Strategisches Finanzmanagement 2 (Fach) / Lektion 01 (Optimierung des FM durch Derivate) (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 20 Karteikarten

Finanzmanagement

Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Allgemein - Derivat = Vereinbarung, die heute getroffen und festgelegt werden, zu welchen Konditionen ein best. Produkt in der Zukunft erworben oder getauscht werden kann (Termingeschäft) - Vertragsabschluss und Erfüllung finden zeitlich versetzt statt - Nutzung zur Absicherung, Arbitrage, Spekulationszwecke - Ableitung von Basiswert (Underlying) z.B. Waren, Finanzwerte, Referenzgrößen (Aktien, Zinssätze) - Aktienoption ist ein Derivat, dessen Wert von der Aktie abhängt - können über Terminbörsen oder direkt zwischen Partnern (Freiverkehr, OTC) gehandelt werden - unbedingtes TG = Pflicht für beide Parteien den Vertrag zu erfüllen (FRA, Futures, Swaps) - bedingtes TG = Käufer hat Recht, nicht die Pflicht, die Option auszuüben (Optionen)
  • Forward Rate Agreements - Vereinbarung zw. zwei Parteien über fixen Zinssatz für künftige Geldanlagen oder Kredtibedarfe - außerbörsliches Zinstermingeschäft zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken für best. Periode in der Zukunft (z.B. U. weiß heute schon, dass es Kredit in einem Jahr über 5 Mio abschließt, durch Kauf FRA kann es heute schon den Kreditzins den es in einem Jahr bezahlen muss, festlegen) (umgekehrt Absicherung gegen fallende Zinsen, wenn U. in 3 Monaten Kapital anlegen will) - festgelegter Nominalbetrag als Basis zur Berechnung des Zinssatzes, keine Verpflichtung den Nominalbetrag bereitzustellen, dient lediglich als Berechnungsgrundlage zur Ausgleichszahlungsermittlung, Handlung über OTC-Markt - Long-Position (Käufer, der sich bei Kreditbedarf gegen steigende Zinsen absichert) - Short-Position (Verkäufer, der sich bei Geldanlage gegen sinkende Zinsen absichert) - FRA-Verträge werden individuell zwischen Vertragsparteien geregelt, folgende werden festgelegt: -- Vorlaufzeit, Zinssicherungsperiode, Höhe vereinbarter Zinssatz, Höhe vereinbarter Nominalbetrag, Referenzzinssatz mit dem der Zinssatz verglichen wird (EURIBOR, LIBOR)
  • Forward Rate Agreements (Ablauf eines FRA-Geschäftes) - Vertragsabschlusstag (Verkäufer eines FRA verkauft eines fixen Zinssatz, Käufer hat Absicht sich bei Inanspruchnahme eins Kredits gegen steigende Zinsen bis z. Abschlusszeitpunkt zu schützen) - Vorlaufzeit - Referenztag (Fixing-Tag, Vergleich Referenzzinsatz mit FRA-Satz, FRA-Satz < Referenzzinsatz -> Verkäufer muss Käufer (Kreditnehmer) die Differenz vergüten, FRA-Satz > Referenzzinssatz -> Käufer muss Ausgleichszahlung leisten und Verkäufer (Kapitalanleger) profitiert - Starttag, Beginn der FRA-Periode (Zinssicherungsperiode)(Ausgleichszahlung), Endtag, Ende er FRA-Periode, Geschäftsbeziehung besteht solange bis die besteh. Ford. in Form Ausgleichszahlungen beglichen werden - Auszahlung Zinsbetrag am Anfang der Zinssicherungsperiode, Kredit- oder Anlagezins erst am Ende der Periode, deshalb Diskontierung Zinsbetrag aus FRA (Diskontierungszins, am Referenztag gültiger Referenzzins) - Ausgleichszahl. = (iR – IFRA) * (TageFRA Zinssichp. / Jahrestage) / (1 + (iR * TageFRA / Jahrestage))* Nominalbetrag - Beispiel: -- 01.10. Abschluss 6x9-FRA (6 Anzahl Monate Vorlaufperiode, 9 Gesamtlaufzeit des Vertrages) -- Nominalvolumen des Kredits 5 Mio, FRA-Zinssatz 2,60% -- U. will am 01.04. des nächsten Jahres einen Kredit mit LZ von 3 Monaten (A,M,J, 91 Tage) aufnehmen, zwei Tage vorher beträgt der Referenzzinssatz 2,87% -- Ausgleichszahlung = (0,0287-0,0260) * (91/360) / (1 + (0,0287*91/360) * 5 Mio = 3.387,92€ -- Käufer erhält Ausgleichszahlung
