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Europäische Integration (Fach) / Europäische Integration (Lektion)

Institutionen der EU Entwicklung der EU Geldpolitik Entscheidungsprozesse

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  • Organe der EU 1.  Europäisches Parlament (Jerzy Buzek) 1.  Europäischer Rat (Herman Van Rompuy) 1.  Rat der Europäischen Union .     Europäische Kommission (Jose Manuel Barroso) 1. Gerichtshof der EU 1.  EZB 1. Rechnungshof    
  • Europäisches Parlament (Jerzy Buzek) Aufgaben -          Gemeinsam mit Rat Gesetzgeber und übt Haushaltsbefugnisse aus -          Politische Kontrolle und Beratungsfunktion -          Wählt Präsidenten der Kommission Allgemein -          Wird von Bürgern der EU gewählt (alle 5 Jahre) -          Vertritt demokratischen Willen der Bürger -          736 Abgeordnete aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten
  • Europäischer Rat (Herman Van Rompuy) -          Legt allgemeine pol. Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest -          Nicht gesetzgeberisch tätig -          Seit 01.12.09 ein Organ -          Besteht aus: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten / Präsident Europ. Rat / Präsident der Kommission -          Treffen zweimal pro Halbjahr -          Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit -          Präsident: 2,5 Jahre/einmal Wiederwahl/qualifizierte Mehrheit
  • Rat der Europäischen Union -          Gemeinsam mit Parlament Gesetzgeber und übt Haushaltsbefugnisse aus -          Festlegung der Politik / Koordinierung nach Maßgabe der Verträge -          Zuständig für Außen- und Sicherheitspolitik -          Tagungen: je 1 Minister (je nach behandeltes Thema) aus nationaler Regierung -          Themen: allgemeines, auswärtiges, Wirtschaft/Finanzen, Justiz, Wettbewerb, Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt -          Wechsel des Vorsitzes alle 6 Monate
  • Europäische Kommission (Jose Manuel Barroso) -          Unabhängig von nationalen Regierungen / Vertritt gesamte EU -          Erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, legt dem Parlament und Rat vor (Initiativrecht) -          Exekutive der EU: Umsetzung der pol. Maßnahmen, Durchführung der Programme, Verwaltung der Mittel -          Koordinierungs-, Exekutive-, Verwaltungsfunktion -          Vertritt EU auf internationaler Ebene -          27 unabhängige Mitglieder, eins aus jedem EU-Land (5 Jahre)
  • Gerichtshof der EU -          27 Richter, Sitz in Luxemburg -          Zuständig für Einhaltung der EU-Gesetze / korrekte Auslegung und Anwendung der Gesetze (Europarecht) -          Entstanden durch Vertrag von Rom
  • EZB -          Ziel: Preisstabilität -          Besteht aus: Direktorium, EZB-Rat (Präsidenten der 17 nationalen ZB) -          Politisch unabhängig -          Bestimmt Geldpolitik im Euroraum
  • Rechnungshof -          Sicherstellen, dass Geld sinnvoll ausgegeben wird -          Jährliche Berichterstattung über Haushalt an Parlament und Rat -          27 Mitglieder, eins aus jedem Land (6 Jahre) -          Unabhängig von allen anderen Organen
  • Rechtsnatur der EU (3 Prinzipien) 1.       Unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts 2.       Vorrang des Gemeinschaftsrechts (keine Aufhebung/Vorrang vor nationalen Recht) 3.       Eigenständigkeit-Die Errichtung einer eigenen Rechtsordnung (Rechtsordnung der EG unabhängig von nationalen Rechtsordnungen)
  • Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts 1.       Primäres Recht: Grundverträge/allg. Rechtsgrundsätze/Völkerrechtsabkommen 2.       Sekundäres Recht: Durchführungsverordnung/Richtlinien/Entscheidungen/Empfehlungen/allg. Verwaltungsgrundsätze
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  • Formen der Rechtsakte der EU -          Verordnungen: allg., unmittelbare Geltung -          Richtlinien: MS muss Inhalt in innerstaatliches Recht umsetzen -          Entscheidungen: verbindliche Regelungen im Einzelfall -          Empfehlungen: ohne Rechtliche Verbindlichkeit
  • Externe Kosten: -          Kosten die denen entstehen, die nicht ihren Willen bekommen -          Umso höher die Zustimmungserfordernis, desto niedriger die externen Kosten
  • Einigungskosten -          Kosten die entstehen um sich zu einigen -          Umso höher die Zustimmungserfordernis, desto höher die Einigungskosten
  • Gesamtkosten -          Externe Kosten + Einigungskosten -          Minimum = optimales Zustimmungserfordernis
  • Wahlverfahren 1.       - Einstimmigkeitsregel 2.   Mehrheitswahl -          - Absolute Mehrheit: Alternative mit mehr 50% der Stimmen gewinnt -          - Relative Mehrheit: Alternative mit meisten Stimmen gewinnt 3.       - Zyklische Mehrheit -          Alternativen treten einzeln gegeneinander an -          Durch Unterschiedliche Zusammenstellungen können unterschiedliche Ergebnisse entstehen
