Zivilrecht (Fach) / Erbrecht (Lektion)

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  • Welches Prinzip gilt bei einer Scheidung Zerrüttungsprinzip nicht das Verschuldensprinzip!
  • Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarf. (Grundsatz) 1. konkrete- objektive Betrachtung 2. keine Offenbarung als Eigengeschäft § 1357 I 2 BGB3. Keine Beschränkung 4. kein getrenntleben  Rf.  Gemeinschaftliche Berechtigung (Verpflichtung)(P) Art der Berechtigung (Verpflichtung eines mj Ehegatten? ) (-) h.M. Minderjährigenschutz (P) Dingliche Wirkung?MF - X§ 929 BGB I. Dingliche Einigung XII. Mit- Eigentumserwerb des M Dingliche Wirkung des 1357 BGB+ Schutz des Ehegatten- Aber über 164 Geschäft für den den es angeht   Gesamtgläubiger § 428 BGB
  • § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen Berechtigung ?I. Wirksame Ehe §§ 1303 II. Zugewinngemeinschaft § 1363 BGBIII. Verfügung über das Vermögen im Ganzen(P) Einzelgegenstände die nahezu das Ganze Vermögen ausmachen(P) Berücksichtigung der Gegenleistung(P) Belastung als Verfügung
  • Wie sind Testamente Auszulegen? Nur nach § 133 BGB nach dem Wahen Willennicht empfangsbedürftig
  • Wirksamkeit eines Testament 1. Testierwille § 133 BGB2. Testierfähigkeita) Voll Geschäftsfähigeb) Mj nach vollendung des 16 Lebensjahrs. öffentliches Testament 3. Persönliche Errichtung 2064, 20654. Forma) Öffentliches Testament zur niederschrift eines Notars, § 2232 BGBb) Eigenhändiges Testament 2247 BGBaa) Eigenhändig geschriebenbb) Eigenhändig Unterschriebenbeachte § 2247 III (- entbährlichkeit wenn, ernstahftigkeit und Uhrheberschaft feststellbar ist)cc) Zeit und Ort2247 II (beachte 2247 V)c) Außerordentliche Testamenteaa) Nottestament vor Bürgermeister § 2249bb) NT vor drei Zeigen § 2250cc) Auf hoher See 22515. Sonstige Nichtigkeitsgründe§§ 134, 1386. Kein Widerruf 2253- 22587. Keine Anfechtung § 142 I , 2078 BGB
  • Anfechtung eines Testaments 1. Anfechtungserklärunga) Anfechtungsberechtugung § 2080 BGBb) Anfechtungsgegner (das Nachlasgericht; ansonsten § 143 IV 1 BGB) 2. Anfechtungsgrund § 2078Motivgrund ist im Erbrecht erheblich und kann einen Anfechtungsgrund herbeiführen.3. Anfechtungsfrist § 2082 BGB
  • Gemeinschaftliches Testament § 2256 BGB I. Form 2267 § BGBEigenhändige Niederschrift durch einen EhegattenEigenhändige Niederschrift beider EhegattenII. Besonderheiten beim Berliner Testament § 2269 BGBgegenseitige Einsetzung als Erben1. Trennungsprinzip - überlebende ist Vorerbe (relative Verfügungsbeschränkung 2112- Dritter Nacherbe 2. Einheitsprinzip - ünerlebend ist Vollerbe- Dritter SchlusserbeIm Zweifel EinheitsprinzipIII. Besonderheiten bei wechselseitigen Verfügungen §§ 2270, 2271 BGB- nichtigkeit beider Verfügungen § 2290 BGB- Vermutet § 2270 II - Widerruf nach § 2271 BGB Form dauer. 
  • Schenkungsverprechen von Todes wegen § 2301 I. Schenkungsversprechen § 516 ff BGBII. Überlebensbedingung - Abgrenzung: Schenkung unter lebenden (wegen ähnlichkeit eines Testaments)III. Rechtsfolge: Verweis auf Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen. - Ausnahme Vollzug der Schenkung § 2301 II BGB Heillung 518 II BGB wenn alle Akte vollzogen worden sind.
  • Gesetzliche Erbfolge bei Verwandten §§ 1924 1. Ordung ......Represantionsprinzip 2. Ordnugn nach Linien Einfluss des GüterrechtsZugewinngemeinschaft 1363ff BGBErbrechtliche Lösung§ 1931 III, 1371 I pauschal + 1/4 Güterrechtliche Lösung § 1931 III, 1371 III BGB- Ausschlagung § 1942- Zugewinnausgleich § 1378- Pflichtteil § 2303 II..... Gütertrennung 1931 I, II, IV.... Vorraus § 1932- Haushaltsgegenstände/ Hochzeitsgeschnke- Schuldrechtlicher Anspruch § 1932 II, 2174 BGB