Öffentliches Recht (Fach) / Öffrecht Kommunalrecht (Lektion)
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Öffrecht Kommunalrecht
Diese Lektion wurde von betty3004 erstellt.
- Was ist Gegenstand der Kommunalrechts? das Recht der Kommunen Kommune = nichtstaatliches Gemeinwesen (mittelbare Staatsverwaltung) mit Gebietshoheit Kommune = Sammelbegriff für Gemeinden (Dörfer und Städte) und Gemeindeverbände (Kreise, umstritten ob auch Landschaftsverbände weil dort Mitglieder nicht wegen Gebietshoheit sondern weil Zugehörigkeit zum Kreis, keine Gebiets- sondern Verbandskörperschaften)
- Welche Institutionen fallen unter den Begriff der Kommune? Gemeinde Gemeindeverbände (auf jeden Fall Kreise umstritten ob Landschaftsverbände, weil Mitglieder Kreise = Verbandskörperschaft)
- In welche 3 Teilbereiche kann man das Kommunalrecht gliedern und um welche Fragestellungen geht es dabei im Kern? 1) Äußeres Kommunalverfassungsrecht (Standort der Kommunen im Staatsaufbau, Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, gemeindliche Aufgabenarten, Staatsaufsicht über die Kommunen) Staatsaufsicht 2) Inneres Kommunalverfassungsrecht (Kompetenzen kommunaler Organe, Streitigkeiten zwischen kommunalen Organen -> Kommunalverfassungsstreit, Formen unmittelbarer politischer Mitwirkung der Bürger -> Bürgerbegehren) Staatsorga 3) Kommunalverwaltungsrecht (Kommunales Satzungsrecht, Anspruch auf Benutzung öffentl. Einrichtungen der Gemeinde, Unzulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde, Konkurrentenklage) Verwaltungsrecht
- Welche wichtigen kommunalrechtlichen Bestimmungen enthält das GG? Art. 28 GG Art. 84 I S. 7 GG Art. 85 I S.2 GG Art. 93 I Nr. 4b GG
- Welche wichtigen kommunalrechtlichen Bestimmungen enthält die Landesverfassung NRW? Art. 3 II GG Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung, Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Welche wichtigen kommunalrechtlichen Bestimmungen enthält die Landesverfassung NRW? Art. 3 II GG Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung, Gemeinden und Gemeindeverbänden Art. 75 Nr. 4 LVerf iVm §§ 12 Nr. 8, 52 VGHG NRW Verfassungsbeschwerde Landesrecht verletze Vorschriften der Landesverfassung Art. 78 identisch mit Art. 28 GG aber Art 78 LVerf muss von Bund nicht beachtet werden, Art 78 + Art 28 muss aber beides von Ländern beachtet werden Art. 79 Recht zur Erschließung eigener Steuerquellen
- In welchen einfach-gesetzlichen Rechtsvorschriften sind die Rechtsverhältnisse der Kommunen vor allem geregelt? GO KrO
- Was versteht man unter kommunalem Ortsrecht? Satzungen die durch Gemeinde erlassen werden dürfen gem. § 7 I GO NRW, § 5 I KrO § 7 III GO NRW Hauptsatzung
- Wie sind die Kommunen in das Demokratieprinzip eingebunden? durch Wahlen gem. Art. 28 I
- Wie sind die Kommunen in das Bundesstaatsprinzip eingebunden? keine dritte Ebene nur Bund und Land, Gemeinde als Teil des Landes
- Zu welcher der drei Gewalten gehören die Kommunen? Handelt es sich bei den Kommunalparlamenten um Parlamente iSd Legislative? (-) Komme nur Exekutive
- Was versteht man unter mittelbarer und was unter unmittelbarer Staatsverwaltung? Welchem dieser Bereiche sind die Kommunen zuzuordnen? Kommune mittelbare Staatsverwaltung unmittelbare Verwaltung durch staatliche Bundes oder Landesbehörden mittelbar durch nicht staatliche Verwaltungsbehörden, eigenständige jP d ÖR
- Ist folgender Satz richtig oder falsch " Die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden führt der Kreis" falsch Kreis führt keine Aufsicht Aufsicht durch Landrat, dieser gehört auch zum Kreis aber bei Aufsicht im Wege der Organleihe Staatsaufsicht muss zwingend von eine staatlichen Behörde durchgeführt werden! Kreis ist keine staatliche Behörde, jP d ÖR
- Was versteht man vereinfacht ausgedrückt unter einer Gemeinde? Städte und Dörfer in Bundesländern die Flächenstaaten sind (nicht Berlin und Hamburg)
- Was ist kennzeichnend für eine Gebietskörperschaft? Kriterium Mitgliedschaft n.P. oder j.P. Sitz im Gebiet
