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Unternehmensrecht (Fach) / Allgemeines Unternehmensrecht (Lektion)
Allgemeine Grundlagen zu Firmenbuch, Firmenrecht, Unternehmensübergang, Stellvertreter
Diese Lektion wurde von Liodora erstellt.
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- In welche Bücher Teilt sich das UGB und mit welchen Themen beschäftigen sie sich? Buch "Allgemeine Bestimmungen" (früher Handelsstand) - Befasst sich mit der Frage, wer Unternehmer ist Buch "Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften und stille Gesellschaften" Buch "Rechnungslegung des Unternehmers" Buch "unternehmensbezogene Geschäfte" Buch "Seehandel"-kaum Bedeutung, Überbleibsel des HGB
- Nenne die 5 Kernpunkte der HGB Erneuerung ->UGB Der Unternehmer (nicht mehr Kaufmann) und sein Unternehmen (nicht mehr Handelsgeschäft) sind jetzt zentrale Anküpfungspunkte. Firmenrecht wurde liberalisiert OG bzw KG kann nun zu jedem erlaubten Zweck & unabhängig ihrer Größe gegründet werden Kriterium für die Rechnungslegungspflicht sind nun die Umsatzerlöse Im Bereich des 4.Buches (früher Handelsgeschäfte, jetzt unternehmensbezogene Geschäfte) wurden "strenge" Bestimmungen beseitigt (zB bei der Bürgschaft) oder abgeschwächt (zB Verkürzung über die Hälft, Mängelrüge)
- Um welches Recht handelt es sich beim Unternehmensrecht? Das Unternehmensrecht hauütsächlich Teil des Privatrechts, bzw Sonderprivatrecht baut auf dem allgemein. bürgerlichen Recht auf, wobei dessen Vorschriften subsidär zur Anwendung gelangen. eingeschränkter Geltungsbereich
- Welche sind die vier Besonderheiten des Unternehmensrechts? (Grundgedanken) Geringere Schutzbedürftigkeit des Unternehmers (zB §351 zu Lasten Unternehmer Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen) Einfache & rasche Abwicklung der Geschäfte (keine unnötigen Formalismen) Entgeltlichkeit der Leistungen (daher auch dann, wenn nicht ausdrücklich festgelegt worden ist! außnahme: Unentgeltlichkeit würde vereinbart) Erweiterung des Vertrauensschutzes durch: Typisierung der Vertretungsmacht (Umfang Prokura, Handlungsvollmacht) Publizität des Firmenbuchs (eingetagenes ist richtig & nicht eingetragenes kann nicht geltend gemacht werden
- Was ist Gewohnheitsrecht? Unter Gewohnheitsrecht versteht man ein ungesatztes auf dem gleichgerichteten Willen einer größeren Gemeinschaft beruhendes und durch langdauernde Übung entstandenes Recht. Vorraussetzungen: muss gewisse, meist längere Zeit im ganzen Bundesgebiet in Übung gewesen sein es muss sich die allg. Überzeugung von der Rechtmäßigkeit dieser Übung gebildet haben
- Was versteht man unter einem Handelsbrauch? eine im Handelsverkehr während einer gewissen Zeit für vergleichbare Geschäftsvorfälle befolgte Übung (Gewohnheiten und Gebräuche). Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht fehlt hier der Rechtsgeltungswille der Gemeinschaft; muss auch nicht auf das gane Bundesgebiet bezogen sein. DH: Im Geschäftsverkehr geltende Gewohnheiten und Gebräuche besitzen keine normative Kraft und sind ebenso wenig Rechtssätze, sondern nur Tatsachen. Bedeutung als Auslegungsregel (§346) und als Hilfsmittel zur Vertragsergänzuung -> Verkehrssitte im Sinne § 914 ABGB
- Erkläre ÖNormen und Incoterms. ÖNormen sind Richtlinien, die der Vereinheitlichung technischer Daten, Maße, Vertragswesen ect. dienen. Der OGH anerkennt, dass unverbindliche ÖNormen durch tatsächliche Übung Handelsbrauch werden können Incoterms (International commercial terms) ist eine Zusammenstellung gebräuchlicher Vertragsklauseln und wesentlicher Käufer-&Verkäuferpflichten (vorallem Kosten-& Gefahrenübergang), insbesondere bei Grenzüberschreitung. Sie gelten nach hLnicht generell als Handelsbrauch.
