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Rechtswissenschaft (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)
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- Drittwirkung der Grundrecht Man spricht von Drittwirkung bei Grundrechte, wenn sie ihre Schutwirkung nicht nur imVerhältnis zwischen Bürger und Staat entfalten, sondern auch zwischen Bürger und Bürger. unmittelbare Drittwirkung:Es wirkt keine unmittelbare Drittwirkung, wenn Private untereinander Rechtskte setzen. mittelbare Drittwirkung:Wenn Regelungen, die privatrechtliche Rechtsakte regeln -zumindest indirekt Bezug auf Grundrechte nehmen, können die Grundrechte auch für Rechtsakte unter Private gelten.
- Fiskalgeltung der Grundrechte Man spricht von "Fiskalgeltung der Grundrechte", wenn die Grundrechte, die Freiheit vom Staat garantieren, nicht nur dann wirken, wenn der Staat hoheitlich handelt, sondern auch, wenn er als Privater handelt (also wenn er Rechtsakte setz, die BürgerInnen auch setzen können)
- Grundrechte Grundrechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete subjektive Rechte, die Freiheit vom Staat garantieren, in der der Staat nicht oder nur unter bestimmten Vorraussetzung eingreifen darf. Diese sind in der EMRK und im StGG (Staatsgrundgesetz) verankert.
- Subjektives Recht Wenn die Rechtsordnung jemandem die Befugnis einräumt, die Einhaltung einer Norm des positiven Rechts (des "objektivesn Rechts") durch Anrufung staatlicher Organe einzuhalten, dann sagt man, es wird ein subjektives Recht eingeräumt.
- Freiheitsrechte (Ausführung nicht wichtig) sind ein Teil der Grunderechte: garantieren Recht auf Leben verbieten Folter od unmenschliche und erniedrigende Strafen od Behandlung verbieten Zwangsarbeit und Pflichtarbeit garantieren persönlcher Freiheit ein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Unverletzlichkeit des Hausrechts das Brief- und Fernmeldegeheimnis Glaubens- und Gewiisensfreiheit Vereins- und Versammlungsfreiheit Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums Freiheit der Erwerbstätigkeit, der Wissenschaft und ihrer Lehre ud Kunst
- Verfahrensgarantie Teil der Grundrecht Das Recht auf ein faires Verfahren od das Recht, dass ein zivirechtliches ANsprüche und Verpflcihtungen und strafrechtlcihe Anklagen ein auf Gesetz beruhendes und unabhängiges Gericht innerhalb angemessener Frist entscheidet.
- Gleichheitsgrundsatz Teil der Grundrecht (normiert in Art 2 StGG und Art 7 B-VG) "Alle StaatsbürgerInnen sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen." In der Lehre und Judikatur wir das so verstanden, dass der Gesetzgeber nur sachlich gerechtfertigte Differenzoerungen normieren und dass die Vollziehung nicht willkürlich handeln darf.
- Gesetzesvorbehalt Die meisten Grunderechte enthalten einen Gesetzesvorbehalt. Ein Gesetzesvorbehalt ist ein verfassungsgesetzlich normierte REgelung , die den einfachen Gesetzgeber ermächtigt, in Grundrechte einzugreifen od sie auszugestalten. --> Unterscheidung zwischen Eingriffsvorbehalten und Ausgestaltungsvorbehalten. Ein Eingriff in ein GRUndrechr gesetzlich zulässig, wenn wichtige Interessen der Allgemeinheit dies erfordern ein solcher EIngriff muss verhältnismäßig sein, das bedeutet zu Erreichung des Allgemeininteresses geeignet und das "gelindeste Mittel" zur Erreichung des Zweckes
- Verwaltungsrecht ...umfasst jenen Bereich von Rechtnormen, der von Verwaltungsbehörden (des Bundes, des Landes, der Gemeindesn und von sonstigen Selbsverwaltungskörperschaften) zu vollziehen ist. Er wird dem Begriff "Justizrecht" gegenübergestell. Das ist jener Bereich, der durch die Gerichte zu vollziehen ist. Verwaltungsrecht wird in weitere REchtsbereich untergliedert: Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Verwaltungsstrafrecht Verwaltungsverfahrensrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht ...umfasst jene Regelungen, die die Organisation der Verwaltung regeln und Grundlagen des Handelns der Verwaltungsbehörden darstellen.
