Erfolgsorientiertes Controlling 1 (Fach) / Lektion 03 (Kostenartenrechnung) (Lektion)
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Controlling
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- Aufgaben der Kostenartenrechnung - Welche Kosten fallen an? - vollständige Erfassung, Bewertung und systematische Gliederung der Kosten - schafft Transparenz hinsichtlich der Kostenstruktur z.B. Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten -> Welche folgen hätte eine Lohnsteigerung auf die Kosten des Unternehmens oder Auswirkungen von Preissteigerungen bei wichtigen Rohstoffen (Kostenstrukturanalyse) - sämtliche Aufwendungen werden nach Eingang der Belege in der Fibu einer Kostenart zugeordnet - Kostenart definiert wie in den folgenden Rechnungssystemen mit den Kosten weiter verfahren wird - außerdem Abgrenzung der neutralen Aufwendungen, Erfassung Grundkosten sowie Ermittlung Anders- und Zusatzkosten - Kostenartenrechnung liefert als Ergebnis wertvolle Informationen über die Zusammensetzung der Kosten und ist somit Grundlage für Steuerungsmaßnahmen - Basis für die Weiterverrechnung der Kosten in der KstR und KtrR, da Unterscheidung GK und EK - wesentlich, da EK direkt in KtrR fließen und GK zunächst in die KstR - Zuweisung der Aufwendungen zu Kostenarten erfolgt unternehmensindividuell (in größeren U. Kostenartenkontenrahmen) - eine Kostenposition lässt sich verschiedenen Kostenkategorien zuordnen - z.B. Energie -> Materialkosten, aufwandsgleiche Kosten, Gemeinkosten, variable Kosten, primär Kosten und Beschaffungskosten - Gliederungskriterien: -- Art der Einsatzgüter (Personalkosten, Materialkosten, Afa, Zinsen), rascher Überlick über Kostenstruktur -- Zurechenbarkeit der Kosten (EK, GK), Kalkulation -- Abhängigkeit von Beschäftigungsschwankungen (variable Kosten, Fixkosten), Break-even-Analyse, DB-Rechnung -- Zugehörigkeit zu einer Wertschöpfungsstufe (FuE-Kosten, Beschaffungskosten, Fertigungskosten, Verwaltungskosten), strategische Wertkettenanalysen -- Herkunft der Einsaatzgüter (Primäre Kosten, sekundäre Kosten), Weiterverrechnung wie in Kostenstellenrechnung
- Einzelkosten - betrifft Zurechenbarbeit der Kosten - sind in der Regel variabel - direkte Zuordnung zu einem Kostenträger (Produkt/Auftrag) oder Kostenstelle - z.B. Einzelmaterial, Akkordlöhne, 4 neue Reifen für Kostenträger PKW 1 - Arten von Einzelkosten -- MEK (Rohstoffe, Einzelteile) -- FEK (Fertigungslöhne) -- Sondereinzelkosten der Fertigung (Lizenz für Fertigung eines Spielzeugs) -- Sondereinzelkosten des Vertriebs (spezielle Verpackungen für Produkt, Provision) Sondereinzelkosten können lediglich bestimmten Erzeugnisarten und nicht den Erzeugniseinheiten zugerechnet werden Abhilfe: Division der Sonderkosten durch die entsprechende Stückzahl der zu produzierenden Erzeugnisart
- Gemeinkosten - können variable (Energie) als auch fix (Mieten) sein - lassen sich den Kostenträgern (z.B. Produkt) nicht einzeln zuordnen (Energiekosten), sondern entstehen für mehrere betriebliche Leistungen gemeinsam, - Zurechnung indirekt durch Verrechnungslogik (Durchschnittspreis) z.B. Verrechnung der Energiekosten über Schlüssel (qm2) - für Zurechnung Umweg über Kostenstellenrechnung bzw. BAB, dann Gemeinkostenzugschlagssätze ermitteln und im Kalkulationsschema dem Produkt zurechnen - kostenartenbezogene Definition der Gemeinkosten: - Hilfslöhne, Gehälter, Mietkosten, Abschreibungen, Fahrzeugkosten, Heizungskosten - kostenstellenbezogene Definition der Gemeinkosten: - MGK (Personalkosten