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Einführung Wiwi (Fach) / BWL11 (Lektion)

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Diese Lektion wurde von KyrieMaj erstellt.

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  • Finanzierung Beschaffung von Zahlungsmiteln mit dem Fluss erst Auszahlungen dann Einzahlungen
  • Finanzierungsziele Rentabilität, Liquidität und Sicherheit
  • Rentabilität Verhältnis zwischen dem Überschuss aus einer Kapitalnutzung und dem eingesetzten Kapital Eigen: Verhältnis zwischen Gewinn und Eigenkapital Gesamt: Anspruch aller Kapitalgeber geteilt durch das Gesamtkapital aller Kapitalgeber Betrieb: Verhältnis zwischen Betriebsgewinn und betriebsnotwendigen Kapital
  • Liquidität Fähigkeit von Witschaftssubjekten Eigenschaft von Wirtschaftsgütern
  • Arten der Finanzierung Außen: Zuführung von finanziellen Mitteln durch Außenbeziehungen zu Kapitalgebern  Innen: Zuführung von finanziellen Mitteln durch Außenbeziehungen zu Absatzmärkten
  • Eigen- und Fremdfinanzierung Eigen: Erhöhung des für Verbindlichkeiten des Unternehmens Dritten ggüb. haftenden Eigenkapitals durch Einlagen der Anteilseigner Fremd: Das an den Gläubigern später zurückzuzahlende Fremdkapital wird aufgestockt
  • Erstemission Börsengang, sprich erstmalige Veräußerung von Aktien an organisierten Finantmärkten
  • Kapitalerhöhung ordentlich: Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen bedingt: Erhöhung des Eigenkapitals wenn die Inhaber von Umtausch- oder Aktienbezugsrecht bei Bezug neuer Aktien Gebrauch machen genehmigtes: Hauptversammlung ermächtigt bei Bedarf neue Aktien bis zur Hälfte des von ihr genehmigten Kapital ausgeben
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Gewinnrücklagen werden in Grundkapital umgebucht, sodass sich die Zusammensetzung, aber nicht die Höhe des Eigenkapitals, ändert
  • Kreditwürdigkeit Kreditnehmer muss geschäftsfähig sein, also rechtlich befugt sein als Kreditnehmer auszutreten persönliche Kreditwürdigkeit: sollte in der Vergangenheit als vertraulich aufgetreten sein und in Zukunfgt die bewaren ökonomische Kreditwürdigkeit: Bilanzanalyse soll Antwort auf wirtschaftliche Fähigkeit des Kreditnehmers geben, damit dieser die Vereinbarungen tilgen kann
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  • Kreditsicherheiten Kreditgeber soll sich von gewährte Sicherheiten befriedigen, falls Kreditnehmer den vereinbarten Zahlungen nicht nachkommen kann