  • Forward Rate Agreements (FRA-Quotierung) - Angabe z.B. 3x6 (3Monate Vorlaufzeit, 6 Monate Gesamtlaufzeit, also VL plus Zinssicherperiode) - Angabe 2,45%-2,50% (Käufer sichert sich gegen steigende Zinsen für geplante Kreditaufnahme bei 2,50% ab, steigt der Zins über 2,5% erhält er Ausgleichszahlung vom Verkäufer, VK sichert sich gegen fallende Zinsen bei geplanter Geldanlage bei 2,45% ab, fällt der Zins drunter ist der Käufer verpflichtet Differenz an Verkäufer auszuzahlen)
  • Forward Rate Agreements (Einsatz eines FRA-Geschäfts) - Fixierung Zinssatz, Absicherung gegen Zinsänderungsrisiko (Hedging) - Spekulation auf Kursgewinne über Hebelwirkung eines FRA (Trading) - Gewinnmögl. durch Kursunterschiede versch. FRA-Geschäfte von versch. Anbietern (Arbitrage)
  • Forward Rate Agreements (Glattstellung eines FRA-Vertrags) - Neutralisierung eins FRA-Geschäfts durch Gegengeschäft - Kompensation Verkauf durch Kauf und Kauf durch Verkauf - Verträge müssen jedoch deckungsgleich sein - Bsp.: KI verkauft 6x9 FRA an seinen Kunden, welcher sich für den in 6 Monaten benötigten Kredit über 1 Mio absichern möchte, KI trägt Marktpreisrisiko, kann durch identisches Geschäft glattstellen, KI kauft am selben Tag eine 6x9 von bspw. einem anderen KI, Eliminierung Zinsris.
  • Futures - vertragliche Vereinbarungen über Kauf/Verkauf (Lieferung) einer stand. Menge eines Basiswertes zu einem vorher bestimmten Preis und zu einem künftigen festgelegten Zeitpunkt (Liefertermin) - ebenso wie Forward unbedingtes TG, im Unterschied jedoch Abwicklung über Terminbörse - größte Börse hierfür Eurex (European Exchange), London, Chicago Mercantile Exchange, NYMEX - z.B. am 01.01. wir EURO-Wechselkurs für 01.07. mit 1,30 Dollar angegeben, zu diesem Kurs kann ich am 01.01. mit Lieferung im Juli kaufen - Future Kurs bestimmt durch Angebot und Nachfrage (Kurs sinkt sobald A>N) - Käufer -> Long-Position, Verkäufer -> Short-Position, Future Kontrakte sind standardisiert - Terminkontrakte hängen von der Basis ab (Underlying) - Warenterminkontrakte (Commodity Futures) -> Gold, Erdöl, Getreide, Zucker - Finanzterminkontrakte (Financial Futures) -> mit konkreter Basis (Währung, Zins), mit abstrakter Basis (Indizes) - Unterschied zu FRA -> Laufzeit, Fälligkeit, Kontraktwert des Zins-Futures sind vorgegeben, Quotierung auf Kursbasis, bei FRA ist alles frei verhandelbar, Quotierung auf Zinsbasis - i.d.P. üblicherweise keine physische Lieferung, Händler schließen Future-Kontrakte vorzeitig vor Liefertermin durch Gegengeschäft bzw. Glattstellung (Kauf Future, Verkauf identischen Futures) - Differenz zwischen Kauf/Verkauf bei einer Glattstellung = Spekulationsgewinn/-Verlust - Glattstellung kann auch durch Barausgleiche (Cash Settlement) erfolgen (Einmalzahlung a. LZ Ende) - i. G. zu FRA -> Sicherheiten (Margins), Einschlusszahlung, Liquiditätssicherung, 5-15% des Future-Kontrakwerts (Besicherung durch Geld, Aktien, Staatsanleihen) - Überwachung der Future-Positionen, des Margin-Kontos durch Clearingstelle (an Terminbörse angeschlossenes KI, Schnittstelle zwischen Käufer/Verkäufer, garantiert Vertragserfüllung)
