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Fachkunde 3 (Fach) / Leitung einer ZSVA (Lektion)
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- Grundlegende Managementaufgaben Normatives Management ethische Grundlagen / normative Grundlagen ehtische Selbstbindung /Verantwortung Strategisches Managment langfristige Zukunftsicherung Entwicklungsprozesse Opreratives Management laufender Geschäftsbetrieb / Alltagsgeschäft Führungsprozesse
- Wie oft sollte ein Mitarbeitergespräch stattfinden ? Regelmäßig im Abstand von max 12 Monaten
- Welche Führungsstile gibt es ? Autoritär Kooperativ / Partizipativ Laissez-fair
- Autoritäre Führungsstil Der autoritäre Führungsstil ist ein klassischer Führungsstil, bei dem der Mitarbeiter klare Anweisungen erhält und in Entscheidungsprozesse nicht mit einbezogen wird. Der Vorgesetzte trifft allein die Entscheidung und erwartet von seinen Mitarbeitern Gehorsam. Sollte ein Mitarbeiter eine Anordnung des Vorgesetzten nicht befolgen bzw. nicht korrekt umsetzen, wird er bei der Anwendung vom autoritären Führungsstil bestraft. Merkmale, durch die sich der autoritäre Führungsstil auszeichnet die Dominanz von klaren Regeln und Anweisungen im gesamten Arbeitsprozess die hohe Entscheidungsgeschwindigkeit im Arbeitsprozess die geringen Möglichkeiten der Einbringung von eigenen Ideen durch die Mitarbeiter die geringe Motivation bei den Mitarbeitern die Bündelung der Informationen auf der Führungsebene die alleinige Entscheidungsgewalt auf der Führungsebene die Delegation von Aufgaben durch die Führungsebene die große Distanz zwischen der Führungs- und Mitarbeiterebene Bei dem autoritären Führungsstil ist es üblich, dass alle Entscheidungen auf der Führungsebene getroffen werden. Dies führt dazu, dass der Prozess der Entscheidungsfindung sehr schnell verläuft und die Führungsebene stets über alle wichtigen Punkte informiert ist. Dies sind die wesentlichen Vorteile des autoritären Führungsstils. Nachteilig ist jedoch zu erwähnen, dass bei diesem Führungsstil die Mitarbeiter nicht einbezogen werden. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die Mitarbeiter nur halbherzig ihren Job tun und eigene Ideen nicht einbringen.
- Kooperativer Führungsstil Der kooperative Führungsstil sieht einen Einbezug der Mitarbeiter vor. Dies bedeutet, dass die Meinung der Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung mitberücksichtigt wird. Es findet eine sachliche Kommunikation statt, bei der die Eigeninitiative und Kreativität der Mitarbeiter gefördert und gefordert wird. Folgende Merkmale sind für den kooperativen Führungsstil typisch: die Förderung der offenen Kommunikation zwischen den Mitarbeitern und den Vorgesetzten das Verringern der Distanz zwischen der Führungs- und der Mitarbeiterebene das Einbringen von eigenen Ideen durch Mitarbeiter und Vorgesetzte keine Verurteilung von Vorschlägen in Form von negativer Kritik der Einbezug der Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung die große Entscheidungsfreiheit bei der Ausführung der Arbeit die Delegation von Verantwortung an die Mitarbeiter das Arbeiten im Team Aufgrund der zahlreichen Vorteile wird der kooperative Führungsstil inzwischen in vielen Unternehmen angewandt. Er bietet nämlich den Vorteil, dass das Unternehmen durch den Einbezug der Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung besser auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Warum das so ist, lässt sich am besten an einem Beispiel dokumentieren. Angenommen ein Unternehmen im Bereich des Einzelhandels hat einen Rückgang bei den Verkaufszahlen und hohe Kosten zu verzeichnen. Dieses Unternehmen hat das Ziel, den Umsatz zu erhöhen und die Kosten zu reduzieren. Zu diesem Zweck können unter anderem die Marketingmaßnahmen, das Sortiment, die Öffnungszeiten oder die angebotenen Zusatzleistungen betrachtet werden.