  • Spieltheorie -          Beispiel Politik: beide Kandidaten passen ihr Wahlprogramm so an, dass es am Ende auf die Stimme des Medianwählers ankommt (Medianwählermodell) -          Kritik: Vertrauensverluste durch ständiges Ändern des Wahlprogrammes, keine 100%ige Wahlbeteiligung (Desinteresse, da beide Wahlprogramme immer ähnlicher werden)
  • Banzhaf-Index -          Spiegelt die Macht einer Partei in einer Koalition wieder -          Gewinnende Koalition: Stimmgewicht höher oder gleich Quorum (ansonsten verlierende Koalition) -          Kritische Partei: Partei ohne die eine Koalition zu verlierenden Koalition wird -          Banzhaf-Index (Banzhaf-Macht) = Anzahl der Kritischheit einer Partei bei allen möglichen Koalitionen / Gesamtanzahl der kritischen Parteien bei allen möglichen Koalitionen
  • Wichtige Personen zur Entwicklung der EU -          Adenauer, Churchill, Gasperi, Monnet, Schuman
  • 1952: -  Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) -  Kohle-Stahlproduktion unter die Leitung eines Hohen Rates (Vorsitzender: Jean Monet) -  Laufzeit: 50 Jahre -  Pariser Vertrag: 18. April 1951 (Grundlage: Robert Schumann Erklärung vom 9. Mai 1950) -  Motive für die europäische Einigung à Friedenssicherung à Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft à Wirtschaftliche Vorteile à Außen- und sicherheitspolitische Motive à Lösung grenzüberschreitender Probleme
  • 1958: -  Die Europäische Union entstand im Kern als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nach Abschluss der Römischen Verträge zunächst durch sechs Mitgliedsländer. -  Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg (BeNeLux). -  Neben der EWG wurde die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EAG oder EURATOM) gegründet. Ziele: -  die Errichtung eines gemeinsamen Marktes -  die schrittweise  Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten (harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens / eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung / eine größere Stabilität / eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung / engere Beziehungen zwischen den Staaten) Aufgaben der EAG: - Entwicklung und Erforschung der Kernenergie - Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernbrennstoffe - Missbrauchskontrolle bei der Verwendung spaltbaren Materials - Regelung des Gesundheitsschutzes für Arbeitskräfte und Bevölkerung
  • 1967: -  europäischen Teilgemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) verschmelzen („Fusionsvertrag“) zur Europäischen Gemeinschaft (EG) -  verfügen nun über gemeinsame Exekutiv- und Legislativorgane.
  • 1968: -  Inkrafttreten der Zollunion innerhalb der EG.
  • 1973: -  Westerweiterung: Großbritannien, Irland und Dänemark (sog. EG 9) -  Vorherige Versuche des Beitritts von Großbritannien waren insbesondere am Widerstand Frankreichs gescheitert.
  • 1979: -  Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament (Wahlbeteiligung: 62 %).
  • 1981: -  1. Süderweiterung: Beitritt Griechenlands mit seiner geopolitisch wichtigen Lage (sog. EG 10).
  • 1985: -  Erleichterung der Mobilität àAbbau der Grenzkontrollen
  • 1986: -  2. Süderweiterung: Portugal und Spanien EG 12 -  Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte: Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum 1.1.1993
  • 1990: -  Fall der Berliner Mauer 1989: EG um Ostdeutschland (20 Millionen Bürger) erweitert.
  • 1992: -  Vertrag von Maastricht mit Errichtung der Europäischen Union (EU) -  Ziele des EU-Vertrages: - Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, - Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, - Einführung einer Unionsbürgerschaft, - Entwicklung einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik, - Wahrung und Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, - Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
  • 1995: -  Norderweiterung: Österreich, Finnland und Schweden (EU 15) -  Norwegen hat sich in zwei Volksabstimmungen 1973 und 1995 gegen die Mitgliedschaft entschieden
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  • 2004: -  1. Osterweiterung: zehn Länder werden aufgenommen (EU 25): -  Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Malta, Slowenien, Slowakei.
  • 2007: -  2. Osterweiterung: Rumänien und Bulgarien
  • 2009: -  Vertrag von Lissabon tritt in Kraft
  • Perspektive: -  Diskussion einer Aufnahme weiterer Staaten in die EU: Kroatien, Mazedonien, Albanien, Serbien, Bosnien, Türkei, Ukraine.