Erfolgsorientiertes Controlling 1 (Fach) / Lektion 09 (Ermittlung von Preisgrenzen) (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 12 Karteikarten
Controlling
Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Arten von Preisgrenzen - Preisbestimmung nicht autonom vom Unternehmen, sondern Preise bestimmen sich auf dem Markt durch Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage - kostenorientierte Preisgrenze eines Unternehmens ist nicht immer am Markt durchsetzbar, wenn Kunden nicht bereit sind diesen zu bezahlen oder Wettbewerber günstiger sind - dadurch kann ein Unternehmen bei sturer Anwendung der kostenorientierten Preispolitik in Schieflage geraten - Bestimmung von Preisgrenzen ohne Berücksichtigung von Kunden und Konkurrenz ist fahrlässig - Preisuntergrenze auf dem Absatzmarkt, Schwellenwert der nicht unterschritten werden darf, Unterschreitung führt dazu, dass ein Unternehmen zu diesem Preis nicht auf dem Absatzmarkt anbieten würde - Preisobergrenze auf dem Beschaffungsmarkt, erfüllt vergleichbare Funktion, liegt der Preis oberhalb der Grenze wird das Produkt nicht bezogen - Unter- bzw. Überschreitung einer kritischen Preisgrenze führt folglich zu einem bestimmten Verhalten des Unternehmens - Unterscheidung von Preisgrenzen hinsichtlich ihrer Ziele: -- strategische (beziehen sich auf Erreichung der strategischen Unternehmensziele, eng verbunden mit Markt- und Wettbewerbsposition des Unternehmens) -- erfolgsorientierte (kritische Verkaufspreisgrenzen, Unterschreitung hat negative Auswirkungen auf das Gewinnziel des Unternehmens) -- liquiditätsorientierte (bei angespannter Liquiditätslage erforderlich, kritische Verkaufspreisgrenze, deren Unterschreitung zu einer Verschlechterung der Liquidität führt) - Ermittlung der Preisgrenzen richtet sich neben den Unternehmenszielen auch nach den Fragestellungen, ob Kapazitäten als fest gegeben oder als veränderlich angesehen werden und ob Engpässe vorliegen oder nicht
- Preisuntergrenzen bei gegebenen Kapazitäten - bei Ermittlung der erfolgsorientierten Preisuntergrenzen geht es um die Fragestellung, wie hoch der kritische Verkaufspreis ist, bei dessen Unterschreitung sich eine weitere Produktion des Erzeugnisses nicht lohnt und eine Annahme eines Zusatzauftrages einen negativen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens hat - Beantwortung der Frage unter Berücksichtigung der Kapazitätssituation des Unternehmens - insbesondere ist zu beachten, ob eine Unterbeschäftigung oder ein Engpass vorliegt - dies betrifft die kurzfristigen Preisuntergrenzen, da bei langfristiger Preisuntergrenze die langfristige Unternehmenssituation und -existenzsicherung berücksichtigt werden muss
- Preisuntergrenze bei Unterbeschäftigung - Unterbeschäftigung bedeutet, dass für die Herstellung von Erzeugnissen freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, welche genutzt werde können, ohne dass Kapazitäten geschaffen werden müssen (Kapazitätsschaffung würde FK nach sich ziehen) - daher nur die variablen Kosten von Bedeutung, ob Produkt hergestellt werden soll oder nicht - jedes Produkt wir hergestellt und abgesetzt, solange der Verkaufspreis nicht unter den variablen Stückkosten des Erzeugnisses liegt - kurzfristige PUG relevant bei absatzfördernden Maßnahmen z.B. vorübergehende Senkung des Verkaufspreises PUG (Erzeugnis) = variable Kosten - bei Entscheidung Annahme Zusatzauftrag sind neben den variablen