der Einkaufsabteilung), FGK (Miete für Produktionshalle, Gehalt Werkstattmeister), VertiebsGK (Gehalt MA Vertieb, Marketing , VerwaltungsGK (Gehälter MA Rewe) - unechte Gemeinkosten -- Kosten, die prinzipiell einem Kostenobjekt einzeln zurechenbar wären (Schrauben, Nieten, Hilfsstoffe), aufgrund detaillierter Erfassung aber zu aufwändig (unwirtschaftlich), hier wird dann mit Durchschnittswerten gerechnet z.B. Produkt A verbraucht 10% der Schrauben - Sondereinzelkosten -- können zwar einem Auftrag, nicht jedoch einem Produkt zugeordnet werden (Lizenzgebühren für die Herstellung einer Produktart) - echte Gemeinkosten -- können keiner Leistung direkt zugeordnet werden (Kosten für Controllingabteilung) - Primäre GK (aus externen Leistungsbeziehungen) z.B. Gebäudereinigung durch externen Dienstleister, einfache Erfassung anhand Rechnungen, Kontoauszügen - Sekundäre GK (aus innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen) z.B. Gebäudereinigung durch Instandhaltungsabteilung, Ermittlung im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
- Fixe Kosten / absolut fixe Kosten /Leerkosten /Nutzkosten - deren Höhe bleibt bei Variation einer Kosteneinflußgröße konstant - reagieren nicht auf Beschäftigungschwankungen, unabhängig (Gehälter, Miete) - konstant gleich hoch, fallen zur jeder Zeit an zur Aufrechterhaltung des Betriebes - Gehälter, Miete, lineare Abschreibungen - je höher Fixkostenanteil an den Gesamtkosten im U., desto unflexibler wird das U., weniger schneller Abbau der Kosten bei Umsatzrückgang - Leerkosten (Anteil der FK, dem keine Nutzung zugrunde liegt, geringe Kapazitätsauslastung) - Leerkosten = FK x (1 - Kapazitätsauslastungsgrad bzw. Beschäftigungsgrad) Beschäftigungsgrad = Ist-Auslastung/Planauslastung, mögl. Auslastung - Leerkosten pro Stück = (gesamte Istkosten / Istbeschaftigung) - (Gesamtkosten bei Planbeschäftigung / Planbeschäftigung) - externe Ursachen Absatzeinbruch oder interne Ursachen Maschinenausfall - lassen sich schwierig vermeiden - in der Plankostenrechnung als Beschäftigungsabweichung bezeichnet - kann hier erkennen, welche Kosten wegfallen könnten durch langfristige rationalisierungen - Begriff geht auf Otto Brett zurück - Nutzkosten (Anteil der FK, dem eine Nutzung zugrunde liegt, hohe Kapazitätsauslastung) - Nutzkosten = FK x Kapazitätsauslastungsgrad bzw. Beschäftigungsgrad (Ist-Auslastung/mögl. Auslastung) - z.B. FK von 25.000 -> Nutzkosten von 15.000 und Leerkosten von 10.000 ermittelt -> Controller könnte jetzt mit dem Kostenstellenverantwortlichen besprechen, wie man langfristig die 10.000 abbauen könnte (z.B. Leasingverträge kündigen, usw.) -> Kostenmanagement - Begriff geht auf Erich Gutenberg zurück - desto mehr ich mich der Planbeschäftigung xp annähere, desto mehr FK werden zu Nutzkosten und desto weniger Leerkosten hat man (Produktion am Betriebsoptimum am besten) - umgekehrt sind bei einer Beschäftigung von 0, alle FK Leerkosten - Gesetz der Massenproduktion -> fixe Stückkosten ( GK / Menge) -> die fixen Stückkosten sinken mit zunehmender Beschäftigung (Fixkostendegression) -> geringste fixe Stückkosten an der Kapazitätsgrenze (höchste Produktionsmenge, Betriebsoptimum), Verteilung der fixen Kosten auf mehr Stück, also am besten so viel wie möglich produzieren um fixe Stückkosten zu senken (jedoch Restriktion der Nachfrage) - bei nicht linearem Kostenverlauf liegen die geringsten Kosten pro Stück (Betriebsoptimum) im Schnittpunkt von Durchschnittskosten und Grenzkosten