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- Besonderes Verwaltungsrecht ...erfsst die Regelungen der "Materiengesetze", die durch Verwaltungsbehörden zu vollziehen sind. Bsp.: Unirecht, Schulrecht, KIndergartenwesen, Kraftfahrzeugsrecht, Straßenpolizeirecht, Führerscheinrecht, Forstrecht, Naturschtrecht, Baurrecht, Denkmalschut, Wasserrecht,..etc
- Verwaltungsstrafrecht ...bezeichnet jene Rechtsnormen, die ein Verhalten gebieten od verbbieten und bei ZUwiderhandlung eine Starfe androhen und Verwaltungsorgane ermächtigen in einem rechltich geregelten Verfahren die Strafe zu verhängen und zu vollziehen.
- Verwaltungsverfahrensrecht ...umfasst jene Regelungen, die das Verfahren zur Bescheiderlassung durch Verwaltungsbehöreden regeln,.
- Geschlossenheit des Rechtsquellensystems Die Verfassung normiert bestimmte Rechtsformen für das Handeln der Verwaltungsorgane , wenn sie Normen erlassen oder staatloiche Zwangsakte setzen (maW: wenn sie hoheitlich handeln). Hoheitliches Verwaltungshandeln darf nur in diesen Formen erfolgen. Daswird auch als Geschlossenheit des Rechtsquellensystems beschrieben. Formen hoheitliches Verwaltunhshandelns: Verordnungen: an generellen Adressatenkreisallg.-abstrakte Regelung, da sie ähnlich generell-abstrakte Anordnungen enthalten wie Gesetze, werden sie Gesetze im materiellen Sinn genanntz.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Studienpläne und Studienbeitragsverordnungen) Bescheide: an individuellen Adressatenkreis in konkreten Fällen, aufgrund Verwaltungsverfahren —› förmliche Enscheidung; Leistungsbescheide, Rechtsgestaltungsbescheide, Feststellungsbescheid Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Zwangs- und Befehlsgewalt: Anordnungen oder Zwangsmaßnahmen, ohne besonderes Verharen erlassen bzw gesetzt Weisungen: verwaltungsinterne Anordnungen, von vorgesetzten Organen nachgeordneten Organen gegenüber erlassen, individuell-konkret oder generell-abstrakt (= Erlässe)
- Formen des hoheitlichen Verwaltungshandelns Verordnungen:an generellen Adressatenkreis gerichtetallg-abstrakte Regelungen (zB Geschwindigkeitsbeschrönkungen, Studienbeitragsverord.) --> werden auch Gesetze im materiellen Sinne bezeichnet, da sie wie Gesetze generell-abstrakte Anordnungen enthaltenin aller Regel "Durchführungsverordnungen"; Verordnungen, die auf Grund von Gesetze erlassen werden, die durch Verordnungen konkretisiert werden.Ausnahmen bestehen,
- In welchem Gericht kann man Beschwerde gegen einen Bescheid eines Verwaltungsorganes erheben? Gegen einen Bescheid kann Beschwerde innerhalb einer Rechtsmittelfrist ( idR 4 Wochen) beim Bundesverwaltungsgericht (in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung) beim Bundesfinanzgericht ( in Abgabesachen des Bundes) od bei eines der neuen Landesverwaltungerichte Durch Bundes- und Landesgesetz kann die Erhebung einer Beschwerde anstatt an einem Verwaltungsgerichts durch Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an ein ordentlichen Gericht vorgesehen werden.
- aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid Einer Beschwerde gegen einen Bescheid kommt eine aufschiebende Wirkung zu,dh. dass während des anhängigen Beschwerdeverfahrens kein Gebrauch vom verliehenen Recht gemacht werden kann und man eine Leistungsverpflichtung darf nicht vollstreckt werden. Die Verwaltungsgerichte haben in der Sache idR mit einem Erkenntnis zu entscheiden.