- Ist folgender Satz richtig oder falsch: Gemeinden sind kleine Dörfer die eine nur geringe Einwohnerzahl haben (-) Gemeinde kann Großstadt sein oder kleines Dorf
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- Welche Arten von Gemeinden werden unter dem Gesichtspunkt der Größe der Einwohner unterschieden und wie heißt ihr Hauptverwaltungsbeamter? Stadt entsprechend Einwohneranzahl aber auch Unterscheidung kreisfreie oder kreisangehörige Stadt von Einwohneranzahl abhängig Bürgermeister, in kreisfreien Städten Oberbürgermeister
- Welche Rechtsnatur hat ein Kreis, wer sind seine Mitglieder und wie heißt sein Hauptverwaltungsbeamter? jP d. ÖR Gemeindeverband und Gebietskörperschaft gem. § 1 II KrO Mitglieder sind die Bürger der kreisangehörigen Gemeinden Landrat gem. § 42 KrO
- Welche Aufgaben hat ein Kreis? § 2 KrO örtliche Ergänzungsaufgaben: Gemeinde wegen fehlender Leistngsfähigkeit kann nicht ausführen überörtliche Aufgaben: kraft Natur der Sache Kreisangelegenheit (zB Kreisstraßen)
- Welche gemeindlichen Aufgabenarten lassen sich unterscheiden? Aufgabentyp 1-3 1) Freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten 2) Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Art. 78 IV 2 LV NRW, § 3 II 3) Auftragsangelegenheiten kraft Bundsrecht wegen Art. 85 GG
- Inwieweit unterscheiden sich Art. 28 II 1 GG und Art. 78 LV NRW? Art. 28 II S. 1 GG spricht nur von örtlichen Aufgaben, sog Selbstverwaltungsaufgaben; daneben werden Kommunen aber auch zur Erfüllung staatlicher Aufgaben eingesetzt, weil es auf der Ebene der Kommunen in der Regel keine unmittelbaren Landesbehörden gibt (Aufgabendualismus) (Bsp für staatliche Aufgaben: Gewerberecht, Melderecht, Straßenverkehrsrecht) Art. 78 I LV NRW allgemeiner formuliert, alleiniger Träger der öffentlichen Verwaltung auf ihrem Gebiet, diese Formulierung umfasst örtliche Aufgaben und staatliche Aufgaben (Aufgabenmonoismus)
- Welche Verwaltungsaufgaben gehören typischerweise zu den Selbstverwaltungsaufgaben und welche nicht? die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln, genaue Definition nicht möglich, Geschichte der Gemeinde berücksichtigen Leistungsverwaltung (+) allgemeine Politik und Gefahrenabwehr (-) freiwillige: Gemeinde entscheidet über ob und wie (öffentliche Einrichtungen Daseinsfürsorge, Förderung örtliche Wirtschaft oder Vereine) pflichtige: ob ist vorgegeben, Gemeinde entscheidet über wie (Bauleitplanung, Erschließung, Denkmalpflegeo) (nicht mit Aufgabentyp 2 verwechseln! Unterschied: Aufgabentyp 2 Aufgabe muss Gemeinde durch Gesetz übertragen werden, dass zur Erfüllung nach Weisung ausdrücklich bestimmt oder Aufgabe der Gefahrenabwehr)
- Welche Verwaltungsaufgaben gehören typischerweise zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung? es muss sich aus Gesetz ergeben, dass eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung vorliegt, § 3 I OBG Prototyp § 60 I Nr. 3 BauO & § 20 DSchG weil diese von Ordnungsbehörden bzw Sonderordnungsbehörden sprechen iVm § 3 I OBG es handelt sich um eine Aufgabe der Gefahrenabwehr
- Was ist ein typisches Beispiel für einen Gemeindeverband? Kreis
- Kann die Gemeinde eine Kommunal-VfB gegen Urteile erheben? (-) siehe Wortlaut § 91 BVerfGG
- Warum ist die Rechtsnatur der K-VfB umstritten? keine echte VfB weil Art. 28 II GG kein Grundrecht ist kein echtes Normenkontrollverfahren, weil keine umfassende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, nur eine Überprüfung ob Art. 28 II GG verletzt ist
- Beschwerdebefugnis: was ist bei der unmittelbaren Betroffenheit zu beachten? weniger streng als bei der VfB, weil Kommunen keine UrteilsVfB einlegen können nur (-) wenn der vermittelnde Akt seinerseits wieder mit der Kommunal VfB angegriffen werden kann
- Was ist hinsichtlich der Subsidiarität einer K-VfB zu beachten? § 91 S. 2 BVerfGG Vorrang der Beschwerde zum LVerfG, wenn es um Landesrecht geht. Bundesrecht kann nicht vom LVerfG kontrolliert werden. anders als bei VfB kein Vorrang der Inzidenterkontrolle der Norm durch Fachgerichte , weil Kommunen keine Urteilsverfassungsbeschwerde erheben können
