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ZPO I (Fach) / ZPO I Erkentnisverfahren (Lektion)

ZPO I Erkenntnisverfahren

Diese Lektion wurde von betty3004 erstellt.

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  • Welche Auswirkungen hat die notwendige SG auf die Vertretung im Prozess? § 62 I ZPO Vertretung durch übrige Streitgenossen möglich, kein Versäumnisurteil
  • Wie wird das Gericht erfahren, wenn die VSS für eine gemeinschaftliche Prozessführung gegen mehrere Streitgenossen nicht vorliegen? Prozesstrennung § 145 ZPO ergeht durch Beschluss + Begründung
  • Welche VSS müssen für den Erlass eines ersten VU gegen den Beklagten vorliegen? § 331 ZPO 1. Antrag (Prozesshandlung) 2. Säumnis 3. Kein Ausschluss §§ 335, 337 4. Zulässigkeit 5. Schlüssigkeit (Begründetheit)
  • Was prüft das Gericht vor dem Erlass eines Anerkenntnisses? § 307 ZPO  1. Anerkenntniserklärung des Beklagten unbedingt, uneingeschränkt, vorbehaltslos 2. Antrag auf Verurteilung des Klägers ( Erlass Anerkenntnisurteil) 3. Zulässigkeit der Klage sonst Prozessurteil 4. Keine Begründetheitsprüfung. Nur schädlich, wenn Ergebnis unmöglich oder offensichtlich Widerspruch mit Rechtsordnung
  • Wodurch unterscheiden sich Anerkenntnis und Geständnis voneinander? § 288 ZPO Getsändnis bezieht sich auf Tatsachen Anerkenntnis bezieht sich auf den geltend gemachten Anspruch
  • Wie behandelt die hM in Bezug auf eine Beweisaufnahme eine Eventualaufrechnung des Beklagten? früher Klageabweisungstheorie: keine Notwendigkeit der Überprüfung Klageforderung, da ja spätestens durch Aufrechnung erloschen Beweiserhebungstheorie: Auch wenn Bestehen Gegenforderung unstreitig trotzdem Prüfung Bestehen Klageforderung. nur so Rechtslage eindeutig geklärt und Umstand Rechnung getragen dass Aufrechnung nur hilfsweise erklärt wurde
  • Was ist die Aufrechnung in einem Rechtsstreit zugleich prozessual? Prozesshandlung Verteidigungsmittel Doppelcharakter der Aufrechnung, materiell-rechtlich und prozessuale Wirksamkeit kann auseinanderfallen
  • Inwiefern kann ein Streitgenosse Beweismittel eines anderen (Mit-)Streitgenossen sein? Beweis durch Parteivernehmung, nicht als Zeugen möglich, gem. § 449 ZPO. subsidiäres Beweismittel, nur zulässig soweit andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen oder keinen Beweis erbracht haben, nicht um Gegenteil einer anderweitig bewiesenen Tatsache zu beweisen (nicht für Beweiserschütterung)
  • Wodurch unterscheidet sich die Beweiserhebung durch Zeugenbeweis von der durch Parteivernahme? - Subsidiarität gem. § 445 ZPO - Zurückweisung des Antrages gem. § 445 II ZPO möglich - Erscheinen, Aussage, Eidesleistung bei Partei nicht erzwingbar nur bei Zeugen gem. §§ 380, 390 ZPO
  • Erläutern Sie den Doppelcharakter eines Prozessvergleich! materiell-rechtlich § 779 BGB & Prozesshandlung (Partei/Prozess/Postulationsfähigkeit) § 794 I Nr. 1 ZPO beseitigt Rechtshängigkeit ohne Gerichtsentscheidung ex nunc Anfechtung wirkt jedoch auch auf Prozesshandlung weil ex tunc, Prozess nicht beendet