- Was kann man machen, wenn die Verwaltungsbehörde keinen Bescheid erlässt? Wenn die Partei Anspruch auf einen Bescheiderlass der Verwaltungsbehörde hat und diese dem nicht nachkommt in der gestzlich normierten Frist, dann wird die Behöre säumig. Dann hat die Partei die Möglichkeit, eine Säumnisbeschwerde am zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, das dann entscheiden kann. Sollte auch das Verwaltungsgericht seine Entscheidungspflicht verletzten, dann kann ein Fristsetzungsantrag am Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
- Was kann man machen, wenn die Verwaltungsbehörde keinen Bescheid erlässt? Wenn die Partei Anspruch auf einen Bescheiderlass der Verwaltungsbehörde hat und diese dem nicht nachkommt in der gestzlich normierten Frist, dann wird die Behöre säumig. Dann hat die Partei die Möglichkeit, eine Säumnisbeschwerde am zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben, das dann entscheiden kann. Sollte auch das Verwaltungsgericht seine Entscheidungspflicht verletzten, dann kann ein Fristsetzungsantrag am Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden. ALLGEMEIN:Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts kann Revision am Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Dieser kann die Entscheidung nur aufheben. (Kassationsprinzip) Darüber hinaus kann auch Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Verwltungsgerichts am Verfassungsgerichtshof erhoben werden mit der Begründung, dass die verfassungsgesetzlichen normierten Rechte verletzt worden sind. Auch hier gilt das Kassationsprinzip.
- Wo kann man gegen einen Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls-und Zwangsgewalt eine Beschwerde einlegen? Gegen AKte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls. und Zwangsgewalt kann Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht erhoben werden. Diexes kann iA nur festellen, ob der Rechtsakt rechtswirdrig war.
- Wo kann die Rechtmäßigkeit einer Verordnung geprüft werden? ZUr Überprüfung von VErordnungen ist auschließlich der Verwaltungsgerichtshif befugt. Kassationsprinzip.
- Rechtsschutz in der Privatwirtschaftsordnung Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung besteht zivilrechtlicher Rechtsschutz durch die ordentliche Gerichte, die die Zivilprozessordnung anzuwenden haben. und über Ansprüche mit einem Urteli zu entscheiden haben. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel ergriffen werde. Oberste Instanz in Sachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der Oberste Gerichtshof (laut Art 92 B-VG)
- Zweck von Verhängung von Strafen Mit der Verhängung von Strafen werden verschiedene Zwecke verfolgt, insb die Generalprävention und die Spezialprävention.Im Sinne der Generalprävention werden Strafen angedroht und verhängt, um der Begeheung strafbarer Handkungen entgegenzuwirken. Bei der Spezialprävention verfolgt man durch Verhängung von Strafen das Ziel, den Täter selbst von strafbaren Handlung abzuhalten. Das Üben von Vergeltung als Strafzweck wird abgelehnt.
- Vorraussetzungen für Strafbarkeit Tatbestand objektiver TBTatbestandselementeErfolgseintrittKausalitätTäterschaftsformenErfüllung der Tatbestandselemente:Wenn die Handlung einer Person, einen im Gestz genannten Tatbestand erfüllt. Erfolgsdelikte verlangen die die Herbeiführung des Erfolges.(z.B. bei Mord - das Töten des Menschens) Bei Erfolgsdelikten muss das Handeln des Täters kausal für den Erfolg gewesen sein. Täterschaftsformen:Unmittelbare Täter: Derjenige, der die Straftat unmittelbar ausübt.Bestimmungstäter: Derjenige, der eine andere Person dazu anstiftet eine strafbare Handlung zu begen. (also den Vorsatz erweckt)Beitragstäter: Eine Person, die aug irgeneiner Weise bei der Begehung der strafbaren Tat mitwirkt. subjektiver TatbestandVorsatz od Fahrlässigkeit Vorsatz: Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einen gesetzlichne Tatbestand estspricht- Dazu genügt es, wenn der Täter die Verwirklichung der Tat für möglich hält. Der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm draufankommt, den Umstand od Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln vorraussetzt. Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand od Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit vorraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern das EIntreten oder Vorliegen für gewiss hält. Fahrlässig: ..handelt, wer seine Sorgfalt außer Acht lässt, für die in dem Umständen verpflichtet war und durch geistigen und körperlichen Zustand dazubefähigt und zuzumuten ist und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer weiß, dass sein Handeln einen solchen Sachverhalt verwirklicht, aber ihn nicht herbeiführen will. Rechtswidrigkeit Rechtswidrig handelt, wer ein gesetzlichen Tatbestand, der in einer Strafnorm umschrieben ist,erfüllt.Rechtswidrigkkeit entfällt, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Rechtfertigungdgründe sind zB Notwehr: Wenn sich der Täter nur der Verteidigung bedient , um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff aufs Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit od Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. rechtfertigender Notstand: wennn unmittelbar ein bedeutender Nachteil eines Rechtgutes des Täters oder eines anderen droht und der Eingriff in das fremde Rechtsgut das einzige und schonendste Mittel darstellt, um ein höherwertiges eigenes Rechtsgut zu schützen. Schuld Der Täter handelt schuldhaft, dh das Verhalten des Täters kann dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden. Schuldunfähigkeit besteht bis zum 14. Lebensjahr und bei vorliegen von psychischen Störungen (Zurechnungsfähigkeit).Bei entschuldigender Notstand, irrtürmliche Annahme eines entschuldigenden Sachverhalt ist das Verhalten nciht strafbar.
