Eingriffsrecht (Fach) / Definitionen und Erläuterungen (Lektion)

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Eingriffsrecgt-Definitionen als Handwerkzeug

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  • Abgleich mit Fahndungsbestand erlaubt nur den Abgleich der personenbezogenen Daten mit der Person- und/oder Sachfahndung
  • Adressat Eingriffsmaßnahmen richtigen sich an den richtigen Adressaten. Verhaltenshaftung (§4 PolG), Zustandshaftung (§5 PolG), Inanspruchnahme nicht Verantwortlicher (§6 PolG)
  • Abstrakte Gefahr Zustand, bei dem ein Schadenseintritt realistisch ist, aber im Einzelfall nicht eintreten muss
  • Amtliches Gewahrsam Jede Eingriffsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung beinhaltet (§ 64 Abs. 1, Nr. 4 PolG).
  • Allgemeine Gefahrenabwehr Bedingungen aus dem Gesetz: -Polizei muss handeln -Gefahr vorliegen -Gefahr für öffentliche Sicherheit -öffentliches Interesse -andere zuständige Behörden dürfen nicht eingreifen -oder nicht rechtzeitiges Eingreifen (subsidiär) -zuständige Behörde informieren
  • Amtshilfe Alle Behörden (Bund und Länder) leisten gegenseitige Amthilfe (gem. Art.35 GG)
  • Amtswalterprinzip Kreispolizeibehörden handeln nach dem Amtswalterprinzip. Beamter an sich wird für KPB tätig.
  • Andere Rechtsvorschriften -StPo -OwiG -StVO -ZVO-Verkehr -POG (§ 1 Abs. 4) VwVfG
  • Andere Person -i.S.v §§ 100 c Abs. 2, S.2 und 163 f Abs. 1 StPo -nur Kontakt- oder Begleitpersonen
  • Anfechtungsklage belastender Verwaltungsakt soll aufgehoben werden
  • Anhalten kurzfristige Bindunger der Person an den Ort des Geschehens in Form einer Freiheitsbeschränkung
  • Ansammlungen zufälliges Zusammentreffen mehrerer Menschen in der Öffentlichkeit
  • Anscheinsgefahr -Verdacht konkreter Gefahr -sämtliche erkennbare Anhaltspunkte bei objektiver Würdigung des Betrachters verweisen auf reale Gefahr -nachträglich in Wirklichkeit keine Gefahr
  • Aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften -Asylgesetzt (AsylG) -Ausländergesetz (AuslG)
  • Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt -während/bei/ unmittelbar nach Tatverwirklichung -Tatortnähe -Täter gestellt -Vorraussetzung: begangene oder versuchte Tat
  • Aufschiebende Wirkung entfällt bei Anordnung einer sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Nr. 2 und 4 VwGO)
  • Aufsichtsbeschwerde -formloser Antrag -soll Entscheidung oder Maßnahme korrigieren -Zweifel an Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit -Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes besteht -kann als Widerspruch angesehen werden
  • Auswahlermessen Beamter entscheidet über seine Maßnahmen
  • Arten des Verwaltungsaktes -mitwirkungsbedürftige -begünstigende -belastende -selbstständige -unselbstständige
  • Befragung Aufforderung der Polizei gegen+ber einer bestimmten Person, eine Aussage zu machen bzw. eine Auskunft zu erteilen. Gem. § 9 PolG liegt eine Befragung nur vor, wenn personenbezogene Daten erhoben werden.
  • Behinderung Dienste in Aufgabenwahrnehmung konktret gefährdet werden (i.S.v. §34 PolG)