  • Futures (weitere Merkmale) - Erfüllung (durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag) - Kontraktwerte und Preisabstufungen (z.B. DAX Futures, Wert 25€, Minimale Preisveränderung (0,5 Punkte, Wert 12,50€) - Laufzeit (Standard bis zu 9 Monaten, drei nächsten Quartalsmonate aus Zyklus März, Juni, Sep, Dez) - Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag (Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag, dritte Freitag des Fälligkeitsmonats, wenn kein Börsentag ist, der davorliegende Börsentag) - Täglicher Abrechnungspreis (Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 MEZ) - Schlussabrechnungspreis (wird von Eurex am Schlussabrechnungstag eines Kontraktes festgelegt)
  • Futures (Beispiel 1) - Airline AG möchte sich gegen steigende Benzinpreis absichern, U. kauft 10 Future-Kontrakte auf Benzin an der NYMEX (Umfang 40.000 Gallonen), aktueller Preis 0,90$ pro Gallone, Future-Kurs für Lieferung in einem Jahr beträgt 0,80$ pro G., ein Jahr später k. zwei Szenarien eintreten: - A: Benzinpreis steigt auf 1,20$, U. zahlt zwar höheren Preis auf Spotmarkt, macht aber Gewinn aus Kontrakt, 1,20$ - 0,80$ = 0,40$, 40.000*0,40$ = 16.000$ Gewinn, erhält Barausgleich  - B: Benzinpreis fällt auf 0,70$, U. zahlt am Spotmarkt zwar niedrigeren Preis, macht aber Verlust aus Kontrakt (0,70$ - 0,80$)*40.000 = 4.000$, U. muss Barausgleich zahlen
  • Futures (Beispiel 2) - Anleger erwartet, dass DAX-Index in den nächsten Monaten steigen wird, kauft an Eurex einen DAX-Future mit 6.700 Punkten mit folgenden Merkmalen: - Basiswert: DAX 30, Kontraktgröße: 25€ je DAX-Punkt, Restlaufzeit: zwei Monate, DAX-Punktestand: 6.700 - DAX steigt auf 7.000 Punkten zum LZ-Ende, Future lautet auf 6.700 Punkte, Differenz 300, bei 25€ je DAX-Punkt -> Gewinn von 300*25€=7.500€
  • Swaps (Allgemein) - Vereinbarung zwischen zwei Parteien über Austausch künftiger Zahlungsströme - laufen über außerbörslichen Handel, Vorteile für beide Parteien, Zinsswaps, Währungsswaps
  • Zinsswap - Tausch künftiger Zinszahlungen zwischen zwei Parteien, Nominalbetrag konstant oder variabel - übliche Form Kuponswap, Festzinsswap - eine Partei zahlt fixen Zinssatz, andere Partei variablen Zinssatz auf festen Nominalbetrag über bestimmten Zeitraum (Bezugsgröße bilden Referenzzinssätze EURIBOR, LIBOR) - kein Transfer des Nominalbetrages, Austausch auf Zinszahlungen beschränkt - A bei Bank variabel verzinster Kredit - B bei Bank fix verzinster Kredit - Vereinbarung Zinsswap, A zahlt feste Zinsen an B, B zahlt variable Zinsen an A (Tausch der ursprü. Kredite) - A hätte Risiko einer Zinssteigerung, da variabel - B hätte Risiko der fallenden Zinsen, da seine fix - A sichert sich so gegen Zinssteigerungen ab und B kann an fallenden Zinsen partizipieren - gleiche würde für Anleger gelten, Absicherung gegen fallende Zinsen bei (variabel verzinsten) und Anleger mit fest verzinsen kann an steigenden Zinsen partizipieren - Quotierung per Annum, Prozentangabe, Geld- und Briefseite erfolgt durch Banken oder Broker, Bsp. 5 Jahre, 2,65-2,75%, zahlt einen festen Zinssatz von 2,65% gegen bspw. ein variablen 6 M EURIBOR, umgekehrt zahlt er gegen Festzins von 2,75% den 6M EURIBOR - entsprechenden Zinszahlungen erfolgen nachschüssig, können auch vor Fälligkeit beendet werden (Ausgleich durch Gegengeschäft mit umgekehrten Zahlungsströmen - bestehende Swaps können durch Gegengeschäft, Barausgleich oder Übertragung auf anderes U. neutralisiert werden
