Makroökonomie (Fach) / Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (Lektion)

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Arbeitslosenversicherung

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  • Was wird versichert? Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten. Sie soll den Arbeitnehmer im Falle des Arbeitsplatzverlustes für eine Übergangsphase gegen den Ausfall des Einkommens absichern. Es soll die Phase der Arbeitsplatzsuche im wesentlichen überbrückt werden. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt zwischen sechs und 32 Monaten, je nach Alter und Dauer der Beitragszahlungen. Die Leistungen liegen zwischen 60 und 67 % des Nettolohnes. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.  Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerin ist z. Zt. Frau Andrea Nahles (SPD).
  • Kritik an der bestehenden Arbeitslosenversicherung Versicherungsfremde Leistungen wie   -Umschulungen,                                                                                                                    -Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,                                                                                -Fortbildungen und  andere Programme                                                                             sollen nicht mittels Beiträgen finanziert werden, sondern über Steuereinnahmen. Die Aufgaben der individuellen Beratung und der Arbeitsvermittlung von Arbeitslosen sollen wieder in den Vordergrund. Das Moral Hazard-Problem verleitet zum Ausnutzen der Versicherung. Die Beitragssätze werden abhängig vom Einkommen und nicht vom Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, kalkuliert.                                                                              - Umverteilung zu Lasten von Branchen und Berufsgruppen mit einem geringen  Arbeitslosigkeitsrisiko                                                                                                       - Beitrag wird als Steuer empfunden                                                                                 - Ausweichmöglichkeiten werden in Betracht gezogen Die Höhe der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe beinhaltet im Vergleich zur Absicherung über das Arbeitslosengeld Fehlanreize.
  • Lösungsansätze, Problem & Folgen Lösungsansätze: Risikoäquivalente Prämien; Absenkung des Grundsicherungsniveaus damit die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen, bestehen bleibt und nicht zunehmend Grundsicherung bezogen und durch Einnahmen aus Schwarzarbeit ‚aufgefüllt‘ wird; Die eigene Vorsorge für den Fall des Arbeitsplatzverlustes sollte im Vordergrund stehen. Die Arbeitslosenversicherung bietet neben der Grundversorgung Leistungen an, die die Wiedereingliederung ermöglichen. Problem: Die Risiken der Arbeitslosigkeit sind für private Versicherungsgesellschaften praktisch nicht kalkulierbar, da die Tarifparteien, Zentralbanken und Regierungen einen erheblichen Einfluss auf den Umfang und die Dauer der Arbeitslosigkeit haben.  Folge: Eine Mindestabsicherung durch eine Arbeitslosenversicherung muss obligatorisch sein, weil sonst ein Teil der Arbeitnehmer die ‚free rider´ - Position einnehmen möchte. Neben der obligatorischen Mindestabsicherung, deren Leistungen über das Grundsicherungsniveau nicht hinausgehen dürfen, kann eine zusätzliche Vorsorge betrieben werden: Freiwillige höhere Einkommensabsicherung im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung Zusätzliches Sparen für die eventuelle Lebensunterhaltsabsicherung                          - Absenkung der Lohnzusatzkosten                                                                                 - Höhere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen                                                            - Steigende Investitionsneigung                                                                                       - Wachstum 
  • Fazit Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch für alle abhängig Beschäftigten. Da eine private Versicherung das Risiko, arbeitslos zu werden, nicht absichern wird, weil wesentliche, nicht in der Person des Versicherten begründeten, Faktoren dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit besteht, muss der Staat eine Pflichtversicherung organisieren und die Versicherungspflicht für alle umsetzen. Die Versicherungsprämien sollten risikoäquivalent gestaltet werden. Versicherungsfremde Leistungen sollen von der Agentur für Arbeit nicht bereitgestellt werden.