- Intervall- oder sprungfixe Kosten - innerhalb eines bestimmten Intervalls konstant - ändert sich die Beschäftigung über Intervallgrenze, steigen sie sprunghaft an, treppenartige Kurve - gewisse Flexibilität bei sprungfixen Kosten, bei Beschäftigungsrückgang kann ich Teile oder ganze Maschinen still legen (abnehmende Fixkosten) - Grund: Unteilbarkeit von Anlagen und menschlicher Arbeitskraft - z.B. ab einer gewissen Produktionsmenge muss eine zusätzliche Verpackungsmaschine angeschafft werden, welche wieder fixe Abschreibungskosten verursacht (somit sprunghafter Anstieg der Fixkosten) - jedoch auch hier Degressionseffekt (geringere Stückkosten mit Erhöhung der Ausbringungsmenge, geringeste Stückkosten an der Kapazitätsgrenze)
- Variable Kosten - beschäftigungsabhängig, verändern sich mit der Produktionsmenge - bei Veränderung der Beschäftigung ändert sich unmittelbar die Höhe der gesamten vK - Proportionalität: vK verhalten sich linear zur Beschäftigung, kann sich in der Praxis auch über- oder unterproportional verhalten (z.B. durch Intensitätsänderungen, Beschleunigung, Verlangsamung der eingesetzten Maschinen) Beispiele: Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungslöhne, Frachtkosten - proportionale Kosten (verändern sich im gleichen Verhältnis wie die Beschäftigung, Fertigungsmaterialverbrauch), linearer Verlauf, Grenzkosten konstant - progressive Kosten (verändern sich relativ stärker als die Beschäftigung, steigende Werkstoffverbräuche bei Überbeanspruchung von Betriebsmitteln, Intensität des PKW nach oben sprich bei intesiveren Nutzung, entstehen höhere Wartungskosten, höherer Spritverbrauch), Kurve nach oben hin steiler Anstieg, Grenzkosten steigen ebenfalls progressiv an - degressive Kosten (verändern sich relativ schwächer als die Beschäftigung, sinkende Werkstoffverbräuche aufgrund von Lernerneffekten bei Arbeitskräften), Kurve nach oben hin flacherer Anstieg, Stück- und Grenzkosten sinken - regressive Kosten (verändern sich im umgekehrten Verhältnis zur Beschäftigung, fallende Heizkosten in einem Kino mit steigender Besucherzahl in absoluter Höhe), Kurve von oben nach unten flacherer Fall
- Kostendifferenzierungen - nach Art der Verrechnung -- Einzelkosten oder Gemeinkosten - nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen -- Fixe Kosten, Intervall- oder sprungfixe Kosten, Variable Kosten - nach Art der Kostenerfassung -- Kalkulatorische Kosten (Anders- und Zusatzkosten) - nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren bzw. Einsatzgüter und weitere Differenzierungsmöglichkeiten -- Personalkosten, Materialkosten - weitere Kosten nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren -- Kosten für bezogene Dienstleistungen, Kapitalkosten, Kosten für Fremdrechte, Öffentliche Abgaben und Steuern, Versicherungskosten und kalkulatorische Wagnisse
- Aufwandsgleiche Kosten (Grundkosten) - können direkt aus der Fibu übernommen werden, entsprechen der in der GuV verbuchten Höhe - z.B. Rohstoffaufwand entsprciht den Materialkosten, Löhne, Gehälter - werden vorher in der Fibu in der Nebenbuchhaltung erfasst (Material-, Lohn- und Gehalts- sowie Anlagenbuchhaltung) - zur genauen Ermittlung der kalkulatorischen Kostenarten bedarf es allerdings spezifische Sonderrechnungen
