahresabschluss unter Angabe des Datums unterzeichnen. §245 HGB
- Frist für die Bilanzerstellung -Einzel-/ Personengesellschaft -Kleine Kapitalgesellschaft -Mittelgroße-/Großkapitalgesellschaft -Höchstfrist 1 Jahr nach Ende - bis zu 6 Monate -bis zu 3 Monate
- Bilanzierung Offenlegung nach §325 HGB 3 Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben für diese den Jahresabschluss beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen. Er ist unverzüglich nach seiner Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung einzureichen. Gleichzeitig sind der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung und, soweit sich dies aus dem eingereichten Jahresabschluss nicht ergibt, der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags elektronisch einzureichen.
- Es lassen sich vier Arten von Geschäftsvorfällen unterscheiden: Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlängerung (Aktiv-Passiv-Mehrung) Bilanzverkürzung (Aktiv-Passiv-Minderung) Der Aktivtausch ist dabei immer erfolgsneutral, der Passivtausch ist mit Ausnahmen erfolgsneutral, Bilanzverlängerung bzw. –verkürzung können sowohl erfolgsneutral als auch erfolgswirksam sein.
- Betriebsvermögensänderungen sind Geschäftsvorfälle, die ..... Betriebsvermögensänderungen sind Geschäftsvorfälle, die..... die Höhe des Eigenkapitals (BV) verändern. Die Ursachen für solche Geschäftsvorfälle können betrieblich oder privat sein. Betrieblich veranlasste BV-Minderungen sind Aufwandund mindern den Gewinn; Betrieblich veranlasste BV-Mehrungen sind Ertragund erhöhen den Gewinn.
- Erfolgsunwirksame Betriebsvermögensänderungen: Privateinlagen und Privatentnahmen Werden dem Unternehmen Mittel für private Zwecke entnommen oder aus Privatvermögen zugeführt, so führt dies zu Eigenkapitalveränderungen. Diese sind jedoch erfolgsunwirksam, da sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden: Gewinn = ΔEigenkapital + Privatentnahmen –Privateinlagen
- Das Bankkonto als Wechselkonto: Wechsel von der Aktiv-auf die Passivseite? 3 Als einzige Bilanzposition kann das Bankkonto von der Aktivseite auf die Passivseite der Bilanz wechseln. Bankguthaben sind Aktiva Überziehungskredite sind Passiva ⇒Wird das Bankkonto überzogen, so erfolgt der Wechsel vom Vermögen (Aktivposten) zu den Schulden (Passivposten)
- Es lassen sich die folgenden Konten unterscheiden: 4 Bestandskonten Erfolgskonten Privatkonten Gemischte Konten (Warenkonten)
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- Der allgemeine Steuersatz beträgt ? Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7? Prozent. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent.
- Für gartenbauliche Produkte und wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel gilt der ermäßigte Steuersatz von ? Prozent. Für gartenbauliche Produkte und wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
- Pauschalierenden Landwirten ? % UmSt? Pauschalierenden Landwirten 10,7% UmSt?
- Optierende Landwirten ?% UmSt? Optierende Landwirten 7% UmSt?
- Rückstellungen sind „ Rückstellungen sind „ungewisse“ Verbindlichkeiten, gehören also zum Fremdkapital. Die Bildung von Rückstellungen ist unabhängig von der Unternehmensrechtsform.
- Rücklagen gehören Rücklagen gehören dagegen zum Eigenkapital. Die Bildung von Rücklagen und deren Ausweis in der Bilanz ist nur in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften möglich.
- Offene Rücklagen 3 Man unterscheidet offene Rücklagen, stille Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil.