- Laissez faire Führungsstil Eine mögliche Art der Unternehmensführung liegt im sogenannten Laissez-faire-Führungsstil. Im Rahmen dieser Führungsvariante wird den Mitarbeitern viel Freiheit gelassen. Diese bestimmen komplett selbst über ihre Arbeit und die dazugehörige Organisation. Vorgaben des Vorgesetzten fehlen weitestgehend. Informationen werden eigenständig und willkürlich unter den Mitarbeitern weitergegeben. Der Vorgesetzte mischt sich kaum in den betrieblichen Ablauf ein. Im Regelfall erfolgen keine Bestrafungen. Der Vorteil des Laissez-faire-Führungsstils liegt darin, dass Mitarbeiter frei und selbstbestimmt arbeiten können. Sie tragen große Verantwortung, was eine Steigerung der Motivation zufolge haben kann. Zudem wird die Kreativität der Mitarbeiter gefördert. Andererseits kann es im Unternehmen zu abnehmender Disziplin kommen. Gegebenenfalls können die gebotenen Freiheiten ausgenutzt werden. Durch die eigenverantwortliche Arbeitsweise kann es zum Durcheinander und Kompetenzgerangel unter den Mitarbeitern kommen. Im Rahmen des Laissez-faire-Führungsstils haben es Außenseiter schwer. Deren Motivation und Leistung nehmen in der Regel deutlich ab.
- Strafrecht Haftung Freiheitsstrafe Geldstrafe Berufsverbot, §70 StGB
- Zivilrecht Haftung Schadensersatz Behandlungskosten Verdienstausfall Unterhalt Rente Beerdigungskosten Schmerzensgeld
- Arbeitsrechtliche Folgen Haftung Abmahnung Kündigung
- Strafrecht Tatbestand z.b. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Freiheitsberaububg usw.
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- Instrumentenkreislauf ist ein Prozess um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Diesen Prozess gilt es zu optimieren qualitätsgerecht zu organisieren und duchzuführen Ziele Qualitätsverbessereung Qualitätssicherung
- Was ist das Ziel der Medizinprodukteaufbereitung? Vermeidung der nosokomialer Infektion
- Was ist eine Nosokomiale Infektion? Im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Maßnahme erworbene Infektion, die vorher nicht bestand.
- Gesetze, Regelwerke und Empfehlung für die Aufbereitung von Medizinprodukten Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Medizinproduktegesetz (MPG) MPBetreibV KRINKO / BfArM Empfehlung Normen Fachverbände: Leitlinien, Empfehlungen
- Definition im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG MP sind alle einzeln oder miteinander verbundenen verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder andere Gegenstände, einschließlich der für ein einwandfreies MP eingesetzten Softwear, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind: Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten Erkennung, Überwachung, Behandlungen, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen Untersuchung, Ersatz oder Veränderungen des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs Empfängnisregelung
- MPG - Medizinproduktegesetz Aufbereitung von Medizinprodukten Festlegung von Regeln und Grundsätzen und Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten
- Medizinproduktegesetz Paragraphen § 3 MPG 14. Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist die nach deren Inbetriebnahme zum Zwecke der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. 15. Hersteller ist die natürliche oder juristische Person, die für die Auslegung, Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung eines Medizinproduktes im Hinblick auf das erstmalige Inverkehrbringen im eigenen Namen verantwortlich ist, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten von dieser Person oder stellvertretend für diese von einer dritten Person ausgeführt werden. Die dem Hersteller nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen gelten auch für die natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere vorgefertigte Medizinprodukte montiert, abpackt, behandelt, aufbereitet, kennzeichnet oder für die Festlegung der Zweckbestimmung als Medizinprodukt im Hinblick auf das erstmalige Inverkehrbringen im eigenen Namen verantwortlich ist. Dies gilt nicht für natürliche oder juristische Personen, die - ohne Hersteller im Sinne des Satzes 1 zu sein - bereits in Verkehr gebrachte Medizinprodukte für einen namentlich genannten Patienten entsprechend ihrer Zweckbestimmung montieren oder anpassen. § 4 MPG 1. Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn: der begründete Verdacht besteht, daß sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgeäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zwecksbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend gefährden § 22 MPG Nach dem §22 des MPG dürfen Medizinprodukte entsprechend ihrer Zwecksbestimmung nach anerkannten Regeln der Technik nach Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben und angewendet werden. § 32 MPG Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich besitzt Sachkenntnis ist auf die jeweiligen Medizinprodukte geschult dokumentiert das abgesicherte Anwendungsspektrum remonstriert eventuelle Risiken Ein Verstoß wird nach § 42 MPG mit bis zu 25.000 € sanktioniert.
- MPBetreibV Medizinprodukte-Betreiberverordnung Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten beruht auf der Verordnungsermächtigung des § 7 Abs. 5 Medizinproduktegesetz