159
Strafrecht BT 1 (Fach) / Definitionen (Lektion)
- Mittels einer gefährlichen Waffe -wenn die Verletzung durch ein von außen-auf den Körper des Opfers -einwirkendes Tatmittel verursacht,-also mit Hilfe des Werkzeuges bewirkt worden ist
- Glied -jedes Körperteil,-das eine in sich abgeschlossene Existenz-mit besonderen Funktionen im Gesamtorganismus hat
- Erheblich entstellt -wenn ihr äußeres Erscheinungsbild-durch eine körperliche Verunstaltung-wesentlich beeinträchtigt wird
- Kundgabe -ehrenrührige Äußerung muss einen bestimmten-oder objektiv bestimmbaren Inhalt haben,-sich an einen anderen richten und-zur Kenntnisnahme durch andere bestimmt sein
- Vollendung der Beleidigung Kenntnisnahme + geistige Erfassung des ehrenrührigen Sinnes
- Beleidigungsfähigkeit von Personengemeinschaft -wenn sie eine anerkannte gesellschaftliche Funktion nach außen ausüben-und einen einheitlichen Willen bilden können
- nahe stehende Person -ein Mensch, der dem Täter so verbunden ist,-dass er eine Gefahr für jenen auch für sich selbst-als Drucksituation empfinden kann
- Bevorstehen unmittelbar oder in naher Zukunft zu erwarten
- Wider besseren Wissen Täter muss sicher wissen, dass die Tat nicht bevorsteht
Anzeige