Corporate Finance (Fach) / Lektion 04 (Finanzierungsarten) (Lektion)

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  • Kreditfinanzierung - Finanzierungsformen unterscheiden sich hinsichtlich Kriterien der Rechtsstellung der Kapitalgeber, Kapitalhaftung, Mittelherkunft - Eigenfinanzierung vs. Fremdfinanzierung - Außenfinanzierung (Zuführung finanz. Mittel durch Einlagen der Unternehmenseignern, Beteiligung von Gesellschaftern oder Kreditkapital von Gläubigern) - Innenfinanzierung (aus betriebl. Desinvestitionen, Freisetzung liquider Mittel) - FK-Geber = Gläubiger, Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung, Vertrag, höhere Sicherheit, im Insolvenzfall vorrangig gestellt (aus Unternehmenssicht -> Verzinsung = Fremdkapitalkosten), kein Mitspracherecht, nicht an Gewinnen/Verlusten beteiligt - EK-Geber = Mitspracherecht, nachrangig gestellt, an Gewinnen/Verlusten beteiligt
  • Kreditfinanzierung (Kreditfinanzierung über Kreditinstitute) - FK-Geber oft Kreditinstitute, verlangen Kreditsicherheiten, lassen sich Informationspflichten einräumen, fordern oft persönliche Haftung der Gesellschafter - Kreditsicherheiten minimieren Risiko und Schützen vor Verhaltensrisiken seitens des FK-Nehmers - Vereinbarungen und Rechtsinstitute wie Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Hypotheken, Grundschulden - Kreditsicherheiten haben folgende Funktionen: -- Risikoteilungsfunktion: Besicherte erhält bei Scheitern der Investition/Projekt den Wert der Sicherheit (seine Position wird gestärkt, die des Kreditnehmers und and. Gläubiger geschwächt) -- Anreizfunktion: bindet das Verhalten des Kreditnehmers - Kreditsicherheiten ermöglichen oft erst Vertragsabschluss - Kreditverträge können weitere restriktive Bedingungen (Kreditauflage, Convenants) enthalten z.B. Unterlassungsverpflichtungen (weitere Kreditvergabebedingungen) - Zusatzvereinbarungen ermöglichen KI, bei best. Handlungsweisen des Kreditnehmers oder Eintreten best. finanz. Kennzahlen den Kreditvertrag zu kündigen - Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Kreditnehmers sind Voraussetzungen für Kreditvertrag - Unterscheidung Kreditfähigkeit zwischen natürliche, juristischen Personen, Personenhandelsgesell. - natürliche Personen -> kreditfähig bei unbeschränkter Geschäftsfähigkeit - juristische Personen (AG, GmbH) und Personengesell. (OHG,KG) -> Prüfung Vertretungsbefugnis für Kreditfähigkeit - Kreditwürdigkeit unterscheidet sich in persönliche KW (Vertrauenswürdigkeit des KN) und wirtschaftliche KW (Ertragskraft des KN und Qualität gestellter Sicherheiten) - Kreditwürdigkeitsprüfung von U. erfolgt durch Prüfung folgender Unterlagen: -- Jahresbilanz, insb. Steuerbilanz, mit Erläuterungen und Erfolgsrechnungen -- Kreditstatus und Zwischenbilanz zum Antragszeitpunkt -- Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern/Sachverständigen, Registerauszüge (HR, Grundbuch) -- Darstellung Umsatzentwicklung, Auftragsstand, Investitionstätigkeit -- Finanzplanung und Verzeichnis über zur Verfügung stehender Sicherheiten
  • Kreditfinanzierung (Kreditfinanzierung über Kapitalmärkte) - Finanzierung über Geld- und Kapitalmärkte z.B. Ausgabe von Industrieobligationen - Schuldverschreibungen ausgegeben von Großunternehmen, fester Zinssatz, feste Laufzeit, festgelegte Tilgungsmodalitäten sowie Kündigungsfristen
