Strafrecht (Fach) / Seite 5 (Lektion)
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Definitionen G-N
Diese Lektion wurde von Jeanny97 erstellt.
- Glied Wichtig Ist jedes Körperteil, der mit einem anderen durch ein Gelenk verbunden ist. Ist ein Glied, wenn es für den Gesamtorganismus Bedeutung hat.
- Grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt, wer im besonders großen Maße die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.
- Hilfe (Mithilfe) Ist jedes Ermöglichen oder Erleichtern der Haupttat.
- Hilflos Ist, wer außerstande ist, sich aus eigener Kraft vor drohender Lebens- oder ernsten Gesundheitsgefahren zu schützen.
- Hinterlistig Planmäßig-verdeckend.
- Kausalität Kausal ist eine Handlung für den tatbestandlichen Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
- Kirche Mindestens ganz überwiegend dem Gottesdienst gewidmetes Gebäude.
- Körperliche Misshandlung Als kM wird jede üble unangemessene Behandlung bezeichnet, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
- Krankhaft Vom Normalzustand zum Schlechten hin abweichend.
- Lähmung Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.
- Lebensgefährdende Behandlung Handlung, die nach den konkreten Umständen geeignet ist, das Leben des Opfers mindestens in eine abstrakte Gefahr zu bringen.
- Mittäterschaft Gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken (§ 25 (2) )
- Mittelbarer Täter Ist, wer eine Tat durch einen anderen als menschliches Werkzeug begeht (§ 25 (1) Alt. 2)
- Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds Nicht notwenig zeitliches oder örtliches Zusammenwirken voraussetzende Beteiligung.
- Nahestehende Person Person, zu der eine auf Dauer angelegte persönliche Beziehung besteht, die über den üblichen Sozialkontakt hinausgeht.