- Kalkulatorische Kosten (Anders- und Zusatzkosten) - Anderskosten (aufwandsungleiche Kosten) -- den Kosten steht zwar ein Aufwand ggü., aber in anderer Höhe -- werden durch Bewertung in anderer Höhe als in der Fibu oder durch zusätzliche Ermittlung festgestellt -- elementar, da diese Kosten in der Fibu nach gesetzlichen Vorschriften ermittelt werden , jedoch in der Realität im Unternehmen von Grund auf anders auftreten -- z.B. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen (FK), kalkulatorische Wagnisse - Zusatzkosten (aufwandlose Kosten) -- keine Erfassung in der Fibu, müssen aber in der KLR berücksichtigt werden -- stellen leistungsmäßigen Werteverzehr dar, der zum Zweck der Kostenrechnung im Sinne des Opportunitätsprinzips zusätzlich verrechnet werden muss -- z.B. kalk. Unternehmerlohn, kalk. Miete, kalk. Zinsen (EK)
- Kalkulatorische Abschreibungen - Abschreibungen spiegeln den Werteverzehr von Anlagen wieder - sind in der Kostenrechnung immer dann anzusetzen, wenn der tatsächliche Werteverzehr von den gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmodalitäten abweicht - Kostenrechnung legt ein verursachungsgerechten Werteverzehr zugrunde - Ausgangspunkt ist die Wertbasis, von welcher abgeschrieben wird, - während die Fibu die Anschaffungskosten heranzieht, kann in der KLR die Abschreibung auch von einem Wiederbeschaffungswert oder dem Stichtagswert erfolgen (verschiedene Ausgangsbasen) - außerdem Berücksichtigung, ob der Gegenstand bei ausscheiden einen Liquiditätszufluss generiert (in diesem Fall muss der Restwert von dem Ausgangswert abgezogen werden) - KLR soll dem Fortbestand der Unternehmung dienen - um Planungs- und Steuerungsaufgabe wahrnehmen zu können müssen auch zukünftige Kostenentwicklungen berücksichtig werden (Substanzerhaltung) - z.B. Anschaffung PKW, unterschiedliche Ansetzung steuerrechtlich ND 6 Jahre, kalkulatorische Kosten betragen weniger, da wir von ND 9 Jahren ausgehen, in diesem Fall unterschiedliche Werte Aufwendungen und Kosten - ND hängt von Branchenzugehörigkeit, Nutzungsart, Geschäftsmodell ab
- Abschreibungsarten - generelle Unterscheidung in zeitabhängige und leistungsabhängige Verfahren - freie Wahl der Methoden in Kostenrechnung, jedoch in externem Rewe und steuerrechtlich Beachtung geltender Bestimmungen - häufig orientiert sich KR jedoch auch an den Vorschriften, um nicht zu viele verschiedene Methoden zu verwenden - Lineare Abschreibung -- i.d.P. bedeutendste Methode, zeitabhängiges Verfahren, gleichmäßige Verteilung auf alle Perioden -- jährliche Afa = (Wiederbeschaffungswert - Restwert) / ND - Geometrisch-Degressive-Abschreibung -- fallende Beträge im Zeitverlauf, konstanter Prozentsatz wird vom Buchwert abgeschrieben -- p= 1- TWurzel (Restwert/AK) - Arithmetrisch-Degressive-Abschreibung -- Abschreibungsbeträge fallen jährlich um einen konstanten Betrag, der gleichzeitig dem Abschreibungsbetrag im letzten Jahr entspricht - Leistungsbezogene Abschreibung -- Abschreibungsbetrag orientiert sich an der Inanspruchnahme einer Anlage (produzierte Stück, verbrauchte Studen, gefahrene KM) -- bildet Werteverzehr zutreffender ab, jedoch aufwändiger -- Abschreibungssatz je LE = (Wiederbeschaffungswert - Restwert) / gesamte produzierte LE