- Strafprozess In einem Strafprozess ist zu entscheiden, ob jemand eine gerichtlich zu ahnende Straftat begangen hat und wie er dafür zu bestrafen ist. Das gerichtliche Strafverfahren ist hauptsächlich in der Starfprozessordnung (StPO) geregelt. Sonderregelungen besetehen etwa für das Verfahren bei Jugendstraftaten (geregelt in JUgendgerichtsgesetz) Man untershiedet zwishcen Ermittelungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren.
- Ermittlungsverfahren eines Strafprozesses Das Ermittelungsverfahren beginnt mit der ersten Ermittlungshandlung (Vernehmung, Aktenbeschafflung), die die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft aufgrund eines ANfangverdachtes vornehemen. Nach dem Gesetz leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittelungsverfahren. Die Kriminlapolizei aber ermittelt eigenständig und schickt es dein Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zu. Diese entscheidet dann, ob sie das Ermittelungsverfahren einstellen (kein hinreuchender Verdacht gegen den Beschuldigten od wenn keine Straftat vorliegt) oder Anklage erhebt. Bei leichten bis mittelschweren Taten kann die Staatsanwaltschaft auch anbieten, das Verfahren gegen Erbringung bestimmter Leistungen (zB Zahlung eines Geldbetrages, gemeinnützige Stunden) einszustellen. (--> Diversion) Nimmt der Beschuldigte den Vorschlag an, wird das Verfahren eingestellt und der Beschuldigte gilt als nicht vorbestraft. DIe Zustimmung zur Diversion wird nicht als Geständnis gewertet.
- Hauptverfahren des Strafprozesses Das Hauptverfahren beginnt mit der Anklage der Staatsanwaltshaft. Es findet findet vor dem Bezirksgericht (Einzelrichter) oder vor dem Landesgericht statt, wobei das Landesgericht als Einzelrichter, als Schöffengericht ( 1 od 2 Berufsrichter und zwei Schöffen) od als Geschworenengericht (Drei Berufsrichter und Geschworenenbank; bestehend aus 8 Geschworene) zuständig sein kann. Die Zuständigkeit richtet sich nach Schwere der Strafdrohung bzw Art des Delikts. IdR kommt es zu einer öffentlichen und mündlcihen Verhandlung. Neben verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verfahrens, gelten ua auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit (= das Gericht darf nur auf Grund des unmittelbaren persönlichne Eindrucks, den es vom Angeklagten un den Beweismitteln on der Hauptverhandlung gewinnt, sein Urteil über Schuld und Strafe bilden; Richter müssen ständig anwesend sein), der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und des Parteigehörs Das Gericht entscheidet durch Urteil, in dem es auf freispruch entscheidet od eine Verurteilung ausspricht. Dabei ist va zu sagen, welche Tat begangen wurde und zu welcher Starfe die Täterin verurteilt wird. Es gibt auch seit 2015 ein vereinfachtes Verfahren, das Mandatsverfahren. Hierbei können Bezirksrichter od Einzelrichter des Landesgerichtes aufgrund der Ergebnisse des ERmittlungsverfahrens und der Anklage eine schriftliche Strafverfügung erlassen, mit der er die Angeklagten zu einer Geldstrafe od zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte kann einen EInspruch legen und dann findet die Huaptverhandlung statt, sollte er keienn EInspruch innerhalb einer gesetzlich normierten Frist setzen, dann wird die Strafverfügung zu einem Urteil und er ist vorbestraft. Gegen Urteil des Bezirks und Einzelrichters kann an das Landes - bzw Oberlandesgericht berufen werden.Gegen Urteiel des schöffengerichtes und des Geschworenengerichtes kann aus bestimmten Gründen eine Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden. Parallel dazu gibt es die Berufung wegen der Strafhöhe an das Oberlandsgericht. VerschlechterungsverbotDabei gilt das Verschlechterungsverbot (Vervot in reformatio in oeius): Wird ein Rechtsmittel nur zu GUnsten des Beschuldigten erhoben, darf der Beschuldigte durch den INhalt einer darüberergehenden gerichtlichen Entscheidung nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nciht angefochten wäre.