- Wann ist jemand Unternehmer? eine natürliche oder juristische Person ist dann Unternehmer, wenn: die Person ein Unternehmen betreibt (§1, kraft unternehmerischer Tätigkeit), die Person sich einer bestimmten Rechtsform bedient (§2, kraft Rechtsform) die Person zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen wurde (§3, kraft Eintragung) Unternehmer kraft Rechtsschein (eigenes Verhalten)
- Definiere den Unternehmensbegriff. Welche Merkmale müssen erfüllt sein und was ist irrelevant für die Unternehmereigenschaft? Definition laut §1 abs 2 "jede auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein" Vorraussetzungen: selbstständige Tätigkeit (eigene Rechnung & eigenes Risiko) wirtschaftliche Tätigkeit (Waren/Dienstleistungen gegen Entgelt, auch wenn keine Gewinnabsicht vorliegt!) dauernde Tätigkeit (Ausrichtung auf Vielzahl von Geschäften, wer ab und zu oder einmal handelt ist noch nicht Unternehmer!) ohne Bedeutung für die Unternehmereigenschaft ist, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden (§6), ob eine bestimmte Berufsausbildung gegeben ist, ob mit Eigenmitteln oder Fremdmitteln betrieben wird, ob Unternehmen die Haupteinnahmequelle ist, ob AUCH Geschäfte auf fremde Rechnung abgeschloßen werden
- Welche Rechtsformen führen zum Unternehmer kraft Rechtsform? Aktiengesellschaften (AG, AktG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH, GmbH) Erwerbs - & Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VAG) Sparkasse (SpG) Europ. wirtschaftliche Interessensvereinigung ( EWIVG & EWIV-VO) Europ. Gesellschaft (SEG und SE-VO) Europ. Genossenschaft (SCEG und SCE-VO) Privatstiftungen, OG & KG gelten nicht als anerkannte Rechtsformen, die zur Unternehmereigenschaft führen, da sie zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden können. Dh im Einzelfall zu prüfen.
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- Was hat es mit dem Unternehmer kraft Eintragung auf sich? Bestimmung dient dem Schutz des Rechtsverkehrs Vorraussetzungen: Zu Unrecht ins Firmenbuch eingetragen (zB. Löschung ist unterblieben) Handeln unter der Firma (altes Briefpapier oder Firmenstempel verwendet, obwohl nicht mehr für Firma tätig; zusätzlich zum Firmenbucheintrag!) Unwichtig ist dabei, ob Dritte davon wussten oder nicht. Rechtsfolgen daher auch dann, wenn Dritte von falscher Einsetzung wussten!
- Was ist ein Scheinunternehmer? Unternehmer kraft Auftretens: erweckt eine Person den Anschein, sie wäre Unternehmer, obwohl dies nicht der Fall ist, wird sie zum Scheinunternehmer. Dies dient dem Schutze des Dritten, der nicht wissen kann, dass er es mit keinem echtem Unternehmer zu tun hat: Rechtsscheinhaftung Ausnahme: Freiberufler, Land-&Forstwirte, juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Muss ein Unternehmen eine Mindestgröße vorraussetzen? Wo spielt die Größe des Unternehmens noch eine Rolle? Ein Unternehmen ist größenunabhängig. Relevant für: Rechnungslegungspflicht: Nach §189 besteht eine Rechnungslegungspflicht, wenn an zwei aufeinander folgende Geschäftsjahren die Umsatzerlöse über 700,000 liegen. Eintragungspflicht: Nach §8Abs1 sind unternehmerisch tätige natürliche Personen zum eintrag ins Firmenbuch verpflichtet, wenn sie nach §189 der Rechnungslegungspflicht unterliegen.