  • Kreditfinanzierung (Langfristige und kurzfristige Kreditfinanzierung) - Finanzierung über Kapitalmärkte -> langfristig - Finanzierung über KI -> Kontokorrentkredit (kurzfristig), Investitionskredit (langfristig) - weitere kurzfr. Kreditfinanzierungen wie Lieferantenkredit, Kundenkredit, Lombardkredit - Lieferantenkredit: entsteht durch Gewährung eines Zahlungsziels, verzögerte Zahlung an Lieferant, oft Skonto z.B. 3%, U. hat die Wahl fälligen Betrag innerhalb 7 Tagen mit Anzug zu bezahlen oder vollen Betrag nach 30 Tagen - Kundenkredit: Anzahl durch Käufer, abschließend wird Gut produziert oder Ware geliefert - Lombardkredit: Verpfändung/Beleihung beweglicher Vermögensgegenstände des Schuldners und im Gegenzug ein kurzfristiger Kredit gewährt, Sicherheiten können bspw. Effekten sein (Effektenlombardkredit) oder Waren (Warenlombardkredit) - direkte langfristige Fremdfinanzierung: Darlehensaufnahme des KN bei einem KI, der öffentlichen Hand, Spezialinstitute, Kapitalsammelstellen oder private Personen - Schuldscheinausgabe (weitere Form der direkten langfr. Fremdfinanzierung): langfristiges, anleiheähnliches FK größeren Umfangs mit Urkunde (zwischen einer und 100 Mio Euro), hohe Sicherheitsanforderungen, werden nur an Kapitalnehmer erster Bonität ausgegeben, Kapitalgeber sind Kapitalsammelstellen, Laufzeit üblicherweise mehr als 15 Jahre - Darlehensformen: Unterscheidung hinsichtlich Tilgung, Zinszahlung, Gesamtbetrag
  • Kreditfinanzierung (Langfristige und kurzfristige Kreditfinanzierung) (Lieferantenkredit) - entsteht durch Gewährung eines Zahlungsziels, verzögerte Zahlung an Lieferant, oft Skonto z.B. 3%, U. hat die Wahl fälligen Betrag innerhalb 7 Tagen mit Anzug zu bezahlen oder vollen Betrag nach 30 Tagen - vor allem zur Finanzierung des Umlaufvermögens - vorteilhaft, wenn aufgrund von Sicherheiten, Ertragskraft, Unternehmensneuheit kein Bankkredit beantragt werden kann - Vorteile: -- Schnelligkeit der Kreditwährung -- Bequemlichkeit/Formlosigkeit -- keine systematische Kreditprüfung -- Kreditsicherung durch Eigentumsvorbehalt -- Entlastung der Bank Kreditlinie - Nachteile: -- Höhe der Kapitalkosten -- Gefahr der Abhängigkeit von Lieferanten
  • Kreditfinanzierung (Langfristige und kurzfristige Kreditfinanzierung) (Kundenkredit) - Anzahlung durch Käufer, abschließend wird Gut produziert oder Ware geliefert - Kundenkredit vermindert das unternhemerische Risiko - Vorteile: -- Einsparungen durch nicht Aufnahme von Zwischenfinanzierung -- Schnelligkeit -- Formlosigkeit -- i.d.R. keine Kündigungsmöglichkeiten - Nachteile: -- eventuelle Zugeständnisse bei den zu liefernden Produkten -- höhe der Kapitalkosten -- Gefahr der Abhängigkeit vom Kunden
  • Kreditfinanzierung (Langfristige und kurzfristige Kreditfinanzierung) (Darlehensformen) - Unterscheidung hinsichtlich Tilgung, Zinszahlung, Gesamtbetrag - Annuitätendarlehen: steigende T., fallende ZZ., über Laufzeit gleicher GB - Abzahlungsdarlehen: gleichbleibende T., fallende ZZ., über Laufzeit fallender GB - Festdarlehen: Gesamttilgung am Ende, gleichbleibende ZZ., vor Fälligkeit gleich GB
  • Beteiligungsfinanzierung - alle Formen der Eigenkapitalbeschaffung durch Kapitaleinlagen (Außen- und Eigenfinanzierung) - bei Unternehmensgründung, Hinzutreten eines Gesellschafters, späteren Kapitalerhöhung oder Going Public eines U. - entscheidend für Aufbringung des EK in Form von Beteiligungsfinanzierung ist die Unternehmensrechtsform, Personenunternehmen -> Einzelunternehmen, Personengesellschaften - Einzelunternehmen: persönliche/unbeschränkte Haftung des Inhabers, Vermögen einer Person steht zur Verfügung, EK-Beschaffung schwierig, meist nur durch Innenfinanzierung möglich (Einbehaltung von Gewinnen) - Personengesellschaften: von mind. 2 Gesellschaftern gegründet, GbR, oHG, KG
  • Beteiligungsfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften) - GbR: B-Finanzierung analog zur Einzelunternehmung (jedoch Privatvermögen von zwei oder mehreren Gesellschaftern) - oHG: B-Finanzierung durch Erhöhung Kapitalanteile bisheriger Gesellschafter oder Aufnahme neuer Gesellschafter, theoretisch unbegrenzte Anzahl Gesellschafter, i.d.P. zwischen zwei und vier G., sonst Abstimmungsprobleme bzgl. Unternehmensleitung - KG: B-Finanzierung durch Aufnahme Komplementäre (Vollhafter), Aufnahme Kommanditisten (Teilhafter, Haftung nur in Höhe der Einlage), deutliche Ausweitung der EK-Basis (Anzahl der G.) ggü. oHG möglich, da Kommanditisten von Geschäftsführung ausgeschlossen sind - GmbH & Co. KG: Personengesellschaft, Komplementär (VH) ist eine GmbH, Kommanditist (TH) wie üblich, dadurch haftet niemand persönlich, da GmbH nur mit Gesellschaftsvermögen haftet, GF durch GmbH, erweiterter Jahresabschluss nach §264a HGB wie für Kapitalgesellschaften
  • Beteiligungsfinanzierung (Beteiligungsfinanzierung bei juristischen Personen) - GmbH: Stammkapital durch Gesellschaft aufgebracht, Haftung nur in Höhe der Einlage, durch beschränkte Haftung einfachere Kapitalbeschaffung im Vergleich zu PG, jedoch GmbH-Anteile weniger fungibel (handelbar) als Aktien, keine Existenz eines organisierten Marktes - AG: Ausweis Stammkapital in Passivposten der Bilanz (Aktienkapital und Rücklagen), B-Finanzierung bei Gründung von entscheidender Bedeutung (Grundlage für Folgefinanzierung z.B. Kreditfinanz.) - es sind folgende Vorschriften zum gezeichneten Kapital bei einer AG zu beachten: -- Mindesthöhe 50.000 Euro -- nennwertlose Aktien (Stückaktien) oder Nennbetragsaktien auf mind. 1 Euro -- keine Ausgabe unter Nennwert (oder auf Stückaktie entfallenden Betrag) -- Sachanlagen/-übernahmen müssen wertmäßig feststellbar sein -- bei Bareinlagen: mind. ein Viertel des Ausgabebedarfs plus das gesamte Agio -- Agio = Kapitalrücklage -- Anmeldung der Gesellschaft erst nach Einzahlung - AG hat versch. Möglichkeiten, Aktien auszugestalten und sich EK zu beschaffen - Differenzierung der Aktien nach verbrieften Rechten und ihrer Übertragbarkeit - nach Rechten: -- Stammaktien (Mitgliedschaftsrechte, finanz. Rechte, Regel) -- Vorzugsaktien (Einschränkung des Stimmrechts gegen Dividendenvorzug, Sanierung) - nach Übertragbarkeit: -- Inhaberaktien (Einigung und Übergabe) -- Namensaktien (Eintragung ins Aktienbuch)
  • Spezielle Finanzierungsinstrumente (Leasing) - Alternative zur Investitionsgüterbeschaffung - Erwerb Leasinggeber -> Weitergabe an Leasingnehmer - Rückgabe nach vereinbarter Grundmietzeit (oder Ausübung vertraglich fixierter Optionsrechte z.B. Kauf des Gegenstandes oder Vertragsverlängerung) - während Laufzeit bleibt Leasinggeber (Leasinggesellschaft) der jur. Eigentümer des Gegenstands - Kernaussage Leasing: Nutzung bewirkt den Effekt, nicht das Eigentum (Rentabilität einer Investition unabhängig davon wem das Objekt gehört, Pay-as-you-earn, mit Leasingzahlungen erfolgen die Investitionskosten aus dem jeweils erwirtschafteten Ertrag, Vorfinanzierung der I. wird vermieden) - Leasingvertrag kann je nach Ausgestaltung Elemente eines Miet- oder Pachtvertrages, einer Ratenkaufvereinbarung oder eines Mietkaufs haben - wesentliches Merkmal (zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern) - verschiedene Vertragsformen
  • Spezielle Finanzierungsinstrumente (Leasing, Vollamortisationsvertrag) - Zurückzahlung der Investitionskosten des LG während Grundmietzeit in Form von Leasingraten oder Mietsonderzahlungen, während Grundmietzeit Vertrag beiderseitig unkündbar - Wertminderungsrisiko liegt beim LN, da LG ihre Investition in Gegenstand zum Ende der Grundmietzeit amortisiert hat, LG wird steuerlich dem rechtlichen Eigentümer (LG) zugerechnet (sofern Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der gewöhnlichen ND beträgt, ansonsten Zurechnung beim LN), US-GAAP und IFRS sehen eine Bilanzierung beim LN vor, anfangs VAV verbreitet, jetzt TAV beliebt - Verträge ohne Option (eventuell mit Beteiligung des LN am Verkaufserlös, Vertragsende mit Ablauf der Grundmietzeit, Zurückgabe des Gegenstandes) - Verträge mit Kaufoption (LN hat Kaufrecht nach Ende der Grundmietzeit zu festem vor Vertragsschluss festgelegtem Preis, Optionspreis hat Auswirkungen auf Zurechenbarkeit LG) - Verträge mit Mietverlängerungsoption (LN hat Recht das Objekt zu einer bei Vertragsschluss vereinbarten Miete weiter zu nutzen, LG hat keine Optionsrechte)
  • Spezielle Finanzierungsinstrumente (Leasing, Teilamortisationsvertrag) - LN zahlt geringe Leasingraten, am Vertragsende höhere Schlusszahlung - Verträge mit Andienungsrecht (LG hat Recht das Objekt nach Ablauf an LN zu verkaufen, alternativ Vertragsverlängerung in Form einer Mietverlängerung - Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlös- oder Mindererlösbeteiligung (Rückgabe des Objektes nach Ablauf, LG verkauft Objekt und deckt dadurch ausstehende Amortisation, Mehrerlös wird LN ausbezahlt, bei nichtausreichendem Verkaufserlös, Differenzzahlung LN) - Kündbarer Teilamortisationsvertrag (Abschluss auf unbest. Zeit, kann ordentlich gekündigt werden, Kündigungsfrist 6 Monate, vertragliche Ausgestaltung bei der Restwertrisiko bei LN liegt, steuerliche Zurechnung bei LG, bei anderen Vertragsgestaltungen sind die durch Finanzverwaltung erlassenen Zurechnungskriterien zu prüfen)
  • Spezielle Finanzierungsinstrumente (Factoring) - vertraglich festgelegter Ankauf von Forderungen aus LuL durch Faktor (spezielles FI/KI), Faktor übernimmt Servicefunktion und oft Ausfallrisiko, typisch Warenarten (Konsumgütern, Dienstleistungen), Form der Forderung (Rechnung), Zahlungsziel (30-150 Tage) - Vorteile: -- Skontierungsfähigkeit ggü. Lieferanten -- Kosteneinsparung bei Debitorenbuchhaltung, Kreditprüfung sowie Mahnwesen -- Einsparungen bzgl. Gebühren der Informationsbeschaffung -- Wegfall von Kosten für Geltendmachung von Forderungen -- Vermeidung von Verlusten aus Insolvenzen der Abnehmer -- Kapitalfreisetzung durch Abbau der Außenstände -- Verbesserung der Bilanzpolitik durch Forderungs- und Verbindlichkeitsabbau
  • Spezielle Finanzierungsinstrumente (Forfaitierung) - Ankauf später fällig werdenden Ford. aus Warenlieferungen/Dienstleistungen (meist Exportgeschäfte), i.d.R. in Wechselform gekleidet "á fortfair" (unter Ausschluss des Rückgriffs auf vorherige Forderungseigentümer), Typische Warenarten (Investitionsgüter), Form der Forderungen (Wechselform), Zahlungsziel (6 Monate bis 6 Jahre) - Vorteile: -- Liquiditätsverbesserung -- Bilanzentlastung von kurzfr. Debitorenbeständen und/oder Eventualverbindlichkeiten -- Übertragung von Risiken (Währungsrisiko, politisches Risiko, Transferrisiko)