Kosten auch Preiszusammenhänge mit anderen Erzeugnisse zu berücksichtigen - führt die Annahme des Auftrages zu Preiseinbrüchen bei anderen Erzeugnissen, muss dieser Verlust durch einen zusätzlichen Erlös ausgeglichen werden PUG (Zusatzauftrag) = variable Kosten + weitere entscheidungsrelevanten Kosten - bei Festlegung der PUG stellt sich die Frage, welche Kosten variabel und somit entscheidungsrelevant sind - Entscheidungsrelevant sind alle Kosten, die bei der Entscheidung für Zusatzauftrag zusätzlich anfallen würden bzw. bei Entscheidung dagegen eingespart werden würden - z.B. Fertigungsaufwand aus Spezialmaschine, Rohstoffe die sonst verkauft werden würden (entgangener Gewinn), sind Rohstoffe nicht vorhanden müssen Rohstoffe zu Wiederbeschaffungskosten hinzugerechnet werden, unkündbare Monteure hingegen nicht (da Kosten sowieso vorhanden), kurzfristig kündbare Arbeiter sind zu berücksichtigen
- Preisuntergrenze bei Engpass - in der Praxis sind die Produktionsressourcen kurzfristig begrenzt - im Idealfall volle Auslastung, so dass bei Annahme eines Zusatzauftrages ein Kapazitätsengpass entsteht - Kapazitätsengpass = volle Auslastung der Kapazitäten, zusätzlicher Bedarf kann nur durch Überstunden, Ausweichen auf andere Maschinen usw. gedeckt werden - hat zur Folge, dass andere Erzeugnisse aus dem Produktionsprogramm verdrängt werden - also neben den variablen Kosten müssen auch die Opportunitätskosten der aus dem Produktionsprogramm verdrängten Erzeugnisse (entgangener Nutzen) berücksichtigt werden PUG = vK des Erzeugnisses/Zusatzauftrages + entgangene Gewinne bzw. DB der verdrängten E. - Entscheidung, welches Erzeugnis aus dem Produktionsprogramm verdrängt werden soll, orientiert sich an den relativen Gewinn bzw. DB je Einheit der Engpassbelastung - U. besitzt nur eine Maschine zur Fertigung (Kapazität Fertigungsstunden pro Monat 600h), alle Produkte werden auf ihr gefertigt, Maschine ist voll ausgelastet - U. erhält Angebot über Zusatzauftrag, Entscheidung welches Produkt weniger produziert wird und wie viel das U. für den Auftrag verlangen müsste, um kein schlechteres Monatsergebnis als ohne Zusatzauftrag auszuweisen - Engpass ist die Maschinenauslastung/Maschinenstunden - folglich Analyse relative DB der Erzeugnisse je Engpassbelastung, anschließend Entscheidung Preis um fehlende DB zu decken - es wird immer Erzeugnis verdrängt, welches den niedrigsten engpassbezogenen DB ausweist - Beispiel: - U. stellt 3 verschiedene Erzeugnisse her, Engpass stellt die Fertigungskapazitäten dar (1600h) - Produktionsplanung der Stanzteile gegeben - U. erhält Angebot über Fertigung eines Zusatzauftrag von 225 Stück in Sondergröße - auf Basis der KLR variable Kosten von 600 Euro je Stück und geschätzte Engpassbelastung 4h - Welcher Preis sollte mindestens angesetzt werden für den Zusatzauftrag? - Ermittlung relative DB je Engpassbelastung (Stück DB/Engpassbelastung je Stück) - laut Tabelle hat das Teil 3 den geringsten engpassbezogenen DB, weshalb es verdrängt werden würde (beansprucht 1000 Fertigungsstunden) - Zusatzauftrag benötigt 900h (225 Stück x 4h) - also teilweise Verdrängung des Stanzteils 3 aus dem Programm ausreichen Kapazitäten für den Zusatzauftrag freisetzt - PUG = variable Kosten + DB des verdrängten Stanzteils 3 - 225 Stück x 600 EUR = 135.000 EUR - 900h x 60 EUR = 54.000 EUR - PUG des Zusatzauftrages = 189.000 EUR / 225 Stück -> PUG je Erzeugnis = 840 EUR - bei weiteren benötigten Kapazitäten für Zusatzauftrag, aufsteige Reihenfolge der Verdrängung und Berücksichtigung aller DB zur Preisermittlung
