Religion 12 (Fach) / 1. Klausur - Rechtspositivismus (Lektion)
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Stoff für die Klausur
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- Oberste Zielsetzung = Möglichst zweckmäßige Organisation des Staatswesens und Aufrechterhaltung der staatl. Ordnung, deren Rechtsgrundlagen uneingeschränkt Gletung zu verschaffen ist.
- Positives Recht = Gesetztes Recht Klar definierte gesetzl. Regelungen, die unbedingt zu befolgen sind (im Handeln)
- Trennungsthese = Trennung des Staates zwischen Recht und Gerechtigkeit --> Gerechtigkeit getrennt, da sie aus Brecih der Moral und Moral ist kein Gegenstand des Rechts "Was gut oder böse ist, hängt von der formalen ...
- Problem: Wenn gesetzl. Regelungen moralisch schweres Unrecht hervorrufen Aber was ist Moral?
- Lösung: Raddbruch'sche Formel --> "Falsche" Normen auch dann kein geltendes Recht, obwohl sie als Gesetze definitiert sind, weil Gerechtigkeit über gesetzl. Unrecht ist --> Widerstand ist zu leisten!
- Vorschule der Rechtsphilosophie: Gesetze, die keine Gerechtigkeit anstreben, können keine Rechtssätze sein sondern nur Machtsprüche