AVO (Fach) / 19-Vorraussetzungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (Lektion)
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Vorraussetzungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Diese Lektion wurde von Fjalla20 erstellt.
- Welche Vorraussetzungen müssen für den Verkehr mit BtMs erfüllt werden? §3 BtMG: Teilnahme am BtM-Verkehr grundsätzlich erlaubnispflichtig §4 BtMG: Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für: Apotheken Tierarzt im Rahmen der TÄHAV mit BtMs aus Anlage III Wenn BtM nur verschrieben wird, nicht abgegeben oder angewendet Anzeige des Verkehrs aber bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Name und Anschrift, Datum und zust.Behörde der Ausstellung der Approbation/Apothekenbescheinigung) --> Tierarzt erhält BtM-Nummer
- § 4 BtMG - Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach §3 inkl. Anzeigepflicht beim BfAM - Mitführen von BtM im Rahemn des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und als Tierhalter für den Reisebedarf über Verschreibung erworbene BtMs - Tierarzt mit TÄHA darf: BtM erwerben BtM abgeben (Behandlungsgebunden) BtM anwenden BtM Mischen (Wild-und Zootiere immobilisieren) Btm der Anlage III verschreiben BtM zurückgeben/an Nachfolger abgeben - Tierarzt ohne TÄHA darf: BtM zur Anwendung erwerben BtM verschreiben (A II und III) --> für den "Praxisbedarf" Keine Vorratshaltung, keine Abgabe!!!
- Wann mitführen von Btms ins Ausland nach §4 (Ausnahmen von Erlaubnispflicht)erlaubt? - grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr des Tierarztes - Tierhalter hat durch Verschreibung BtM für den Reisebedarf erworben