- kalkulatorische Zinsen - kalk. Zinsen sind Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals - in der Fibu gehen nur gezahlte Zinsen für Fremdkapital ein - Verzinsung des Eigenkapitals erfolgt hingegen nicht - EK-Geber könnte das Kapital, welches er dem Unternehmen bereitstellt, allerdings auch anderweitig gewinnbringend anlegen (Bank, fester Zins, risikolos) - Opportunitätskosten -- entgangener Nutzen wird ebenfalls in der KLR berücksichtigt -- Berechnung kalkulatorischer Zinsen aus betriebsnotwendigen Kapital (EK und FK) -- betriebsnotwendige Kapital wird auf Basis der Aktiva ermittelt, indem betriebsnotwendiges AV und UV zu Zeitwerten ermittelt und hiervon unverzinsliche Verb a LuL und Kundenanzahlungen abgezogen werden (Abzugskapital) -- unverzinsliche Verbindlichkeiten ermöglichen eine zinslose Finanzierung von betriebsnotwendigem Vermögen -- allerdings ist bei der Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals nur jenes interessant, welches vom U. selbst zu finanzieren ist (deshalb Subtraktion des Abzugskapitals) -- Bsp. für nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände sind Finanzanlagen, ungenutzte Bauten und Grundstücke oder Anlagen in Bau -- in die Ermittlung müssen auch jene Vermögensgegenstände eingehen, welche gemäß der Fibu bereits voll abgeschrieben sind, dem U. jedoch noch weiter zur Verfügung stehen -- des weiteren Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen -- in Vergangenheit wurde meist der Zins für Staatsanleihen herangezogen und bei Bedarf mit einem Risikoaufschlag ergänzt (einfaches Verfahren, aber nicht auf Unternehmen bezogen) -- deshalb wird zunehmend der Gesamtkapitalkostensatz herangezogen (WACC) - Vorgang -- Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens -- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens -- Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals -- Höhe des Zinsatzes -- Berechnung (betriebsnotwendiges Kapital x Zinsatz)
- WACC - gewichteter Kapitalkostensatz - Weighted Average Cost of Capital - für unterschiedliche Finanzierungsformen fallen unterschiedliche Kapitalkosten an - da Anteilseigner ein höheres Risiko tragen als Kreditgeber, sind die Kapitalkosten für EK höher als für FK - im Insolvenzfall werden Zahlungsansprüche für FK-Geber zuerst erfüllt - Berechnung: jeweils EK bzw. FK Anteil mit jeweiligen Kapitalkostensatz multiplizieren, FK-Zinsen sind steuerrechtlich abzugsfähig und mindern so die Kapitalkosten - Kostenersparnis wird im Tax Shield angebildet (Fremdkapitalkosten x Steuersatz) - Formel: WACC = Zinssatz EK x (EK/GK) + Zinssatz FK x (FK/GK) x (1-S) - wobei Zinssatz EK = risikoloser Zinssatz + Beta x (Marktrendite-risikolosen Zinssatz) - Differenz aus Marktrendite und risikolosem Zinssatz wird auch Marktrisikoprämie genannt i.d.R. 5 % - Zinskosten würden sich dann durch die Multiplikation des Zinssatzes aus dem WACC und dem betriebsnotwendigen Kapital ergeben
- Kalkulatorische Wagnisse - immer dann in der KLR berücksichtigt, wenn besondere betriebliche Risiken kostenmäßig einkalkuliert werden sollen - Beständewagnis bezgl. Lagerverlusten bei Rohstoffen, Erzeugnissen, die durch Schwund, Verderben, Veralten entstehen - Anlagewagnis berücksichtigt Verluste durch technische und wirtschaftliche Veralterung von Anlagegütern durch Ausfälle, Katastrophen - Gewährleistungswagnis für Kulanz, Nachbesserungen, Haftungen - Entwicklungswagnis bzgl. Verluste durch erfolglose FuE - Vertriebswagnis beachtet Forderungsausfälle und Kursverluste - Fertigungswagnis aufgrund von Ausschuss und Nacharbeiten - Berechnung erfolgt auf Basis von Versicherungsprämien, welche abgeschlossen werden müssten, um Wagnis zu eliminieren oder auf Erfahrungswerten - allg. Unternehmerwagnis des eingesetzten Kapitals, welches durch Einbruch der Nachfrage, Konjunktur verloren gehen kann, gehört nicht zu den kalk. Wagnissen - Bsp. Sammlung der Kosten für Schwund der letzten Jahre und Durchschnitt bilden -> dann hat man einen Kostensatz für Schwund und kann diesen in der Kalkulation berücksichtigen
