BGB Schuldrecht AT (Fach) / Inhalt von Schuldverhältnissen (Lektion)
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Leistungsverweigerungsrecht etc.
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- wechselseitige Ansprüche beide Partein haben gegeneinander Ansprüche Schuldner der zurückgehaltenen Leistung ist zugleich Gläubiger der Gegenleistung und umgekehrt
- Konnexität der Ansprüche Ansprüche beruhen auf demselben rechtlichen Verhältnis Ansprüche aus verschiedenen Rechtsgeschäften ausreichend, sofern ein ,, einheitliches Lebensverhältnis" vorliegt für gegenseitige Verträge, die im Synallagma stehen ist §320 lex specialis