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Europäische Integration (Fach) / Europäische Integration (Lektion)
Institutionen der EU
Entwicklung der EU
Geldpolitik
Entscheidungsprozesse
Diese Lektion wurde von yutaka erstellt.
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- Organe der EU 1. Europäisches Parlament (Jerzy Buzek) 1. Europäischer Rat (Herman Van Rompuy) 1. Rat der Europäischen Union . Europäische Kommission (Jose Manuel Barroso) 1. Gerichtshof der EU 1. EZB 1. Rechnungshof
- Europäisches Parlament (Jerzy Buzek) Aufgaben - Gemeinsam mit Rat Gesetzgeber und übt Haushaltsbefugnisse aus - Politische Kontrolle und Beratungsfunktion - Wählt Präsidenten der Kommission Allgemein - Wird von Bürgern der EU gewählt (alle 5 Jahre) - Vertritt demokratischen Willen der Bürger - 736 Abgeordnete aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten
- Europäischer Rat (Herman Van Rompuy) - Legt allgemeine pol. Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest - Nicht gesetzgeberisch tätig - Seit 01.12.09 ein Organ - Besteht aus: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten / Präsident Europ. Rat / Präsident der Kommission - Treffen zweimal pro Halbjahr - Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit - Präsident: 2,5 Jahre/einmal Wiederwahl/qualifizierte Mehrheit
- Rat der Europäischen Union - Gemeinsam mit Parlament Gesetzgeber und übt Haushaltsbefugnisse aus - Festlegung der Politik / Koordinierung nach Maßgabe der Verträge - Zuständig für Außen- und Sicherheitspolitik - Tagungen: je 1 Minister (je nach behandeltes Thema) aus nationaler Regierung - Themen: allgemeines, auswärtiges, Wirtschaft/Finanzen, Justiz, Wettbewerb, Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt - Wechsel des Vorsitzes alle 6 Monate
- Europäische Kommission (Jose Manuel Barroso) - Unabhängig von nationalen Regierungen / Vertritt gesamte EU - Erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, legt dem Parlament und Rat vor (Initiativrecht) - Exekutive der EU: Umsetzung der pol. Maßnahmen, Durchführung der Programme, Verwaltung der Mittel - Koordinierungs-, Exekutive-, Verwaltungsfunktion - Vertritt EU auf internationaler Ebene - 27 unabhängige Mitglieder, eins aus jedem EU-Land (5 Jahre)
- Gerichtshof der EU - 27 Richter, Sitz in Luxemburg - Zuständig für Einhaltung der EU-Gesetze / korrekte Auslegung und Anwendung der Gesetze (Europarecht) - Entstanden durch Vertrag von Rom
- EZB - Ziel: Preisstabilität - Besteht aus: Direktorium, EZB-Rat (Präsidenten der 17 nationalen ZB) - Politisch unabhängig - Bestimmt Geldpolitik im Euroraum
- Rechnungshof - Sicherstellen, dass Geld sinnvoll ausgegeben wird - Jährliche Berichterstattung über Haushalt an Parlament und Rat - 27 Mitglieder, eins aus jedem Land (6 Jahre) - Unabhängig von allen anderen Organen
- Rechtsnatur der EU (3 Prinzipien) 1. Unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts 2. Vorrang des Gemeinschaftsrechts (keine Aufhebung/Vorrang vor nationalen Recht) 3. Eigenständigkeit-Die Errichtung einer eigenen Rechtsordnung (Rechtsordnung der EG unabhängig von nationalen Rechtsordnungen)
- Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts 1. Primäres Recht: Grundverträge/allg. Rechtsgrundsätze/Völkerrechtsabkommen 2. Sekundäres Recht: Durchführungsverordnung/Richtlinien/Entscheidungen/Empfehlungen/allg. Verwaltungsgrundsätze
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- Formen der Rechtsakte der EU - Verordnungen: allg., unmittelbare Geltung - Richtlinien: MS muss Inhalt in innerstaatliches Recht umsetzen - Entscheidungen: verbindliche Regelungen im Einzelfall - Empfehlungen: ohne Rechtliche Verbindlichkeit
- Externe Kosten: - Kosten die denen entstehen, die nicht ihren Willen bekommen - Umso höher die Zustimmungserfordernis, desto niedriger die externen Kosten
- Einigungskosten - Kosten die entstehen um sich zu einigen - Umso höher die Zustimmungserfordernis, desto höher die Einigungskosten
- Gesamtkosten - Externe Kosten + Einigungskosten - Minimum = optimales Zustimmungserfordernis
- Wahlverfahren 1. - Einstimmigkeitsregel 2. Mehrheitswahl - - Absolute Mehrheit: Alternative mit mehr 50% der Stimmen gewinnt - - Relative Mehrheit: Alternative mit meisten Stimmen gewinnt 3. - Zyklische Mehrheit - Alternativen treten einzeln gegeneinander an - Durch Unterschiedliche Zusammenstellungen können unterschiedliche Ergebnisse entstehen
