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Rechtswissenschaft (Fach) / Strafrecht AT (Lektion)

Definitionen für Strafrecht AT

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  • Kausalität Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Art und Weise entfiele.
  • objektive Zurechnung Objektiv zurechenbar ist jede Schaffung eines rechtlichen missbilligten Risikos, welche sich tatbestandtypisch verwirklicht.
  • Vorsatz Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, § 15 StGB.
  • Angriff Ein Angriff ist jedes willensgetragene menschliche Verhalten, durch das eine Verletzung rechtlich geschützter Individualgüter droht.
  • Gegenwärtigkeit des Angriffes Angriffe sind gegenwärtig, wenn sie unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern.
  • Rechtswidrigkeit Die Rechtswidrigkeit ist gegeben, wenn der Angriff objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
  • Verteidigungshandlung Von § 32 StGB sind nur solche Abwehrhandlungen erfasst, die sich unmittelbar gegen den Angreifer richten.
  • Verteidigungshandlung Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verteidigungshandlung die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und von mehreren, gleich wirksamen Mitteln das mildeste ist.
  • Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verteidigungshandlung die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und von mehreren, gleich wirksamen Mitteln das mildeste ist.
  • Gebotenheit der Verteidigungshandlung Die Verteidigungshandlung ist geboten, wenn keine sozialethischen Einschränkungen notwendig sind.
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  • Subjektives Rechtfertigungselement Der Verteidigungswille liegt vor, wenn der Täter subjektiv von der rechtfertigenden Sachlage weiß und mit der entsprechenden Verteidigungsmotivation handelt.