Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
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Strafrecht Definitionen
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- Bande Zusammenschluss aus mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben künftig mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Taten im Sinne der §§242,249 zu begehen
- Wohnung 244 Sind Räumlichkeiten, die den Mittelpunkt des privaten Lebens darstellen
- Grober Unverstand Bedeutet eine völlig abwegige Vorstellung über bekannte Ursachenzusammenhänge, sodass die Absurdität der Fehlvorstellung mit den Händen zu greifen ist
- Sachherrschaft Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Die tatsächliche Sachherrschaft hat derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache hat, unabhängig von der rechtlichen Befugnis.
- Gewahrsam Gewarsahm ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen wird