- Spieltheorie - Beispiel Politik: beide Kandidaten passen ihr Wahlprogramm so an, dass es am Ende auf die Stimme des Medianwählers ankommt (Medianwählermodell) - Kritik: Vertrauensverluste durch ständiges Ändern des Wahlprogrammes, keine 100%ige Wahlbeteiligung (Desinteresse, da beide Wahlprogramme immer ähnlicher werden)
- Banzhaf-Index - Spiegelt die Macht einer Partei in einer Koalition wieder - Gewinnende Koalition: Stimmgewicht höher oder gleich Quorum (ansonsten verlierende Koalition) - Kritische Partei: Partei ohne die eine Koalition zu verlierenden Koalition wird - Banzhaf-Index (Banzhaf-Macht) = Anzahl der Kritischheit einer Partei bei allen möglichen Koalitionen / Gesamtanzahl der kritischen Parteien bei allen möglichen Koalitionen
- Wichtige Personen zur Entwicklung der EU - Adenauer, Churchill, Gasperi, Monnet, Schuman
- 1952: - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - Kohle-Stahlproduktion unter die Leitung eines Hohen Rates (Vorsitzender: Jean Monet) - Laufzeit: 50 Jahre - Pariser Vertrag: 18. April 1951 (Grundlage: Robert Schumann Erklärung vom 9. Mai 1950) - Motive für die europäische Einigung à Friedenssicherung à Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft à Wirtschaftliche Vorteile à Außen- und sicherheitspolitische Motive à Lösung grenzüberschreitender Probleme
- 1958: - Die Europäische Union entstand im Kern als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nach Abschluss der Römischen Verträge zunächst durch sechs Mitgliedsländer. - Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg (BeNeLux). - Neben der EWG wurde die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EAG oder EURATOM) gegründet. Ziele: - die Errichtung eines gemeinsamen Marktes - die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten (harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens / eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung / eine größere Stabilität / eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung / engere Beziehungen zwischen den Staaten) Aufgaben der EAG: - Entwicklung und Erforschung der Kernenergie - Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kernbrennstoffe - Missbrauchskontrolle bei der Verwendung spaltbaren Materials - Regelung des Gesundheitsschutzes für Arbeitskräfte und Bevölkerung
- 1967: - europäischen Teilgemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) verschmelzen („Fusionsvertrag“) zur Europäischen Gemeinschaft (EG) - verfügen nun über gemeinsame Exekutiv- und Legislativorgane.
- 1968: - Inkrafttreten der Zollunion innerhalb der EG.
- 1973: - Westerweiterung: Großbritannien, Irland und Dänemark (sog. EG 9) - Vorherige Versuche des Beitritts von Großbritannien waren insbesondere am Widerstand Frankreichs gescheitert.
- 1979: - Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament (Wahlbeteiligung: 62 %).
- 1981: - 1. Süderweiterung: Beitritt Griechenlands mit seiner geopolitisch wichtigen Lage (sog. EG 10).
- 1985: - Erleichterung der Mobilität àAbbau der Grenzkontrollen
- 1986: - 2. Süderweiterung: Portugal und Spanien EG 12 - Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte: Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis zum 1.1.1993
- 1990: - Fall der Berliner Mauer 1989: EG um Ostdeutschland (20 Millionen Bürger) erweitert.
- 1992: - Vertrag von Maastricht mit Errichtung der Europäischen Union (EU) - Ziele des EU-Vertrages: - Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, - Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, - Einführung einer Unionsbürgerschaft, - Entwicklung einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Innenpolitik, - Wahrung und Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, - Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
- 1995: - Norderweiterung: Österreich, Finnland und Schweden (EU 15) - Norwegen hat sich in zwei Volksabstimmungen 1973 und 1995 gegen die Mitgliedschaft entschieden
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- 2004: - 1. Osterweiterung: zehn Länder werden aufgenommen (EU 25): - Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Malta, Slowenien, Slowakei.
- 2007: - 2. Osterweiterung: Rumänien und Bulgarien
- 2009: - Vertrag von Lissabon tritt in Kraft
- Perspektive: - Diskussion einer Aufnahme weiterer Staaten in die EU: Kroatien, Mazedonien, Albanien, Serbien, Bosnien, Türkei, Ukraine.