Sozialkunde (Fach) / Schulaufgabenstoff (Lektion)

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  • Was muss im Ausbildungsvertrag enthalten sein? Sachliche und zeitliche Gliederung, sowie das Ausbildungsziel Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Vorraussetzungen der Vertragskündigung
  • Das ausbildende Unternehmen ist verpflichtet: Den Berufsausbildungsvertrag der zuständigen IHK zur Eintragung vorzulegen.
  • Was macht die IHK ? Sie überwacht die Ausbildung in den Betrieben und führt Prüfungen durch.
  • Wann endet das Ausbildungsverhältnis? Mit bestandener Ausbildungsprüfung oder Ablauf der Ausbildungszeit.
  • Wie lange (mindestens und maximal) ist die Probezeit vorgeschrieben? Und wie darf in dieser Zeit gekündigt werden? Mindestens 1 Monat bis maximal 4 Monate.Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag fristlos und ohne Angaben von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden.
  • Pflichten des Ausbildungsbetriebs: Hat eine Ausbildung zu gewähren, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.Muss die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellenMuss den Ausbildenden zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anhaltenHat sich um die Charakterliche Förderung und Abwendung sittlicher und körperlicher Gefährdung zu kümmernMuss übertragene Tätigkeiten auf solche eingrenzen, die dem Ausbildungsziel dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind Hat den Auszubildenden am Arbeitstag vor der Abschlussprüfung freizustellenMuss sicherstellen, dass die Teilnahme am Berufsschulunterricht oder Fortbildungsmaßnahmen keinen Entgeltausfall verursachen
  • Welche Angaben muss Ihr Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses enthalten? Muss Angaben über Ort, Dauer und Ziel der Ausbildung enthalten. Auf verlangen müssen auch Angaben über Führung, Leistung und besondere Fähigkeiten aufgenommen werden. Außerdem sind die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse anzugeben.
  • Pflichten des Auszubildenden: Hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen Ist verpflichtet, die im Rahmen der Ausbildung aufgetragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen Muss am Berufsschulunterricht und am Unterricht an überbetrieblichen Lehrwerkstätten teilnehmen Hat die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu befolgen Muss Weisungen vom Ausbilder/Chef/Abteilungsleiter befolgen Hat mit Computern, Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Einrichtungen sorgfältig umzugehen Muss über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stillschweigen bewahren
  • Verkürzung der Ausbildungszeit: Auszubildende mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife um mindestens 12 Monate Auszubildende mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss um bis zu 6 Monate   Allerdings sollten die Mindestausbildungszeiten der Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren (24 Monate) 3 Jahren (18 Monate) 2 Jahren (12 Monate)nicht unterschreiten.
  • Wann ist eine Verkürzung nach Vertragsabschluss möglich? Nach Vertragsabschluss ist eine Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit dadurch möglich, dass eine Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt wird. Und zwar dann, wenn sie im Betrieb und Schule überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft die Zuständige Kammer.
  • Kündigungsbestimmungen: Nach der Probezeit kann nur gekündigt werden, wenn eine Kündigungsfrist eingehalten wird. Ohne Kündigungsfrist ist dies nur Möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (Außerordentliche Kündigung) Will der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben, so hat er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten Die Kündigung muss immer schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe von Gründen geschehen Eine Kündigung aus „wichtigem Grund“ ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind Ein Auszubildender, der gegen eine Außerordentliche Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von 3 Wochen klage erheben
  • Der Betriebsrat: Arbeitnehmer haben das Recht, über wichtige Fragen innerhalb des Unternehmens mitzubestimmen. Die wichtigste Einrichtung dafür ist der Betriebsrat. In allen Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Hauptaufgabe der Betriebräte ist es, darüber zu wachen, dass alle zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze, Verordnungen, Schutzbestimmungen, Tarifverträge eingehalten werden. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ihre Belange über den Personalrat einzubringen. Dieser wird aufgrund des Personalvertretungsgesetzes gewählt
  • Jugendarbeitsschutzgesetztes: Arbeitszeit höchstens: Täglich 8,5 Stunden Wöchentlich 40 Stunden
  • Jugendarbeitsschutzgesetzt: Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von: 4,5 bis 6 Stunden = 30 Minuten Über 6 Stunden = 60 Minuten
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Urlaub: 15-jähige = 30 Werktage 16-jährige = 27 Werktage 17-jährige = 25 Werktage
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Berufsschulzeit: Mehr als 5 Unterrichtsstunden entsprechen einem Arbeitstag.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Schichtzeit: Arbeitszeit inklusive Pausen darf höchstens 10 Stunden betragen.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Verbotene Arbeiten: Akkordarbeit Gefährliche Arbeiten
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Ärztliche Untersuchungen: Erstuntersuchung Nachuntersuchung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Anwendungsbereich: Alle Personen unter 18 Jahren Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt als Kind Kinderarbeit ist verboten
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Durch wen erfolgt die Beratung und Überwachung? Durch das Gewerbeaufsichtsamt.
