Strafrecht (Fach) / Seite 5 (Lektion)

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Definitionen G-N

Diese Lektion wurde von Jeanny97 erstellt.

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  • Glied Wichtig Ist jedes Körperteil, der mit einem anderen durch ein Gelenk verbunden ist. Ist ein Glied, wenn es für den Gesamtorganismus Bedeutung hat.
  • Grob fahrlässig Grob fahrlässig handelt, wer im besonders großen Maße die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.
  • Hilfe (Mithilfe) Ist jedes Ermöglichen oder Erleichtern der Haupttat.
  • Hilflos Ist, wer außerstande ist, sich aus eigener Kraft vor drohender Lebens- oder ernsten Gesundheitsgefahren zu schützen.
  • Hinterlistig Planmäßig-verdeckend.
  • Kausalität Kausal ist eine Handlung für den tatbestandlichen Erfolg, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
  • Kirche Mindestens ganz überwiegend dem Gottesdienst gewidmetes Gebäude.
  • Körperliche Misshandlung Als kM wird jede üble unangemessene Behandlung bezeichnet, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
  • Krankhaft Vom Normalzustand zum Schlechten hin abweichend.
  • Lähmung Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht.
  • Lebensgefährdende Behandlung Handlung, die nach den konkreten Umständen geeignet ist, das Leben des Opfers mindestens in eine abstrakte Gefahr zu bringen.
  • Mittäterschaft Gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken (§ 25 (2) )
  • Mittelbarer Täter Ist, wer eine Tat durch einen anderen als menschliches Werkzeug begeht (§ 25 (1) Alt. 2)
  • Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds Nicht notwenig zeitliches oder örtliches Zusammenwirken voraussetzende Beteiligung.
  • Nahestehende Person Person, zu der eine auf Dauer angelegte persönliche Beziehung besteht, die über den üblichen Sozialkontakt hinausgeht.