Allgemein (Fach) / ! (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 10 Karteikarten

!!

Diese Lektion wurde von annijnsn erstellt.

Lektion lernen

  • Gutachtenstil Vorgehensweise 1. Obersatz bilden -> Konjunktiv2. genannte TBMM aus Obersatz prüfen (TBMM nennen, definieren, subsumieren, Schlussfolgerung, Ergebnis)
  • Gutachtenstil allgemein systematische Entwicklung einer rechtlichen Falllösung schrittweise und sachlich nachvollziehbare Erarbeitung des Lösungswegs Argumentation geht rechtlicher Schlussfolgerung voraus, "weil, da, denn" vermeiden" Schritt für Schritt prüfen, ob Sachverhalt auf gefundenes Gesetz bezogen werden kann (Subsumtion)
  • Subsumtion Sachverhalt unter Gesetz subsumieren -> das tatsächliche Geschehen unter eine Norm fassen
  • Auslegungsmethoden 1. Wortlautauslegung 2. systematische Auslegung -> Sinnzusammenhang im Kontext 3. historische Auslegung -> warum wurde Gesetz damals von Gesetzgeber eingeführt 4. teleologische Auslegung: Sinn und Zweck des Gesetzes , Schutzzweck, Bedeutung der TBMM (teleologisch: auf ein Ziel hingerichtet)
  • Warum sind Definitionen umstritten? Da sie Ergebnis der Gesetzesauslegung sind
  • Grobunterteilung der Rechtsordnung in drei Rechtsgebiete -> Spiegelung im Rechtsweg Mehrere Gerichtsstränge mit jeweils mehreren Instanzen1. Verfassungsgerichte: Verfassungsrechtliche Streitigkeiten2. Verwaltungsgerichte: Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art(§ 40 VwGO)3. Ordentliche Gerichte: Zivil- und Strafsachen (§ 13 GVG) ->  Amts-, Land- und Oberlandesgerichte; Bundesgerichtshof4. Besondere Gerichte für Spezialmaterien: Sozialgerichte, Finanzgerichte, Arbeitsgerichte
  • Tätigkeitsfeld eines Juristen meist im Bereich der Judikative -> rechtsprechende Gewalt  kann allerdings auch im Bereich der Legislative tätig werden im Sinne der Rechtspolitik
  • kann Jurist "gerecht" handeln? aus Gründen der Gewaltenteilung  - unabhängig von Gerechtigkeitsempfinden - an Gesetz gebunden eigene Gerechtigkeitsvorstellungen kann man nur dort einfließen lassen, wo Gesetz interpretatorische Freiräume bietet -> entstehen durch abstrakte Fassung der Gesetze 
  • Verhältnis der Auslegungsmethoden Auslegungsmethoden stehen in einem sich ergänzenden Verhältnis zueinander. Kann eine Norm mithilfe mehrerer Methoden ausgelegt werden, so greifen diese ineinander und ergänzen sich gegenseitig
  • Berücksichtigung übergeordneter Rechtsnormen bei Auslegung Berücksichtigung von übergeordneten Rechtsnormen-> Im Falle von mehreren zulässigen Auslegungen: verfassungskonforme Auslegung Gesetze, die zur Umsetzung einer Richtlinie der EU geschaffen wurden, sind nach dem Zweckder jeweiligen Richtlinie auszulegen -> richtlinienkonforme Auslegung