- Definition Staat im rechtlichen Sinn Üblicherweise wird darauf abgestellt, dass in einm abgegrenztem Gebiet (Staatsgebiet) eine im Großen und Ganze wirksame Staatsgewalt auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Staatsvolk) ausgeübt wird.
- Staatsgewalt Man spricht von Staatsgewalt, wenn ein Herschaftssystem sich in einem bestimmten Gebiet ´, bezogen auf eine bestimmte Bevölkerung etabliert hat. SIe sollte souverän sein, d.h. sie sollte von sich aus getragen werden und keiner fremden Gewalt unterworfen sein. außerdem sollte sie effektiv sein, dh im Großen und Ganzen wirksam. Bei bloß vorübergehenden Einschränkungen geht man nicht davon aus, dass die Staatsgewalt und somit der Staat untergeht. Schwierug ist die Frage, ob die Staatsgewalt in einem bestimmten Gebiet aufrecht ist.
- Staatsgebiet Die Staatsgewalt bezieht sich auf ein bestimmtes, durch Staatsgrenzen abgegrenzten Gebiet. Die Festlegung dieser Staatsgrenzen erfolgt-- durch Vereinbarungen zwischen angrenzenden Staaten (durch Staatsverträge, meist nach kriegerischen Auseiandersetzungen geschlosse - daher Friedensverträge)-- durch langandauernde Gewohnheit, in der ÜBerzeugung so wie es ist, ist es rechtens (z.b. Grenzen von Ö zu Schweiz und Deutschland) Österreich Grenzen wie sie heute sind, wurden größtenteils im Staatsvertrag od Friedensvertrag von St.Germain 1919 festgelegt. Die Verschiebung von Grenzen kann auf verschiedenen Arten erfolgen: Dismembration:Aus einem Staat können mehrere neue Staaten enstehen und der alte Staat hört auf zu exisitieren. Sezession: Aus einem Staat kann sich ein Teil abtrennen und dann als eigener Staat weitweexistieren. Der ursprüngliche Staat bleibt auch bestehen. Verschmelzung:Es können neue Staaten durch Vereinugung zweier Staaten enstehen, wobei die alten untergehen. Inkoporation:Ein Staat kann sich mit einem anderen Staat zusammengeschlossen werden, indem nur der eine Staat untergeht und in den anderen aufgenommen wird.
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- Staatsvolk Die Staatsgewalt bezieht sich auf eine bestimmte personengruppe -den MItgliegliedern des Staates -den StaatbürgerInnen. Wer Staatbürger eines Staates ist und wie die Staatbürgerschaft erlangt und verloren werden kann, ist üblicherweise von den Staaten selbst geregelt. Jedoch steht ihnen diese Entscheidung nciht rechtlich völlig frei, da sie an überstaatliche (völkerrechtliche) Regelungen gebunden sind. Dieses sieht v.a. zwei Anknüpfungspunkte vor: DIe Abstammung von einem Staatsbürger (ius sanguinis) oder die örtliche Beziehung zu einem Staat durch Geburt oder längeren Aufenthalt (ius soli). Werden von Personen mehrere dieser Vorraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit einer Doppel - und Merfachstaatsbürgerschaft. Verliert jemand seine Staatsbürgerschaft ohne eine neue erworben zu haben, dann ist er ein Staatenloser.
- Völkerrechtliche Anerkennung Die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates ist auch von Bedeutung für die Definition , was ein Staat ist. Dabei handelt es sich um eiene einseitige völkerrechtliche Erklärung, die jeder Staat abgibt. Die Anerkennung bezieht sich aber nur in Bezig auf den anerkennenden Staat. Daher gibt es EInheiten, die von manchen Staaten als Staat anerkannt wird und von anderen nicht.IN der völkerrechtlichen Beziehung ist die EInheit dann ein Staat, in der Beziehung zu einem anderen nciht. DIe Frage der Anerkenneung hat meist außenpolitische Motive.