- Wie wird eine Verletzung der gemeindlichen SVG aus Art. 28 II 1 GG geprüft? kein Grundrecht, subjektives Recht wird trotzdem Schutzbereich -> Eingriff -> Verfassungsrechtliche Rechtfertigung geprüft
- Welche Bezugspunkte des Rechts zur Selbstverwaltung sind zu unterscheiden? 1) Aufgabenbezogen, die in örtlciher Gemeinschaft fußen, historisch, kann nicht genau definiert werden 2) Aufgabenunabhängiger Bestand an Selbstverwaltungsrechten. Gemeinde hat Recht zur Selbstorganisation: Organisations-, Personal- & Finanzhoheit
- wie kann Art. 28 II S. 1 GG eingeschränkt werden? durch Gesetze -> schlichter Gesetzesvorbehalt
- Überprüft das BVerfG im Rahmen der Frage ob die Grenzen der Einschränkungsmöglichkeit beachtet wurden, auch die Verletzung von GG-Vorschiften außerhalb des Art. 28 II 1 GG? grds (-) auf keinen Fall Grundrechte nur Normen die Selbstverwaltung mitprägen_ Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes Art. 70 ff GG, Art. 83 GG bei unzulässiger Mischverwaltung, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip (Willkürverbot)
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- Welche beiden Eingriffsbereiche werden bei Art. 28 II 1 GG unterschieden? Eingriffe... in Kernbereich: unzulässig. selten, Intensität des Eingriffs und Substraktionsmethode was bleibt nach Eingriff noch übrig, möglich bei Orgainsationshoheit wenn Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde erstickt wird in Randbereich: (1) Aufgabenentzug: Vorrang der Gemeinde vor Kreis und anderen, überwiegende Gründe des Gemeininteresses, Verwaltungsvereinfachung und Zuständigkeitskonzentration scheiden als Gründe aus, wäre sonst immer einschlägig (2) Auflösung von Gemeinden (Neugliederung): können aufgelöst werden durch ordnungsgemäßses Verfahren (3) Sonstige Bechränkungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Verletzung der institutionellen Garantie, Gemeinde dürfen nicht abgeschafft werden
- Welche Grundsätze gelten im Falle des Entzugs einer örtlichen Aufgabe? grds Vorrang der Gemeinden vor Kreisen und anderen nur aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls Verwaltungsvereinfachung und Zuständigkeitskonzentration scheiden als Gründe aus, notwendige Folgen einer Dezentralisierung wird in Kauf genommen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur wenn ansonsten unverhältnismäßiger Kostenanstieg
- Welche Grundsätze gelten im Fall der Auflösung von Gemeinden? Art. 28 II S. 1 GG keine Einzelbestandsgarantie aus Gründen des öffentlichen Wohls Neugliederung durch Gesetz, in einem ordnungsgemäßen Verfahren, aus Gründen des öffentlichen Wohls
- Warum stellt der Entzug der Abfallentsorgung ieS im Gegensatz zum Entzug der Abfallentsorgung iwS keinen Eingriff in Art. 28 II 1 GG dar? im engeren Sinne Schutzbereich schon nicht eröffnet , nachvollziehbare Gründe des Gesetzgebers (+) im weiteren Sinne Schutzbereich eröffnet aber Rechtfertigung
- Für jeden gemeindlichen Aufgabenbereich besteht eine spezielle Aufsicht a) Wie heißt die jeweilige Aufsichtsart? freiwillige und pflichtige §119 I GO NRW Allgemeine Aufsicht § 119 II GO NRW Sonderaufsicht Fachaufsicht
- Wie heißen die jeweiligen Aufsichtsbehörden? entsprechend der Aufsichtsart allgemeine Aufsichtsbehörde gem. § 119 I GO Sonderaufsichtsbehörde gem. § 119 II GO Fachaufsichtsbehörde
- Wie ist die Aufsicht im jeweiligen Bereich inhaltlich ausgestaltet? 1) nur Rechtsaufsicht -> hier am wenigsten Aufsichtskompetenz, logisch, weil Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde 2) Rechtsaufsicht und beschränkte Fachaufsicht -> mehr Aufsichtskompetenz, weil zu Erfüllung nach Weisung 3) Rechtsaufsicht und unbeschränkte Fachaufsicht
- Was ist Gegenstand der a) Rechtsaufsicht b) Fachaufsicht c) Dienstaufsicht ? a) Land darf nur einschreiten wenn Gemeinde durch Tun oder Unterlassen gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt. Ähnlich wie bei Verwaltungsgerichten § 114 VwGO bei Ermessen darf nur beanstanden wenn Ermessensfehler, keine Zweckmäßigkeitsüberprüfung b) Rechtmäßigkeitsprüfung und Zweckmäßigkeit c) Dienstaufsicht nicht organisationsbezogen sondern personenbezogen,