- Stille Rücklagen 5 Stille Rücklagen (Reserven) sind Rücklagen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind. Stille Reserven entstehen, wenn der in der Bilanz ausgewiesene Wert eines Wirtschaftsgutes nicht seinem tatsächlichen Wert entspricht. Auf der Aktivseite entstehen stille Reserven wenn die Buchwerte unter den Verkehrswerten liegen. Dies kommt vor allem bei langlebigen Wirtschaftsgütern wie Grundstücken, Gebäuden oder Maschinen vor. Auf der Passivseite entstehen stille Reserven durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten. Stille Reserven haben zur Folge, dass das Eigenkapital in der Bilanz zu niedrig ausgewiesen wird. Ihre Auflösung ist gewinnwirksam!
- Die Gewinnermittlung kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: Durch Gegenüberstellung von Anfangs-und Schlussbilanz = Betriebsvermögensvergleich Durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen einer Periode = Gewinn-und Verlustrechnung(GuV) Beide Wege müssen zum selben Ergebnis führen
- Der Jahresabschluss besteht aus 3 Bilanz Erfolgsrechnung (Gewinn-und Verlustrechnung) Anhang und Lagebericht (rechtsformabhängig) Allgemein gilt: Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) bilden gemeinsam den Jahresabschluss. Damit stehen beide Rechnungslegungsinstrumente gleichrangig nebeneinander.
- Vorteile des Gesamtkostenverfahrens? 4 Die Daten sind aus der Buchführung übernehmbar Kostenstruktur wird erkennbar Umfassende Periodenbeurteilung da alle Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Absatz dargestellt sind Da die Abschreibungen ausgewiesen sind ist eine direkte Bestimmung des Cash Flows möglich
- Nachteile des Gesamtkostenverfahrens? 2 Bestandsveränderungen auch bei Halbfertigprodukten müssen aufwendig durch Inventur festgestellt werden Eine Zuordnung des Periodenerfolgs auf einzelne Produkte ist kaum möglich
- Vorteile des Umsatzkostenverfahrens? 3 Liegt eine Kosten-Leistungsrechnung vor, so können die Zahlen leicht übernommen werden (Aber: kalkulatorische Kosten dürfen nicht eingehen) Es wird keine Inventur benötigt Erlöse und Kosten der abgesetzten Produkte werden sichtbar: hohe Aussagekraft
- Nachteil des Umsatzkostenverfahrens? 3 Kosten-und Leistungsrechnung nötig Problematisch bei langen Produktionsperioden, da kein Umsatz und keine Bewertung bei Halbfertigprodukten Personal-und Materialaufwand sind im Anhang auszuweisen: doppelte Arbeit
- Wer muss zusätzlich zur GuV-Rechnung under Bilanz noch einen Jahresabschluss auftstellen? 2 Große Kapitalgesellschaften Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- Aufgabe des Lageberichts und Anhangs? Aufgabe dieser beiden Berichte ist die Verbesserung des Erkenntniswertes des Jahresabschlusses mittels zusätzlicher Angaben, Begründungen, Aufgliederungen und Informationen über finanzielle Daten die sich in der Bilanz oder der Gewinn-und Verlustrechnung nicht niedergeschlagen haben.
- Kritik am Jahresabschluss? 4 Vergangenheitsbezogen, lässt z.B. Ernte kurz nach dem Stichstag weg Kann durch die langen Fristen (1 Jahr) schon nicht mehr aktuell sein, obwohl es der neuste ist z.B. der aktuelle ist 2015 aber es ist schon 2017 Trends und Veränderungen können durch einen Plan nicht erfast werden, mehrer nötig Wahrheitsgehalt kann durch Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht verfälscht werden.
- Einschränkungen des Aussagegehalts des Jahresabschlusses? 2 Der Jahresabschluss eines Einzelunternehmens ist um Informationen über das Privatvermögen des Unternehmers zu erweitern, da dieses auch zum Haftungskapital gehört. Gerade bei den in der Landwirtschaft dominierenden Familienbetrieben können hohe Entnahmen zur Bildung von Privatvermögen zu einer Unterschätzung der Eigenkapitalbildung und der tatsächlich vorhandenen Geldmittel führen.
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