- der staatliche Gebotsbereich Der staatliche Gebotsbereich ist der Bereich, auf dem sich die staatlichen Rechtsnormen erstrecken dürfen. TerritorialitätsprinzipRechtsnormen eines Staates dürfen prinzipiell das Verhalten von Personen regeln, die sich im Staatsgebiet aufhalten- und zwar unabhängig von ihrer staatlichen Zugehörigkeit. PersonalitätsprinzipRechtsnormen eines Staates dürfen auch das Verhalten der StaatsbürgerInnen normieren, auch wenn sie sich im Ausland befinden. SchutprinzipDer Staat darf auch das Verhalten von Personen regeln, deren Verhalten sich gegen ein inländisches Rechtsgut oder den Staat selbst richtet.
- Organ und Organwalter Der Staat ist eine juristisch Einheit, Träger von Rechten und Pflichten und somit eine juristische Person. Juristisch Personen können nur durch natürlische Personen handeln, die eine bestimmte Funktion für die juristische Person innehaben und in Ausübung dieser Funktion handeln. Die Funktion - verstanden als rechtliches Bündel an Zuständigkeiten - bezeichnet man als Organ. Die natürlichen Personen , die diese Funktion innehaben, nennt man Organwalter.
- Staatsorgane (Def. und Typen) Organ im organisatorischen Sinn:Das sind Organe, deren Bestellung und Abberufung genau geregelt sind und die einer staatlichen Einheit (isb Bund, Land, Gemeinde) zugeordnet sindEtwa das Organ des Bundeskanzler (dem Bund), das Organ des Landeshauptmann (des Landes), das Organ Bürgermeister (der Gemeinde) Organe im funktionellen Sinn:Wen man nur daraufachtet, ob für eine staatliche Einheit staatliche Aufgaben besorgt werden (ohne auf org,. Einordnung zu achten).DRr Begriff Organ im funktionellen Sinn verwendet man auch in dem Zusammenhang, dass Organe, die organisatorisch einer staatlichen Einheot angehören, Aufgaben für eine andere besorgen. Organe im bloß funktionellem Sinn:Das sind Organe, die nicht in die Organisation des Staates eingebunden sind, aber ihnen sind staatliche Aufgaben übertragen worden. (z.B. KfZ-Mechaniker, der die Pickerl erteilt) monokratische Organe:Ist rechtlich vorgesehen, dass die Organfunktion von einer natürlichen Person ausgeübt werden soll, dann spricht man von einem monokratischem Organ. (z.B. der BUndespräsident) Kollegialorgan:Ist rechtlich vorgesehen, dass mehrere natürliche Personen gemeinsam die Organfunktion ausüben, dann spricht man von einem Kollegialorgan. Für solche Kollegialorgane muss auch immer geregelt sein, wieviele Personen anwesend sein müssen (Präsensquorum), damit ein Beschluss gefasst wird und welche Mehrheiten für einen Beschluss erforderlcih sind. Behörde:Als Behörde bezeichnet man Organe, die die Befugnis haben, einseitig (heteronom) verbindliche Rechtsakte zu setzen; solche Organe haben Befehlsgewalt (imperium).Man spricht von Behörden im Zusammenhang mit Gerichtsbarkeit und Verwaltung, aber nicht im Zusammenhang mit der Gesetzgebung.
- Völkerrecht (Definition und Besonderheiten) Def:Die Summe der Normen, die die Beziehung der souveränen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten regeln. Man bezeihnet dies auch als "internationales Recht". Besonderheiten:..liegt darin, dass die Normen weder durch ein zentrales Normsetzungsorgan, noch durch ein Völkerrechtsorgan, das mit einem staatlichen Organ vergleichbar wäre, durchgesetzt werden. Vielmehr ist die Staatengemeinschaft für die Sanktionierung zuständig. Das hängt damit zusammen, dass die Staaten gleichermaßen souverän sind. Im Fehlen eines organisierten Zwangs liegt die Schwäche des Völkerrechts.