- Kalkulatorische Unternehmerlohn - Arbeitsleistung eines Unternehmers darf nicht direkt durch Auszahlung eines Gehaltes vergütet werden, sondern muss durch den Gewinn gedeckt werden (bei Personengesellschaft, Einzelunternehmen) - allerdings stellt dessen Arbeitsleistung einen betriebsbedingten Verbrauch an Arbeit dar, der in KLR berücksichtigt werden muss - Ansatz kalk. Unternehmerlohn auf Grundlage Gehälter anderer Unternehmer oder im Sinne des Opportunitätskostengedankens als entgangenes Gehalt, wenn er in anderem U. angestellt werden würde
- Kalkulatorische Miete - Ansatz bei Verwendung privater Räumlichkeiten des Einzelunternehmers für betriebliche Zwecke und er keine Miete dafür verlangt oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaften gesellschaftseigene Büro- oder Fabrikgelände nutzen - Zusatzkosten, da in der Fibu kein entsprechender Posten verbucht wird - können aber auch als Anderskosten auftreten, wenn tatsächliche Miete durch ortsübliche Kosten ersetzt werden
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- Personalkosten - sämtliche Kosten, die durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit entstehen - Löhne, Gehälter, Provisionen, Sozialabgaben, kalk. Unternehmerlohn - Ermittlung erfolgt auf Basis der geschlossenen Verträge und Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Materialkosten - Kosten für den Ressourceneinsatz extern bezogener Betriebsmittel, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energiekosten, selbsthergestellte Halbfabrikate die in den Leistungsprozess eingehen - muss beantwortet werden: Welche Materialien wurden in welcher Menge verbraucht und wie sind diese zu bewerten? - Inventurverfahren -- anhand körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) am Ende der Abrechnungsperiode, jedoch zeitaufwendig und ungenau, da Schwund nicht zu erkennen ist -- Verbrauchsmenge = AB + Zugänge - EB - Skontraktionsmethode -- Verbrauch direkt bei Lagerentnahme festgehalten (Materialentnahmescheine), erfordert Implementierung eines aufwendigen Erfassungssystems -- Verbrauchsmenge = Materialentnahmen aus den Lagern (Ab + Zugänge - Abgänge = Soll EB) (Schwachstelle Diebstahl, kann mittels Ist EB durch Inventur am Jahresende verglichen werden) -- AB + Zugänge - Endbestand = Abgänge (Ist-Verbräuche) - Rückrechnungsmethode -- Ermittlung des Verbrauchs, indem anhand der Stückliste je Produktionseinheit und Produktionsmenge der Verbrauch zurückgerechnet wird, einfaches Verfahren, relativ ungenau, wenn Ist-Verbrauch vom definierten Standardverbrauch abweicht -- Verbrauchsmenge = Standardverbrauch lt. Stückliste x Produktionsmenge - Bewertungsmethoden -- Bewertung der verbrauchten Mengen basiert auf den aus der Fibu bekannten Bewertungsmethoden - Einzelbewertung -- zu Anschaffungskosten, soweit dies möglich ist - Festbewertung -- für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bestimmte Güter des AV, sofern sie regelmäßig ersetzt werden und der Gesamtbetrag für das U. nachrangig ist. Bewertung mit gleichbleibendem Wert und Menge (§240 Abs. 3 HGB) - Gruppenbewertung -- bei gleichartigen VG des Vorratsvermögens oder anderen gleichartigen beweglichen VG. Bewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert (§240 Abs. 4 HGB) - Verbrauchsfolgeverfahren -- für gleichartige VG des Vorratsvermögens. Bewertung nach Durchschnitts-, Fifo- und Lifo-Methode möglich