- Langfristige Preisuntergrenze - zur langfristigen Existenzsicherung müssen alle Kosten gedeckt werden PUG langfristig = Stückeinzelkosten bewertet zu Vollkosten - also gesamten auf das Erzeugnis anfallende variable Kosten und Fixkosten müssen gedeckt sein - bei Einproduktunternehmen Bestimmung durch Divisionskalkulation - bei Mehrproduktunternehmen werden die FK nicht unmittelbar und vollständig auf die Erzeugnisse heruntergebrochen (daher keine Ermittlung der langfr. PUG für einzelne Erzeugnisse, sondern alle DB der gesamten Erzeugnisse müssen mind. die Fixkosten des U. decken) - es kann auf die Stufen einer mehrstufigen DB-Rechnung heruntergebrochen werden, wobei Summe der jeweiligen DB die FK der Stufe decken müssen - es existieren hierbei unterschiedliche Preis-/Mengenkombinationen von einzelnen Produkten - Beispiel: - U. fertigt zwei Produkte, DB A = 150 EUR/Stück und DB B = 250 EUR/Stück, FK = 20.000 EUR - viele verschiedene Möglichkeiten zur Deckung der Unternehmensfixkosten z.B. 0 Stück von A und 80 Stück von B oder 134 Stück von A und 0 Stück von B - nachfolgende Gleichung muss erfüllt sein: 150 x Menge Produkt A + 250 x Menge Produkt B - 20.000 >= 0
- Preisuntergrenzen bei veränderlichen Kapazitäten - bisherige Annahme, dass Kapazitäten im U. fest sind und weder abgebaut noch ausgebaut werden - i.d.P. werden jedoch längerfristige ungenutzte Kapazitäten aufgrund sinkender Absatzzahlen irgendwann abgebaut, da Erhaltungskosten nicht gerechtfertigt sind - insbesondere bei nicht Änderung der Absatzsituation in absehbarer Zeit - andersrum, wenn über längeren Zeitraum höhere Kapazitäten notwendig sind, Entscheidung über Kapazitätsausdehnung - anfallen zusätzlicher Kosten - beide Varianten haben Einfluss auf die Preisuntergrenze
- Preisuntergrenzen bei veränderlichen Kapazitäten (Absatzrückgang) - bei dauerhaftem Rückgang -> Entscheidung über Stilllegung bestimmter Teilbereiche - welche Alternative attraktiv ist, wird durch Vergleich Fortbestand und Stilllegung gemacht - Fortbestand -> weiterhin Erwirtschaftung von DB - Stilllegung -> Kosteneinsparung, jedoch bei Wiederaufnahme entstehen Wiederanlaufkosten - Ist die Summe der erwirtschafteten DB höher oder gleich den Kosteneinsparungen bei der Stilllegung, so sollte auf Stilllegung verzichtet werden (Formel) Menge x (PUG - variable Kosten) >= Einsparbare Fixkosten - Wiederanlaufkosten - Wiederanlaufkosten bestehen aus fixen WAK, wie Mieten, zusätzliche Gehälter und zeitabhängigen WAK für Reparaturen abhängig von der Stilllegungsdauer - sind die Kapazitäten fix, bestimmt sich die PUG allein aus den variablen Kosten - bei veränderlichen Kapazitäten muss die PUG auch die alternative Stilllegung von Kapazitäten decken - sowohl einsparbare Fixkosten je Monat als auch die WAK müssen gedeckt sein, so dass sich eine Weiterproduktion lohnt (Formel) PUG = variable Kosten + ((einsparbare Fixkosten/Menge) - (Wiederanlaufkosten fix + zeitabhängige Wiederanlaufkosten x Stilllegungsdauer) / (Menge x Stilllegungsdauer)) - PUG kann nur bestimmt werden, wenn allein ein Erzeugnis in dem betroffenen Unternehmensbereich gefertigt wird - bei mehreren gefertigten Produkten kann nur der Gesamtdeckungsbeitrag ermittelt werden, welcher durch beide Erzeugnisse insgesamt erwirtschaftet werden muss - bei Entscheidung, ob im Falle eines Engpasses bei veränderlichen Kapazitäten ein Zusatzauftrag angenommen werden soll, müssen ebenfalls die Opportunitätskosten berücksichtigt werden - Entscheidung, welches Erzeugnis für den Zusatzauftrag stillgelegt werden soll erfolgt durch Analyse des niedrigsten Deckungsbeitrag je Engpassbelastung (Formel) - z = Zusatzauftrag / k = verdrängtes Produkt PUGz = variable Kosten z - ((einsparbare Fixkosten / Menge z) + (Wiederanlaufkosten fix + zeitabhängige Wiederanlaufkosten x Stilllegungsdauer / Menge x Stilllegungsdauer)) ((Preis k - variable Kosten / Engpassbelastung je Stück k) x Engpassbelastung je Stück z) - Beispiel: - Unternehmen stellt zwei verschiedene Präzisionsbiegeteile her (X und Y), Daten zur Planung - Produktionsplanung gegeben - Gesamtkapazität bei 10.000 Fertigungsstunden im Monat - Absatzmenge von Produkt X kann für 3 Monate um 500 Stück ausgedehnt werden - da DB von Produkt Y geringer ist als der von Produkt X, sollte dies vorrübergehend stillgelegt werden - fixen Kosten für Stilllegung und Wiederanlauf betragen geschätzt 1.500 EUR - zusätzlich fallen zeitabhängige Wiederanlaufkosten von 250 EUR je Monat an - einsparbare Fixkosten bei Stilllegung von Produkt Y liegen bei 2.500 EUR je Monat - gemäß Formel werden von den variablen Kosten die Fixkostenersparnis durch Stilllegung abgezogen und Wiederanlaufkosten bezogen auf ein Produkt von X addiert und entgangener Gewinn addiert - PUG x von 946,50 EUR ist kleiner als der Preis von 1200 EUR, lohnt sich also - würde der Preis unter 946,50 EUR liegen, sollte man den Zusatzauftrag ablehnen - zusätzlich lässt sich die PUG für das Produkt Y errechnen: - PUG y = vK + Fixkostenersparnis je Stück Y - WAK je Stück Y + entgangener Gewinn des Zusatzauftrages anhand des engpassbezogenen DB - PUG y = 1.200,88 EUR - wenn künftig ein Preis von 1.200,88 EUR erzielt werden kann, wäre ein Ablehnen des Zusatzauftrages aus kostentheoretischer Sicht sinnvoller als dessen Annahme
- Preisuntergrenzen bei veränderlichen Kapazitäten (Absatzsteigerung) - auch der Fall der steigenden Nachfrage und somit steigender Absatzzahlen ist möglich - bei Zunahme der Absatzmenge können kurz- und mittelfristig die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten durch intensivere Auslastung bzw. Ausweitung der vorhandenen personellen Kapazitäten bereitgestellt werden (Ausweitung der Arbeitszeit) - zusätzlich entstehenden Kosten müssen zusätzlich zu den variablen Kosten erwirtschaftet werden - hält die Absatzsteigerung langfristig an, ist über Investitionen der Kapazitätserweiterung nachzudenken (Maschinen, Gebäude) - ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Bruttokapitalwert die Investitionskosten übersteigt - die PUG wird dahingehend erweitert, dass jene Erweiterungsinvestition neben den variablen Kosten ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden muss - PUG kann nur bestimmt werden, wenn die Kosten sich lediglich auf eine Erzeugnisart beziehen - ist dies nicht der Fall, kann per B-E-A nur ein Mindesterlös ermittelt werden - Bestimmung einzelner PUG je Erzeugnisart ist nicht direkt möglich
- Preisobergrenzen - Bestimmung von Preisgrenzen des Unternehmens in der Beschaffung - Entscheidung "kaufen oder nicht kaufen" - Bis zu welchem Preis soll ein Vorprodukt oder Rohstoff eingekauft werden, so dass sich eine Aufrechterhaltung der Produktion des Endproduktes noch lohnt?