- Völkerrechtssubjekte Völkerrechtsubjekte sind Träger von Recht und Pflichtendes Völkerrechts. Völkerrrechtssubjekte: Staaten:Insb. souveräne Staaten sind Völkerrechtssubjekte. SIe sind zwar rechtlich alle gleich, aber in der Realität bestehen Abhängigkeiten (wie wirtschaftliche). Internatione Organisationen:...genießen auch die Völkerrechtssubjektivität. Das sind rechtliche Einheiten, die durch völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten gegründet worden sind.z.B. UN, EU, das EuroparatI.O. ermöglichen eine organisatorische Zusammenarbeit zum Zwecke der Errreichung gemeinsamer Ziele. Ihre Völkerrechtssubjektivität ist bloß eine partielle, d.h, I.O. sind nur insoweit Träger von Rechten und Pflichte, als ds die MItgliedstaaten in ihrer Satzungen ihnen zugestehen.Es gibt eine besondere Form der I.O. unzwar: die supranationalen Organisationen. Das sind Organisationen, deren Organe Rechtsakte setzen können, die für alle Staatsbürger unmittelbar verbindlich ist- sie sind innerstaatliches Recht anzuwenden andere rechtliche Einheiten:...genießen partielle Völkerrechtssubjektivität wie das Internationale Komitee des ROten Kreuzes Menschen:Immer mehr Träger von Menschnerechte werden als Völkerrechtssubjekte angesehen.
- Völkerrechtsquellen Völkerrechtsquellen sind das Völkervertragsrecht, das Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze VölkervertragsrechtWeite Teile des Völkerrechts sind durch völkerrechtliche Verträge zwischen den Völkerrechtssubjekten entstanden. Diese werden durch übereinstimmende Willenserklärungen entweder zwischen zwei völkerrechtssubjekten (bilateral) od zwischen mehreren Völkerrechtssubjekten abgeschlossen (multilateral). Völkergewohnheitsrecht...entshet durch die tatsächliche Ausübung der Völkerrechtssubjekte, die der Überzeugung sind, sie sei (völker-)rechtlich geboten. (opinio iuris). Schwer ist die Feststellung des Inhalts von Völkergewohnheitsrecht. allgemeine Rechtsgrundsätze:... enstehen durch Vergleich zwischen vercshiedener Rechtsordnungen. WIrd festgestellt, dass ein bestimmter Grundsatz in vielen Rechtsordnungen enthalten ist, dannkann dieser Grundsatz auf völkerrechtliche Ebene als allgemeinen Rechtsgrundsatz betrachten. Ein Beispiel dafür wäre, die Verpflichtung einen Vertrag einzuhalten ( pacta sunt servanda)
- Wie erfolgt die Erfüllung der völkerrechtlichen Normen in den Völkerrechtssubjekten -ins in Staaten? Das Völkerrecht verpflichtet und berechtigt grundsätlich nur die Völkerrechtssubjekte (ins Staaten. DIe völkerrechtliche Normen verpflichten und berechtigen nur den Staat als juritische Person und nicht die STaatsbürger unmittelbar. Damit das der Fall ist werden die völkerrechtliche Normen durch innerstaatliche Normen umgesetzt. DIesen Vorgang nennet man Transformation. Dabei unterscheidet man generelle ud spezielle Transformation: Bei der generellen Transformation werden die völkerrechtlichen Normen ohne inhaltliche Veränderung in innerstaatliches Recht umgewandelt. Dadurch ist sie von innerstaatlichen Behörden auch umzusetzen. Bei der speziellen Transformation erfolgt die Umsetzung dadurch, dass der Staat eigene regeleungen erlässt, die das Verhalten der Menschen normiert, sodass die völkerrechtliche Verpflichtungen erfüllt werden. DIe Menschen haben sich an spezielle innerstaatliche REgelungen zu halten und die Behörden müssen diese vollziehen. EIne Ausnhame besteht bei supranational wirkende Rechtsakte der supranationaler Organisationen. Diese können Rechtsakte erlasse, die unmittelbar die Menschen in den Staaten der Org. berechtigen und verpflcihte, ohne dass Transformationsakte zu vollziehen sind.
- Begriff Europarecht Unter dem Begriff Europarecht im weiteren Sinn versteht man völkerrechtliche Normen von für Europa bedeutsame zwischenstaatliche Einrichtungen wie die EU, der Europarat, die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwickung (OECD) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Unter dem Begriff Europarecht im engeren Sinne versteht man das Recht der Europäischen Union. Die EU ist eine durch multilaterale völkerrechtlich Verträge geschaffene supranationale Organisation, die als Ziel dir Schaffung einer immer engerwerdenen Union der Völer Europas hat.