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  • Welche Auswirkungen haben Unwirksamkeitsgründe für die Prozessbeendigung? Prozesshandlung grds unanfechtbar. Wegen Doppelwirkung hM materielle Unwirksamkeitsgründe die ex tunc wirken, prozessbeendende Wirkung wird beseitigt, Rechtsstreit kan fortgeführt werden. nachträglich auftretende Unwirksmkeitsgründe ex nunc §§ 323, 324, 313 neuer Prozess. Andere Ansicht Prozess fortführen Argumente Prozessökonomie, Interesse der Parteien
  • Inwieweit ist beim Prozessvergleich zwischen anfänglichen und nachträglichen Unwirksamkeitsgründen zu unterscheiden? ex tunc Wirkung Prozess kann fortgeführt werden (unstreitig) ex nunc Wirkung Prozess kann nicht fortgeführt werden (umstritten). hM jedoch neuer Prozess
  • Wie ist bei einem unwirksamen Prozessvergleich weiter zu verfahren? § 216 ZPO Fortführung Prozess, neuer Termin
  • wann ist eine Anfechtung des Vergleiches von vornherein ausgeschlossen? Wenn Punkt betrifft dessen Ungewissheit grade durch Prozessvergleich beseitigt werden sollte
  • Welche Entscheidung trifft das Gericht bei einem Fortsetzungsantrag wenn der Vergleich wirksam war? hM Feststellungsurteil dass der Streit durch den Vergleich beendet worden ist aA weiterverfolgte Klage als unzulässig abweisen
  • Welche Entscheidung trifft das Gericht bei übereinstimmender Erledigungserklärung? nur Kostenbeschluss gem § 91a ZPO
  • Nennen Sie die VSS die für § 91a vorliegen müssen 1. übereinstimmende Parteierklärungen. Eine muss ausdrücklich erklärt werden andere fingiert wenn keine Reaktion gem. § 91a I S. 2 ZPO. Partei&Prozess&Postulation (§78 III vor Urkundsbeamten kein Anwaltszwang. bei mündlicher Verhandlung vor LG strittig ob auch Partei selbst vornehmen kann) 2. Rechtsstreit existent, dh rechtshängig (3. Erledigung Rehctsstreit wird von Gericht nicht geprüft) (4. Kostenantrag nicht notwendig gem § 308 II wird in Praxis aber üblicherweise gestellt) 5. summarische Prüfung zulässigkeit und begründetheit um festzustellen wem Kosten auferlegt werden. Begründetheitsprüfung Erledigung nach Anhängigkeit vor Rechtshängigkeit Anspruch wäre eigentlich erloschen. Jedoch nicht erloschen weil sonst immer zu Lasten Klägers
  • Welche Rolle spielt der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses für § 91a ZPO? "Rechtsstreit" somit Erledigungserklärung erst nach Rechtshängigkeit möglich bei summarischer Prüfung Begründetheit bei Anspruch erloschen eine Zahlung des Beklagten nach Anhägigkeit vor Rechtshängigkeit nicht berücksichtigen, unbillig, zu Lasten des Klägers
  • Wann ist ein Rechtsstreit anhängig und wann rechtshängig, welche Vorschriften sin hierfür einschlägig? anhängig § 253 I  rechtshängig § 261 I 
  • Welche Tatsachengrundlage liegt der Entscheidung nach § 91a ZPO zu Grunde, was wird nicht mehr geprüft? Erledigung der Hauptsache wird nicht geprüft, Zulässigkeit und Bgründetheit wird nur summarisch für Kosten geprüft, grds keine weitere Beweiserhebung, bisherige Beweise können aber verwertet werden
  • Wonach ist der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu ermitteln? §§ 269, 270 BGB nach den gesetzlichen Regeln (ergibt sich aus § 29 II ZPO)
  • unter welchen VSS ist die Bestimmung eines Erfüllungsortes durch die Parteien möglich? § 29 II ZPO wenn Kaufleute, jP öR, oder ör Sondervermögen
  • Was ist bei der Zulässigkeit einer Klage bei Kaufleuten bezügl. der Parteifähigkeit und der Parteibezeichnung zu beachten? § 17 I HGB Firma kann unter ihrem Namen verklagt werden § 253 I ZPO Klageerhebung