- Preisobergrenze bei Unterbeschäftigung - Ausgangslage: nur ein Rohstoff fließt in ein Endprodukt - Ermittlung der Preisobergrenze des Rohstoffes - beim Verkaufspreis mussten mind. die variablen Kosten gedeckt sein, also Endprodukt einen DB von mind. 0 EUR aufweisen - bei der Preisobergrenze des Rohstoffes, welcher in das Endprodukt einfließt, muss das Endprodukt auch mind. einen DB von 0 EUR aufweisen (mind. Deckung der vK des Erzeugnisses) - mit Hilfe folgender Formel: POG = (Preis Endprodukt - (variable Kosten Endprodukt - Rohstoffpreis)) / Rohstoffverbrauch je Einheit des Endproduktes - Beispiel: - Erzeugnis hat Verkaufspreis von 30,00 EUR je Stück und vK von 23,60 EUR - von den 23,60 EUR fallen bisher 4,60 EUR auf den Rohstoff, für welchen die Preisobergrenze ermittelt werden soll - in jedes Erzeugnis fließen 2 ME des Rohstoffes ein - im Zähler ermitteln wir, dass die vK, welche maximal für den Rohstoff verursacht werden dürfen 11,00 EUR betragen, um einen DB von 0,00 EUR - da aber in jedes Erzeugnis 2 ME Rohstoff einfließen, darf eine ME maximal 5,50 EUR kosten, so dass die vK gerade so gedeckt sind - liegt der Einkaufspreis darüber lohnt sich die Produktion nicht mehr - fließt der Rohstoff in mehrere Absatzprodukte ein, sind die je Endprodukt ermittelten POG zu addieren und ein gewogener Durchschnittspreis zu ermitteln
- Preisobergrenze bei einem Engpass - analog der Bestimmung der Preisuntergrenze bei einem Engpass erfolgt auch die Bestimmung der Preisobergrenze bei einem Kapazitätsengpass - Fragestellung bis zu welcher Preisobergrenze des Rohstoffes entweder das Endprodukt oder ein, um die dem Engpass unterliegenden Kapazitäten konkurrierendes Produkt hergestellt werden sollte - die POG des einzusetzenden Rohstoffes sinkt, da die Herstellung eines Erzeugnisses die Produktion eines anderen verhindert - POG verringert sich genau um den DB, welcher durch Nutzung der frei werdenden Engpasskapazität, aufgrund einer Verdrängung des Erzeugnisses, durch Produktion des konkurrierenden Erzeugnisses entstehen würde - Formel zur Bestimmung: POG = (Preis Endprodukt - (variable Kosten Endprodukt - Rohstoffpreis) - Stück DB je Engpassbelastung Alternativprodukt x Engpassbelastung Endprodukt) / Rohstoffverbrauch je Einheit Endprodukt - erster Teil der Formel analog der Formel zur Bestimmung der POG ohne Engpass - weiter Berücksichtigung des Stück DB je Engpassbelastung und die Engpassbelastung des EP - Beispiel: - Unternehmen stellt komplexe Zahnräder her, in welche der Rohstoff einfließt - Zahnrad A kostet 600 EUR und hat variable Stückkosten von 260 EUR - für eine Einheit des Zahnrades A werden 2 Rohstoffeinheiten benötigt - eine RE hat bisher 20 EUR gekostet, so dass die variablen Rohstoffkosten 40 EUR betragen - Kapazitätsengpass wird durch die Fertigungsstunden dargestellt - Zahnrad A beansprucht 3 Fertigungsstunden - Alternativ könnte ein anderes Zahnrad B hergestellt werden - Verkaufspreis 400 EUR, variable Stückkosten 100 EUR, beansprucht 4 Fertigungsstunden - zunächst Ermittlung des StückDB des Konkurrenzproduktes B: Stück DB B = Preis B - variable Kosten B = 400 EUR - 100 EUR = 300 EUR - anschließend Berechnung StückDB je Engpassbelastung: Stück DB je Engpassbelastung B = 300 EUR / 4 h = 75 EUR/h als letztes Ermittlung der Preisobergrenze: POG R = (600 EUR - (260 EUR - 40 EUR) - 75 EUR/h x 3 h) / 2 Einheiten R = 77,50 EUR/Einheit R - Rohstoff darf maximal 77,50 EUR kosten, um das bestehende Produktionsprogramm zu realisieren zu können
- Gründe für Annahme von Zusatzaufträgen - Erwirtschaftung positiver DB und somit Steigerung des Betriebsergebnisses - Haltung von Marktanteilen - Freie Kapazitäten können genutzt werden ( z.B. Vermeidung von Kurzarbeit, Sicherung von Mengenrabatten im Einkauf) - FK sollen nicht abgebaut werden, da zukünftig eine bessere Absatzlage erwartet wird