- Berechnung betriebsnotwendiges Kapital und kalk. Zinsen Nicht abnutzbares Anlagevermögen (AK oder HK) + Abnutzbares Anlagevermögen (Restbuchwert am Ende der Periode oder durchschnittlicher Wert mit ((AK oder WK)/2) ohne vermietete Gebäude oder stillgelegte Anlagen = Betriebsnotwendiges Anlagevermögen + Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (durchschn. gebundener Wert mit ((AB+EB)/2) ohne z.B. Wertpapiere = Betriebsnotwendiges Vermögen - Abzugskapital (zinsloses Kapital) z.B. Kundenanzahlungen, sonst. Verb. (Umsatzsteuer, Sozialversicherungen, Finanzamt), Rückstellungen, Lieferkredite ohne Skontierungsmöglichkeit = Betriebsnotwendiges Kapital Berechnung der kalk. Zinsen kalk. Zinse = Betriebsnotwendiges Kapital x Zinsatz für langfristiges Kapital
- Kostenartenrechnung und Finanzbuchhaltung - zwei unterschiedliche Systeme der Unternehmensrechnung - werden unabhängig voneinander betrachtet - i.d.P. häufig en verzahnt, da viele Daten aus der Fibu auch in der KLR verwendet werden, Verzahnung erfolgt über Kostenartenrechnung - Kostenartenrechnung liefert den Entscheidungsträgern Informationen für ihre Entscheidungen - Fibu dient vorallem der Ermittlung des Gewinns einer Periode im Hinblick auf Auschüttungen an die Eigentümer und im Hinblick auf Steuerzahlungen
- Opportunitätskosten - entgangener Nutzen wird ebenfalls in der KLR berücksichtigt
- Hauptkosteneinflussgrößen - Beschäftigung - Faktorqualität - Faktorpreise - Betriebsgröße - Fertigungsprogramm wirken alle auf die Kosten eines Unternehemen ein, letzten 4 werden als konstant angesetzt und nur die Beschäftigung als variabel und dann geschaut was passiert bei Änderung der Beschäftigung mit der Kostenhöhe
- Grenzkosten - Zuwachs an Gesamtkosten, der durch Produktion einer weiteren Leistungseinheit entsteht - Ermittlung aus Differentialquotienten aus Kostenzuwachs zum Mengenzuwachs Grenzkosten K´ = Kostenzuwachs (K2-K1) dK / Mengenzuwachs (x1-x2) dx bei linearem Gesamtkostenverlauf sind die variablen Kosten pro Bezugsgrößeneinheit und die Grenzkosten identisch, deshalb können die kv variablen Kosten pro Stück auch so bestimmt werden oder mittels der ersten Ableitung
- kalkulatorische Erlöse (Anderserlöse und Zusatzerlöse) - Anderserlöse -- entstehen, wenn Erträge in der Kolei anders bewertet werden als in der Bilanzrechnung -- diejenigen Erlöse, denen Erträge nicht in derselben Höhe gegenüberstehen -- z.B. Güterproduktion auf Lager und Bewertung mit Kosten, die für ihre Herstellung angefallen sind --- bilanzielle Rechnung: Wertansatz für Güterentstehung (Herstellkosten) nur mittels aufwandsgleicher Kosten, nicht mit kalkulatorischen Kosten --- Kolei: hier werden auchkalk. Kosten berücksichtigt Zusatzerlöse -- Erlöse, denen keine Erträge gegenüberstehen z.B. Wert selbstgeschaffener und -genutzter Patente
- Warum entstehen Fixkosten und Leerkosten? - Unteilbarkeit der Produktionsfaktoren (kann sie nicht an Beschäftigung anpassen) - Dispositionsbestimmtheit, könnte die Kosten abbauen, aber muss damit rechnen, dass im nächsten Monat oder Jahr die Beschäftigung wieder anzieht und ich dann die Maschine wieder brauche und höher auslaste
- Waren - Vorräte, die unverändert weiterveräußert werden - meist in Einzelhandelsunternehmen, Großhandelsunternehmen - nicht in Industrieunternehmen
- Rohstoffe - Vorräte, die als Hauptbestandteil in das Endprodukt eingehen - auch Fremdeinbauteile
- Hilfsstoffe - Vorräte, die als Nebenbestandteile in das Endprodukt eingehen z.B. Schrauben
- Betriebsstoffe Vorräte, die bei der Produktion verbraucht werden z.B. Schmieröl , Benzin, Energie, Reinigungsmaterial)