  • Erläutern Sie was unter der Klageänderungstehorie zu verstehen ist , wenn das erledigende Ereignis vor Rechshängigkeit eingetreten ist! Klage hat sich erledigt durch Zahlung des Beklagten nach anhängigkeit vor rechtshängigkeit aber Beklagter stimmt nicht zu § 91a (-) Feststellungsklage a) Erledigung des Rechtsstreits b) Kostentragung a) (-) Rechtsstreit erst ab Rechtshängikeit, hier wurde aber schon vor Rechtshängigkeit gezahlt, Feststellungklage wäre unbegründet b) umstritten hM (+) aA(-) weil kein Rechtsschutzbedürfnis, besser Leistungsklage auf Tragung Prozesskosten, Problem an dieser nur Prozesskosten vorher oft schwer abschätzbar
  • Warum kann die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits nicht erfolgen, wenn Zahlung des Beklagten nach Anhängigkeit aber vor Rechtshängigkeit? weil Rechtsstreit erst ab Rechtshängigkeit entsteht und wenn Zahlung vor Rechtshängigkeit konnte sich der Rechtsstreit denklogisch nicht erledigen, nur möglich durch Ereignisse nach Rechtshängigkeit
  • Erledigung Rechtsstreit nach anhängig vor rechtshängig Welche Möglichkeiten hat der Kläger rum nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? Feststellungsklage Erledigung Rechtsstreit (-) Feststellungsklage Kostentragung (+) § 269 I III S. 3 ZPO Klagerücknahme
  • Wann lohnt sich Feststellung Kostentragungspflicht eher als § 269 I, III S. 3 Klagerücknahme? (Wegfall Grund nach anhängig vor rechtshängig) wenn weitere Bewisaufnahme gewünscht, nicht nur summarische Prüfung, Feststellung durch Urteil
  • Welche Beschwer muss in Streitigkeiten zur Einhegung einer Berufung erreicht werden? § 511 II Nr. 1 ZPO größer als 600 €
  • Bei welchem Gericht ist die Berufung einzulegen? § 519 I ZPO § 72 I S. 1 GVG Landgericht
  • Wann beginnt die Berufungseinlegungsfrist zu laufen? § 517 ZPO mit Zustellung des Urteils
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  • Um was für eine Frist handelt es sich bei Berufungseinlegungsfrist und welche Besonderheiten gelten hierbei? § 517 ZPO Notfrist (Wiedersiensetzung möglich). Beginnt spätestens 5 Monate nach der Verkündung des Urteils
  • Welche Frist gilt für die Berufungsbegründung? § 520 II ZPO 2 Monate, kann verlängert werden
  • Welchen Inhalt muss die Berufungsbegründungsschrift haben? § 520 III ZPO Muss IV Soll
  • Welcher Prüfungsumfang des Berufungsgericht besteht hinsichtlich neuer Tatsachen? § 529 I Nr. 2 ZPO eingeschränkt durch § 531 ZPO
  • Was versteht man bei den Rechtsmittelverfahren unter der Reformatio in Peius? § 528 S. 2 In Berufung keine Abweichung zu ungunsten des Berufungsantrags des Berufungsführers (beim Einspruch im Steuerecht Verböserung)
  • Welchen Prüfungsumfang hat das Berufungsgericht? § 529 ZPO eingeschränlt durch § 531 ZPO
  • Gegen welche Urteile ist eine Revision möglich? §§ 542, 566 ZPO grds Urteile Berufungsinstanz außer Sprungrevision 1. Instanz
  • Was muss hinsichtlich des Beschwerdewertes bei der Revision beachtet werden? keine Wertgrenze nur wegen grundsätzlicher Bedeutung: Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb abstraktes Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts . Nichtzulassungsbeschwerde aber Grenze