Staatsorganisationsrecht (Fach) / Gesetzgebung (Lektion)

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Allgemeine Regelungen zur Gesetzgebung.

Diese Lektion wurde von AlexanderHelbing erstellt.

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  • Nenne wichtige Artikel für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz! Artikel 30 GG: Staatliche Aufgaben liegen bei den Ländern, soweit nichts anderes geregelt ist. Artikel 31 GG: Bundesrecht bricht (entgegenstehendes) Landrecht. Ausnahme: Artikel 141 und   142 GG. Inhaltsgleiches Landrecht bleibt stehen. Artikel 70 GG: Soweit nichts geregelt, liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Artikel 71 (iVm Artikel 73 I) GG: Ausschliesende Gesetzgebung. Artikel 72 (iVm Artikel 74 I) GG: Konkurierende Gesetzgebung.
  • Sind Gesetzeskompetenzen disponibel? Was ist ,,Verbot der Doppelzuständigkeit''? Kompetenzen sind grundsätzlich (Ausnahme Art. 71, 71 II GG) nicht disponibel. ,,Verbot der Doppelzuständigkeit'' bedeutet, dass die Gesetzgebungkompetenz entweder nur beim Bund oder Land liegen darf. Wenn es doch vorkommt muss eine Abgrenzung nach folgenden Punkten erfolgen: Schwerpunkt der Regelung Spezialität Historische Zuordnung Vermutung zugunsten des Landes
  • Nenne die Gesetzgebungkompetenzen des Bundes. Ausschließliche Gesetzgebung Gesetzgebung kraft Sonderzuweisung Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz Artikel 125b GG (entfallene Rahmengesetzgebungskompetenz) Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz
  • Erkläre die Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft Sonderzuweisung (2 Beispiele und Besonderheit) ! Wenn eine Kompetenz nicht in Artikel 73 GG (ausschließliche Gesetzgebung) oder Artikel 74 GG geregelt ist, dann gib es vielleicht eine Sonderkompetenz. Beispiele sind Artikel 38 III GG (Wahlgesetz) und Artikel 21 III GG (Parteigesetz). Eine Besonderheit besteht darin, dass diese Kompetenzen nicht durch ,,wenn und soweit...'' beschränkt sind.
  • Erkläre die Kernkompetenz! Kernkompetenz Art. 74 I iVm. Art. 72 I GG: Der Bund hat die Gesetzgebung ,,solange und soweit'' er sie gebraucht. Dazu muss das Sachgebiet einschlägig zu Art. 74 I GG sein und darf nicht unter Art. 72 II GG fallen. Ausnahme ist Art. 72 III GG.
  • Erkläre die Erforderlichkeitskompetenz (Grundlage, 2 Vorraussetzungen, Schutzziele) Die Grundlage der Erforderlichkeitskompetenz ist Art. 74 iVm Art. 72 II GG. Die erster Vorraussetzung ist, dass das Gesetz einschlägig zu Art. 74 GG ist. Die zweite Vorraussetzung ist, dass es zu den in Art. 72 II GG genannten Fällen gehören muss. Beachte Artikel 125a II 1 GG: wonach eine Neuregelung nicht gilt, wenn sie wesentliche Elemente der Altregelung unberührt lässt. Es gibt keinen Beurteilungsspielraum, deshalb wird eine effektive Überprüfung der Erforderlichkeit durch das BVerfG verlangt. Die Länder haben Vorrang bei der Verwirklichung der Schutzziele. Es gibt 3 Schutzziele: Gleichwertigkeit: Bedroht wenn sich Lebensverhältnisse auf erheblicher Weise auseinander entwickeln oder sich diese Gefahr konkret ab. Wahrung der Rechtseinheit: Rechtszersplitterung bedroht die Funktionsfähigkeit der Rechtsgemeinschaft. Wahrung der Wirtschaftsfreiheit: Funktinsfähigkeit des Wirtschaftsraumes Deutschland bedroht.
  • Erkläre Abweichungskompetenz! Die Grundlage ist Artike 72 III GG. Es ist keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sondern der Länder und gibt diesen die Möglichkeit in Bereichen wie Hochschulzulassung und Umweltschutz eigene abweichende Gesetze zu schaffen. Einführung der Lex-posterior-Regel (neues Recht bricht altes Recht).
  • Nenne die Bestandteile der konkurierenden Gesetzgebung! Kernkompetenz Erforderlichkeitskompetenz Abweichungskompetenz
  • Was ist die Sperrwirkung des Art. 72 I GG? Diese Sperre gilt für die Kern- und Erforderlichkeitskompetenz und beschreibt die Grenze der Bundesgesetzgebung, wenn der Bund ,,solange und soweit'' davon Gebrauch macht.
  • Was ist die Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs ? Es sind beides ungeschriebene Gesetzgebungskompetenen des Bundes und ligen im Bereich der auschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung. Kompeten kraft Sachzusammenhang: Durch ein Gesetz (aus der auschließlicher Gesetzgebung) wird es manchmal unerlässlich auch auf die Materie der konkurierenden Gesetzgebung Regeln zu verfassen.
  • Nenne die ungeschriebenen Gesetzeskompetenzen des Bundes! Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang Annexkompetenz Bundeskompetenz kraft Natur der Sache
  • Erkläre die Bundeskompetenz kraft Natur der Sache. Das sind ureigene Bundesangelegenheiten, die von vorneherein der Ländergesetzgebung entrückt ist. Beispiel: Festlegung von Bundessymbolen, Regelung wiedervereinigungsbedingter Fragen...
  • Erkläre die Annexkompetenz des Bundes. Hier werden die Kompetenzen des Bundes ausgeweitet. Die Ausweitung betrifft die Vorbereitung und Durchführung zugeordneter Kompetenzen. zB.: Der Bund darf Bundeswehrhochschulen gründen, da die Bundeswehr und dessen Verwaltung seiner Kompetenz unterliegt.
  • Erkläre die Verweisung! Verweisung sind wenn sich Gesetze auf andere Gesetze beziehen. Entlastung eines Gesetzestextes einer Norm Statische Überweisung: Verweis auf ein Gesetz in einer bestimmten datumsmäßigen Fassung (entfällt das verwiesene Gesetz so ist auch der Verweis ungültig), immer zulässig Daynamische Verweisung: Verweis auf ein Gesetz in seiner jeweilgen Fassung oder auf ein künftiges Gesetz, zulässg nur wenn Identität des Gesetzgebers bekannt ist