- Wer kann sich im Frimenbuch eintragen lassen? Eingetragen werden können Einzelunternehmer OG KG AG GmbH Erwerbs - & Wirschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Privatstiftungen Europäische Gesellschaften & Genossenschaften Europäische Interessensvereinigungen Hat ein ausländischer Rechtsträger in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet, so ist auch dieser ins Firmenbuch einzutragen §12Abs.1 UGB
- Welche allgemeinen Eintragungen findet man im Firmenbuch? Firmenbuchnummer Firma Rechtsform Sitz und für die Zustellung maßgebliche Geschäftsanschrift Kurze Beschreibung des Geschäftszweigs nach eigener Angabe Angaben über Zweigniederlassungen Tag der Feststellung der Satzung bzw des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Person sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis Name und Geburtsdatum der Prokuristen sowie Beginn und Art ihrer Vertretungsbefugnis Dauer des Unternehmens, sofern begrent Name und Geburtsdatum der Liquidatoren ect.
- Worin liegt der Unterschied zwischen konstitutiver und deklarativer Wirkung? konstitutive Wirkung : rechtsbegründender Eintrag, dh. das Rechtsverhältnis bzw. ein Recht entsteht. deklarative Wirkung: rechtsbekundender Eintrag, dh. ein bestehendes Recht oder Rechtsverhältnis wird bekräftigt
- Erkläre den Unterschied zwischen positiver und negativer Publizität positive Publizität: vertauensschutz liegt auf Seiten des Rechtsträgers. -> Dritter muss Tatsache gegen sich gelten lassen, allerdings gibt es eine Schonfrist von 15 Tagen, die dann geltend gemacht werden kann, wenn er beweisen kann, dass er nichts von dem eingetragenem wusste. negative Publizität: Vertrauensschutz auf Seiten des Dritten -> ist eine Tatsache nicht eingetragen und handelt es sich dabei um eine eintragungspflichtige und wurde die Eintragung oder Bekanntmachung geblieben, ist zugunsten des Dritten zu entscheiden. Ausnahme: Dritter wusste, dass keine Eintragung stattgefunden hat, ist er nicht schutzwürdig.
- Wer kann das Firmenbuch einsehen? Jeder kann das Firmenbuch einsehen, ohne Angabe oder NAchweis von berechtigtem Interesse. Gerichtsakten können allerdings nur vom Rechtsträger bzw. dessen Vertreters eingesehen werden. Dritte können nur bei NAchweis eines berechigten Interesses Einsicht nehmen.
- Haben andere EU-Länder Firmenbücher? Wie komme ich dort zu einem Firmenbuchauszug? Grundsätzlich kann man relevante und vertrauenswürdige Informationen über das nationale Register abfragen. Um diese Abfrage zu vereinfachen sind Mitgliedstaaten durch die Richtlinie 2003/58/EG verpflichtet zur Errichtung elektronischer Register. Dieser Richtlinie war bis 31.12.2006 folge zu leisten und sollte daher mittlerweile vollständig umgesetzt sein.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Firma und einer Geschäftsbezeichnung? Mit dem Begriff Firma wird nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmensträger (Rechtsträger) bezeichnet. Firma und bürgerlicher Name können ident sein, müssen es aber nicht. Nur ins Firmenbuch eingetraene Unternehmer sind berechtig und verpflichtet, eine Firma zu führen. Nicht eingetragene Unternehmer können daher keine Firma sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen.
- Welche Arten von Firmen gibt es? Personenfirma, Name des Unternehmers/Geselschafters Sachfirma, Name aus dem Unternehmensgegenstand entnommen Fantasiefirma, frei erfunden oder aus dem Sprachgebrauch entnommen Mischfirma, aus zwei der vorherigen zusammengesetzter Name