  • Zinsswap (Beispiel) - Hook AG hat Kapital am Geldmarkt angelegt, variable Zinseinkünfte in Höhe des 6M EURIBOR, erwartet künftige Zinssenkung, Absicherung mit Swap mit folgenden Konditionen: - Anlagebetrag 1Mio, LZ 2 Jahre, Referenzzinssatz 6M EURIBOR, 2-Jahres-Swapsatz 2,50% p.a. - Hook AG zahlt nun den 6M EURIBOR dem Swappartner und erhält im Gegenzug festen Zinssatz von 2,50%, U. kann sich festen Zinssatz sichern ohne Geldanlage aufzulösen
  • Weitere Zinsswaparten - Basisswap (i.G. zu Kuponswap, Austausch variabler Zinssätze, z.B. 3M EURIBOR gegen 6M EUR.) - Asset Swap (Tausch Anlage mit festen Zinsen in A. mit variablen Zinsen oder andersrum) - Liability Swap (ähnlich wie Asset Swap, Tausch Zahlungsverpflichtungen aus Krediten) - Step Up Swap (Erhöhung des Nominalbetrages über LZ, i.d.P. wird er bei erwartbar erhöhten Finanzbedarf eingesetzt) - Step Down Swap (fallende Nominalbeträge über LZ, bei Kreditfinanzierung mit laufender Tilgung, es wird dann immer der reduzierte Kreditbetrag dem Swap zugrunde gelegt) - Währungsswap (Tausch der Kapitalbeträge mit dazugehörigen Zinszahlungen in unterschiedlichen Währungen, Absicherung Zins- und Währungsrisiken)
  • Optionen - geben dem Käufer das Recht, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) eine festgelegte Menge des Bezugswerts (Aktien, Währungen) zu vorher vereinbarten Ausübungspreis (Basispreis) sowie während der LZ der Option oder aber zur Fälligkeit zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Pull) - Verkäufer hat die Pflicht, eine festgelegte Menge des Bezugswerts bereitzustellen oder abzunehmen, Ausübungszeitpunkt unterscheidet sich - europäische Option kann nur am Fälligkeitsdatum ausgeübt werde - amerikanische Option kann während gesamter LZ und Fälligkeitsdatum ausgeübt werden - i. G. zu anderen Geschäften gehören Optionen zu den bedingten Termingeschäften, Handlung über Börse oder außerbörslich - i.d.R. keine Lieferung des Basiswerts, sondern Geschäft wird über Barausgleich abgeschlossen
  • Grundpositionen bei Optionen - Call (Kaufoption) - Long Call: Kauf einer Kaufoption (Erwartung: steigende Preise beim Underlying) - Short Call: Verkauf einer Kaufoption (Erwartung: sinkende oder konstante Preise beim Underlying) - Put (Verkaufsoption) - Long Put: Kauf einer Verkaufsoption (Erwartung: sinkende Preise beim Underlying) - Short Put: Verkauf einer Verkaufsoption (Erwartung: steigende oder konstante Preise beim Underlying)
  • Kaufoption (Call) - Käufer der Option Long Call-Position, Verkäufer d. Kaufoption Short Call-Position - Käufer der Kaufoption ist berechtigt, den Basiswert zum Ausübungspreis vom Stillhalter (Verkäufer der Kaufoption) zu beziehen - Ausübung Kaufoption nur sinnvoll, wenn aktueller Kurs > Ausübungspreis (Option im Geld, In the Money) - Differenz zwischen aktuellem Kurs und Ausübungspreis = innerer Wert einer Option - Basiswert < Ausübungspreis = Out the Money - Basispreis = Ausübungspreis = In the Money - Käufer macht nur dann Gewinne, wenn Ausübungspreis unter dem Preis des Basiswerts liegt und zwar in Höhe, dass Differenz die vom Käufer bezahlte Prämie deckt - BEP = Ausübungspreis + Optionsprämie - Verlust beschränkt auf Höhe der Optionsprämie, Gewinn VK a. Höhe der Optionsprämie beschr.
