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BGB Schuldrecht AT (Fach) / Pflichtverletzung (Lektion)
- Pflichtverletzung objektive Verletzung einer aus einem Schuldverhältnis bestehenden Pflicht
- Arten der Pflichtverletzung Nichtleisten Verzögern Schlechtleisten Verletzen von Schutzpflichten
- Nichtleisten nachträgliche Unmöglichkeit -> Nichterbringung der Leistung ->Herbeiführung o. Nichtabwenden der Unmöglichkeit anfängliche Unmöglichkeit ->von vornherein keine Leistungspflicht §275 I , daher keine Pflichtverletzung
- Verzögerung Pflichtverletzung = nicht rechtzeitig erbrachte Leistung Voraussetzung = wirksamer,fälliger,einredefreier Anspruch auf Leistung
- Schlechtleistung Pflichtverletzung = Leistung wird nicht wie geschuldet erbracht
- Verletzung von Schutzpflichten vor Vertragsschluss (vulkan in contrahendo), bei Vertragsschluss oder nach Erfüllung der Leistungspflicht
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