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Rechtswissenschaft (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)
Definitionen für Strafrecht AT
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- Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Art und Weise entfiele.
- objektive Zurechnung Objektiv zurechenbar ist jede Schaffung eines rechtlichen missbilligten Risikos, welche sich tatbestandtypisch verwirklicht.
- Vorsatz Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, § 15 StGB.
- Angriff Ein Angriff ist jedes willensgetragene menschliche Verhalten, durch das eine Verletzung rechtlich geschützter Individualgüter droht.
- Gegenwärtigkeit des Angriffes Angriffe sind gegenwärtig, wenn sie unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
- Rechtswidrigkeit Die Rechtswidrigkeit ist gegeben, wenn der Angriff objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
- Verteidigungshandlung Von § 32 StGB sind nur solche Abwehrhandlungen erfasst, die sich unmittelbar gegen den Angreifer richten.
- Verteidigungshandlung Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verteidigungshandlung die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und von mehreren, gleich wirksamen Mitteln das mildeste ist.
- Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verteidigungshandlung die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und von mehreren, gleich wirksamen Mitteln das mildeste ist.
- Gebotenheit der Verteidigungshandlung Die Verteidigungshandlung ist geboten, wenn keine sozialethischen Einschränkungen notwendig sind.
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- Subjektives Rechtfertigungselement Der Verteidigungswille liegt vor, wenn der Täter subjektiv von der rechtfertigenden Sachlage weiß und mit der entsprechenden Verteidigungsmotivation handelt.