  • Kaufoption (Call) Beispiel - Anleger geht von starkem Kursanstieg aus und kauft europäische Kaufoption - Basiswert (Aktie Grill AG), Basispreis (30€), Optionsprämie (10€), Verfallsdatum (n. ein. Jahr) - max. Verlustpotenzial des Käufers beschränkt sich auf die Optionsprämie, sein Gewinn hängt von der Kursentwicklung ab - Kaufoption bleibt wertlos bis 30€, erst wenn Kurs zum Verfallsdatum höher ist hat die Option einen positiven Wert, z.B. Aktienkurs bei 45€, hat die Kaufoption inneren Wert von 15€ (45-30) Anleger hat kann mittels Option Aktie kaufen und direkt weiterverkaufen, Gewinn 5€ (45-30-10), BEP bei 40€ - Gewinn Verkäufer bei maximal der Optionsprämie 10€, Verlust unbegrenzt
  • Verkaufsoption (Put) - Käufer der Option Long Put-Position, Verkäufer d. Verkaufsoption Short Put-Position - Käufer der Verkaufsoption ist berechtigt, den Basiswert zum Ausübungszeitpunkt oder während einer Frist zu verkaufen - Ausübung Verkaufsoption nur sinnvoll, wenn Preis Basiswert < Ausübungspreis - Käufer kann Basiswert zu niedrigeren Preis am Markt kaufen und dann zu höheren Preis verkaufen (aufgrund der Option) - Gewinn des Käufers der VO nicht unbegrenzt (Differenz Preis des Basiswerts und Ausübungspreis abzgl. Optionsprämie) - maximaler Gewinn bei Basiswert gleich 0 - Preis Basiswert > Ausübungspreis = Option wertlos (Verkauf dann besser über Aktienmarlt ohne Ausübung der Option) - maximaler Gewinn des Verkäufers = Optionsprämie - maximaler Verlust des Käufers = höchstmöglicher Gewinn des Verkäufers - Verkaufsoption optimal zur Absicherung eines Aktiendepots (egal wie stark der Kurs sinkt, Verlust ist bei richtiger Wahl des Basispreises auf die Optionsprämie beschränkt)
  • Verkaufsoption (Put) Beispiel - Anleger hält 100 Aktien (aktueller Kurs bei 140€), erwartet fallende Kurse, erwirbt amerikanische Verkaufsoption (Basispreis 130€, Optionsprämie 10€, LZ 1 Jahr) - Anleger hat also Recht die Option das ganze Jahr auszuüben, geht Aktienkurs über den Basispreis von 130€, lässt er Option verstreichen (wertlos, da an der Börse bessere Preis zu erzielen wären) - fällt der Aktienkurs auf 110€ kann der Anleger die 100 Aktien zu je 130€ verkaufen (könnte Aktien an der Börse zu 110€ kaufen und direkt für 130€ verkaufen, Differenz 20€ abzgl. 10€ Optionsprämie = Gewinn 10€ je Aktie)