  • Mutterschutz: Beginn der Schwangerschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber (Werdende Mutter) Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitgeber)
  • Mutterschutz: Schutzfristen: -> Freistellung von der Arbeit: 6 Wochen vor der Entbindung 8 Wochen nach der Entbindung 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten
  • Mutterschutz: Schutzvorschriften am Arbeitsplatz: Keine Schweren körperlichen Arbeiten für werdende und stillende Mütter Keine Arbeiten, die schädliche Einwirkungen oder hohe Unfallgefahren bergen Keine Akkordarbeiten, keine Mehrarbeit, keine Tätigkeit zwischen 20 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen Kündigungsschutz: der Arbeitgeber darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung und während der Elternzeit nicht kündigen Stillzeit: der stillenden Mutter ist nach wiederaufnahme der Beschäftigung auf Verlangen die zum stillen erforderliche Zeit freizugeben -> 2 x Täglich halbe Stunde
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Ablauf: Zeitablauf Aufhebungsvertrag Kündigung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Wann darf der Arbeitgeber kündigen? Nach anhören des Betriebsrates.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Welche Kündigungsarten gibt es (Arbeitgeber): Außerordentliche und Ordentliche Kündigung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Außerordentliche Kündigung (Arbeitgeber):   Fristlos nur aus wichtigem Grund zulässig, z.b.: -          Diebstahl -          Weitergabe von Betriebsgeheimnissen -          Vorlage falscher Zeugnisse -          Arbeitsverweigerung       -     Beleidigung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Ordentliche Kündigung (Arbeitgeber): Unter Einhaltung vertraglicher, gesetzlicher Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmer kündigt: Gesetzlich 4 Wochen Frist Zum 15. oder Ende des Monats
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Kündigungsschutzgesetz - Gründe für eine Kündigung: -> (Wartezeit 6 Monate) -          Gründe in der Person des Arbeitnehmers -          Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers (nach Abmahnung)       -     Dringende betriebliche Erfordernisse
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Wann kann der Arbeitnehmer Klage gegen eine Außerordentliche oder Ordentliche Kündigung erheben? Arbeitnehmer kann dagegen binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben  (Weiterbeschäftigung bis Klage entschieden)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Betriebsbedingte Kündigungen: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl erfolgen. Auswahlkriterien: -          Familienstand -          Alter -          Behinderungen -          Betriebszugehörigkeit Der Betrieb kann davon Leistungsträger ausnehmen.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Bei Verzicht auf Klage des Arbeitnehmers gegen eine betriebsbedingte Kündigung: Anspruch auf Abfindung, falls vom Arbeitgeber angeboten (je Beschäftigungsjahr ½ Monatsgehalt)
  • Tarifvertragliche Regelung: Welche Streikarten gibt es? Schwerpunktstreik Totaler Streik Generalstreik Warnstreik Wilder Streik
  • Tarifvertragliche Regelung: Schwerpunktstreik:   Es werden nur die wichtigsten Betriebe eines Wirtschaftszweiges bestreikt.
  • Tarifvertragliche Regelung: Totaler Streik (Flächenstreik): Alle Betriebe eines Wirtschaftszweiges werden bestreikt.
  • Tarifvertragliche Regelung: Generalstreik: Die ganze Wirtschaft wird bestreikt.
  • Tarifvertragliche Regelung: Warnstreik: Die Arbeit wird für kurze Zeit unterbrochen, um die Streikbereitschaft zu zeigen.
  • Tarifvertragliche Regelung: Wilder Streik: Streik ohne Urabstimmung und ohne Genehmigung der Gewerkschaft.
  • Tarifvertragliche Regelung: Wie wirkt sich die Aussperrung auf die betroffenen Arbeitnehmer aus? Sie erhalten keinen Zutritt zum Betrieb und dürfen nicht arbeiten. Da sie nicht arbeiten, erhalten sie keinen Loh. Gewerkschaftsmitglieder beziehen Streikgeld.
  • Rechte des Betriebsrates: Welche Rechte hat ein Betriebsrat? Mitbestimmungsrechte Anhörungsrechte Informationsrechte und Beratungsrechte
  • Rechte des Betriebsrates: Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten: Mitbestimmen bedeutet gleichberechtigtes Mitentscheiden Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen.   Urlaubsgrundsätze Einrichtungen zur Überwachung von Arbeitnehmern Betriebliches Vorschlagswesen Festsetzung von Prämien und Akkordsätzen Betriebsordnung Beginn und Ende der Täglichen Arbeitszeit Zeitweilige Änderung der Arbeitszeit Unfallverhütungsmaßnahmen       Belegung von Werkswohnungen
  • Rechte des Betriebsrates: Anhörungsrechte (Mitwirkungsrechte, Zustimmungsverweigerungsrechte) in personellen Angelegenheiten: In den folgenden Angelegenheiten muss der Betriebsrat angehört werden, er muss aber der Maßnahme nicht zustimmen.   Alle Fragen im Zusammenhang mit Beurteilungsgrundsätzen Versetzung, Einstellung und Umgruppierung von Mitarbeitern Gestaltung von Arbeitsplätzen       Ordentliche und Außerordentliche Kündigung von Arbeitern,      Angestellten, Auszubildenden – nicht jedoch bei Leitenden Angestellten,      Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
  • Rechte des Betriebsrates: Was gilt zur Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates? Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann trotz Widerspruch des Betriebsrats kündigen.
  • Rechte des Betriebsrates: Informations- und Beratungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten In den folgenden Angelegenheiten ist der Betriebsrat nur zu unterrichten. Er hat kein Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrecht.   Einstellung von Leitenden Mitarbeitern Planung des Personalbedarfs Um- und Erweiterungsbauten Fragen der Globalen Arbeitsgestaltung       Einführung neuer Produkte
  • Arbeitsgericht: Aus welchen Instanzen besteht das Arbeitsgericht? Erste Instanz Berufungsinstanz Revisionsinstanz
  • Arbeitsgericht: Welches Gericht gehört zu der ersten Instanz? Das Arbeitsgericht.
  • Arbeitsgericht: Wie viele Berufsrichter und Ehrenamtliche Richter hat das Arbeitsgericht? 1 Berufsrichter und 2 Ehrenamtliche Richter.
  • Arbeitsgericht: Welches Gericht gehört zu der Berufungsinstanz? Das Landesgericht.