Zivilrecht (Fach) / Examen Logopädie (Lektion)
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- Prinzipien des Vertragsrechts (1) • Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit, Gestaltungsfreiheit, Formfreiheit • Abschlussfreiheit: jeder hat das Recht zu überlegen, ob er einen Vertrag abschließen will. ...
- Prinzipien des Vertragsrechts (2) Formfreiheit • Formfreiheit: jeder Vertrag kann grundsätzlich formlos geschlossen werden -> Ausnahme: Formzwang, z.B. Schriftform oder notarielle Beurkundung
- Rechts- und GeschäftsfähigkeitG • Rechtsfähigkeit: jemand kann Träger von Rechten und Pflichten sein. > beginnt beim Menschen mit Vollendung der Geburt und endet mit seinem Tot, P. 1 BGB • Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit eines ...
- Geschäftsunfähigkeit • Geschäftsunfähigkeit liegt vor - bei Minderjährigen, die das 7. LJ noch nicht vollendet haben (Nr. 1) - bei Personen, die dauerhaft geisteskrank sind (Nr.2) • Rechtsfolge: ...
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit, Pp. 106-113 BGB • Der beschränkt Geschäftsfähige kann folgende Geschäfte vornehmen - lediglich rechtlich vorteilhafte Gschäfte oder mit Einwillung des vertretungsberechtigten gesetzlichen Vertreters, P. 107 BGB ...
- Beschränkte Geschäftsfähkeit -> Folge • Folge: - Wirksamkeit der rechtlich möglichen Geschäfte. - Schwebend unwirksame Geschäfte: alle Geschäfte, die nicht von vornherein ...
- Vertrag: Aufbau Vertrag Zwei sich deckende Willenserklärungen (Willenserklärung: Äußerung eines auf die Herbeiführung ...
- Vertragsschluss • Vertrag: zwei sich deckende Willenserklärungen Angebot: Eine auf einen Vertragsschluss gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die so bestimmt ...
- Mindestanzahl von Verträgen • Parteien müssen sich bei Vertragsschluss zumindest über die Mindestinhalte des Vertrages einigen, damit Vertrag zustande kommt. - Angebot muss diese Mindestinhalte enthalten (auch ...
- Pflichten aus dem rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnis ... • Hauptleistungspflichten: Pflichten, deretwegen der Vertrag geschlossen wurde • Nebenleistungspflichten: Pflichten zur Vorberitung, Durchführung, Sicherung der Hauptleistung (z.B. Pp. 402, 617, ...
- Einzelne Vertragstypen • Kaufvertrag, Pp. 433 ff. BGB - Verkäufer einer Sache verpflichtet sich, diese dem Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. ...
- Mängelrechte des Käufers • Rechte des Käufers bei Lieerung einer mangelhaften Sache sind in P. 437 BGB aufgeführt - vorrangig: Nacherfüllungsanspruch, Pp. 437 Nr. 1, 439 BGB. - Rücktritt ...
- Haftung und Schadensersatz Vertragliche Haftung: zwischen zwei oder mehr Personen besteht eine vertragliche Beziehung und die eine Person fügt dem Vertragspartner durch Verletzung des Vertrages schuldhaft einen Schaden zu, so ...
- Schadensersatzanspruch I. Schaden. • Materieller Schaden (z.B. Sachschaden, Körperschjafen, Lognausfall). ...
- Schadensersatzansprüche aus Delikt, Pp. 823 I BGB Grundbestand, P. 823 I BGB (siehe extra Seite) Haftung des Aufsichtspflichtigen, Pp. 832 BGB (siehe extra Seite)