Staatsorganisationsrecht (Fach) / Bundesstaatsprinzip (Lektion)

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Allgemeine Informationen zum Bundesstaatsprinzip.

Diese Lektion wurde von AlexanderHelbing erstellt.

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  • Was ist das Trennungsprinzip? Die selbständige und eigenverantwortliche Aufgabenerledigung der Bundesländer ist der Regelfall. Bundeslnder dürfen sich nicht in Abhängikeit bringen.
  • Was ist das Gebot zur Bundestreue? Es ist die Verpflichtung durch Zusammenwirkung die bundesstaatliche Ordnung zu erhalten und zu fördern. Es wirkt zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern selbst. Das Gebot zur Bundestreue begründet keine eigenen Rechte und Pflichten, sondern dient als Kompetenzausübungsschranke. Die Schranke besteht aus der gegenseitigen Rücksichtnahme, der Mitwirkungs-, Informations- und Beratungspflicht. Als letztes Mittel gibt es den Bundeszwang nach Artikel 37 GG.
  • Was ist der Kooperative Förderalismus? Es beschreibt das Zusammenwirken bzw. Zusammenarbeiten von Bund und Ländern und das von Ländern untereinander. Bund und Länder dürfen bei Gemeinschaftsaufgaben (Artikel 91 a ff. GG) und bei sonstigen Vereinbarungen zusammenarbeiten. Das Zusammenwirken der Länder ist nur bei Gemeinschaftseinrichtunen wie ZDF möglich, dabei braucht es aber einen sachlichen Grund.