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Strafrecht BT 1 (Fach) / Definitionen (Lektion)

aller Tatbestandsmerkmale

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  • Mittels einer gefährlichen Waffe -wenn die Verletzung durch ein von außen-auf den Körper des Opfers -einwirkendes Tatmittel verursacht,-also mit Hilfe des Werkzeuges bewirkt worden ist
  • Glied -jedes Körperteil,-das eine in sich abgeschlossene Existenz-mit besonderen Funktionen im Gesamtorganismus hat
  • Erheblich entstellt -wenn ihr äußeres Erscheinungsbild-durch eine körperliche Verunstaltung-wesentlich beeinträchtigt wird
  • Kundgabe -ehrenrührige Äußerung muss einen bestimmten-oder objektiv bestimmbaren Inhalt haben,-sich an einen anderen richten und-zur Kenntnisnahme durch andere bestimmt sein
  • Vollendung der Beleidigung Kenntnisnahme + geistige Erfassung des ehrenrührigen Sinnes
  • Beleidigungsfähigkeit von Personengemeinschaft -wenn sie eine anerkannte gesellschaftliche Funktion nach außen ausüben-und einen einheitlichen Willen bilden können
  • nahe stehende Person -ein Mensch, der dem Täter so verbunden ist,-dass er eine Gefahr für jenen auch für sich selbst-als Drucksituation empfinden kann
  • Bevorstehen unmittelbar oder in naher Zukunft zu erwarten
  • Wider besseren Wissen Täter muss sicher wissen, dass die Tat nicht bevorsteht
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