- Primärrecht Grundlage er Europ. Union sind nunmehr der Vertrag über die Europäische Union (EUV) der Vertrag über die Arbeitweise der Europäischen Union (AEUV) Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) Diese Verträge werden als Primärrecht bezeuchnet. Insb die im Primrecht verankerte Grundfreiheiten und das Diskriminierungsverbot sind unmittelbar anwendbar und damit supranationales Recht.
- Vier Grundfreiheiten Ziel der Union ist es "nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge eden BInnenmarkt zu verwirklichen und das Funktionieren zu gewährleisten. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, DIenstleistungen und Kapitalgemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist" (Art 26 AEUV) Im HInblick darauf kann man vier Grundfreiheiten bestimmen: Warenverkehrsfreiheit:...bedeutet die Freiheit, Waren aller Art im Unionsbereich frei zu bewegen un din Verkehr zu setzen.Ausnahmen dürfen aus "zwingenden Gründen" vorgesehen werden und müssen verhältnissmäßig sein. (Schit der öff. Gesundheit und Verbraucherschutz) Personenverkehrsfreiheit:unterscheidet sich in Arbeitnehmerfreizügigkeit und NiederlassungsfreiheitArbeitnehmenfreizügigkeit:Schutz unselbständiger Erwerbstätiger vor auf der Staatbürgerschaft beruhender UngleichbehandlungNiederlassungsfreiheit:Freiheit in jedem Mitgliedstaat der EU einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und eine Niederlassung dort zu errichten Dienstleistungsverkehrfreiheit:Die Freiheit, von einen Mitgliedstaat Dienstleistungen in einem anderen zu erbringen (aktive D-GF) oder diese in Anspruch zu nehmen, ohne in diesem MItgliedstaat eine NIederlassung zu haben. (passive D-GF) Kapitalverkehrsfreiheit:Die Freiheit, Vermögem im UNionsbereich frei zu bewegen und zu veranlagen.
- Allgemeines DIskriminierungsverbot Das allgemeine Diskriminierungsverbot verbietet (unbeschadet von Bestimmungen der Verträge vor) jegliche DIskriminierung, die aufgrund der Staatsbürgerschaft erfolgt. Verboten sind direkte Diskriminierungen, die ausdrücklich auf die Staatsbürgerschaft abstellen. Indirekte Diskriminierungen, also Regelungen, die nciht ausdrücklich auf die Staatsbürgerschaft abstellen, aber dennoch tatsächlich zu so einer führen, dürfen nur dann normiert werde, wenn es aus Interesse der Allgemeinheit erfolgt und angemessen un d erforderlich ist.
- Sekundärrecht Als Sekundärrecht bezeichnet man die Rechtsakte, die die Organe der EU erlasse. Zu den verbindlichen gehören Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse und , als unverbindlich vorgesehen sind Empfehlungen und Stellungsnahmen. Verordnungen:...sind mit staatlixhen Gesetzen vergleichbar. SIe berechtigen und verpflichten alle Rechtunterworfene in der MItgliedstaaten unmittelbar. SIe sind unmittelbar anwendbares und somit supranationales Recht. Richtlinien:...verpflcihten Mitgliedstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele. Es ist aber ihnen selbst überlassen, auf welcher Weise diese durch Richtlinie vorgebebene Ziele umsetzen. '(In diesem Fall redet man nicht von Transformation, sondern von Umsetzung). Meist erfolgt die Umsetzung durch Erlassung innerstaatlicher Gesetze oder Verordnungen. In bestimmten Fälle, falls die vorgeschriebene Umsetzungsfrist verstrichen ist und und der Inhalt der Richtlinie hinreichend bestimmt ist, können Einzelne sich gegenüber den MItgliedstaaten der EU berufen und somit wird die Richtlinie unmittelbar anwendbar. Beschlüsse:sind meist an bestimmten Adressaten gerichtet un dsomit nur für die verbindlich. In manchen Fällen können sie auch allgemeine Regeungen enthalten. Die Rechtssetzung in der EU erfolgt durch gemeinsame Annahme einer verordnung, einer RIchtlinie und eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission.