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ZPO I (Fach) / ZPO I Erkentnisverfahren (Lektion)

ZPO I Erkenntnisverfahren

Diese Lektion wurde von betty3004 erstellt.

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  • Auf welche andere Weise als durch Klageerhebung kann ein Gläubiger unter Zuhilfenahme des Gerichts versuchen, einen Zahlungsanspruch durchzusetzen? gem. §§ 688 ff. ZPO durch ein Mahnverfahren
  • Muss der RA in dem Gerichtsbezirk zugelassen sein, in dem der Rechtsstreit geführt wird? Nein Rechtsanwalt muss bei irgendeinem beliebigen AG/LG zugelassen sein. (früher anders, überholt)
  • Um welche Art des vertrages handelt es sich bei einem Vertrag zwischen RA und Mandant? § 675 BGB entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstleistungselementen
  • Vorschrift in der Inahlt der Klageschrift geregelt ist § 253 ZPO
  • Wie kann das Gericht den Haupttermin zur mündlichen Verhandlung vorbereiten? 3 Schritte: 1. grds Einzelrichter § 348 I, Ausnahmen § 348 I S. 2; oder mangels Komplexität § 348 a 2. echte ProzessVSS (idR unprobelmatisch. Fehlen sie, keine Klagezustellung&kein Prozess, Kläger kann erneut Klage erheben) zB deutsche Gerichtsbarkeit, erstinstanzliche Zuständigkeit, bedingte Klageeerhebung, nicht erkennbar welche Partei, fehlende Unterschrift, kein postulationsfähiger Vertreter. 3. Bestimmung der Verfahrensweise § 272 II früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren
  • Wer entscheidet in der 1. Instanz bei LG und welche Ausnahmen gibt es? grds Einzelrichter gem. § 348 I S. 1 ZPO Ausnahmen § 348 I S. 2 ZPO: § 348 I S. 2 Nr. 1 Richter auf Probe, § 348 I S. 2 Nr. 2 Zuständigkeit Kammer bestimmte Gebiete, § 348 III besonere Schwierigkeit, grundsätzliche Bedeutung rechtssache, Parteein übereinstimmend beantragen § 348a selbst wenn Ausnahme und kein Einzelrichter, kann trptzdem Einzelrichter, wenn keine besodneren Schwieirgkeiten, Bedeutung, Parteiantrag durch Beschluss wird entschieden ob Einzelrichter oder nicht, Hiergegen kein Rechtsmittel möglich
  • Wann bezeichnet man einen rechtsstreit als anhängig und wann als rechtshängig Eingang Klage bei Gericht Zustellung Klage an Beklagten
  • Welche Bedeutung hat Streitwert über/unter 5.000 € Zuständigkeit AG oder LG gem. § 1 ZPO iVm § 23 Nr. 1 iVm § 71 I GVG Bei Mahnverfahren § 689 I S. 1 immer AG
  • Zuständigkeit Ag/LG Auswirkung auf Postulationsfähigkeit § 78 I S. 1 ZPO ab LG Anwaltspflicht, AG auch Parteiprozess möglich
  • Was bedeutet die relationstechnische Vorgehensweise bei der richterlichen Arbeit? Gericht prüft Schlüssigkeit Klägervorbringen: Könnte Klage statt gegeben werden auch wenn Beklagter keine Stellung bezieht? & ob Gegenvortrag des Beklagten erheblich, dieser also dazu führen würde das Klage abgewiesen wird? 1. Zulässigkeit der Klage SachurteilsVSS: Zuständigkeit (ZivilRweg, sachlich, örtlich § 13 GVG, §§ 23, 71 GVG, §§ 12 ff ZPO), Parteifähigkeit (§ 50 ZPO rechtsfähig § 1 BGB, § 13 GmbHG), Prozessfähigkeit ( §§ 51, 52 § 35 GmbHG Fähigkeit Prozess selber zu führen), Prozessführungsbefugnis (§ 51 I Befugnis Recht im eigenen ode fremden namen geltend zu machen), ordnungsgemäße Klageerhebung ( § 253, insbesodnere Betsimmtheit Zahlungsklage genau beziffern, Angabe Streitgegenstand, Klagehäufung gem § 260 ), streitgegenstandsbezogene SachurteilsVSS (keine entgegenstehende Rechtskraft § 322, keine anderweitige Rechtshängigkeit § 261, besodnere SachurteilsVSS für spezielle Klage art zB Feststelungsklage § 256 Fetsstellungsinteresse, Klageänderung/Rücknahme §§ 263, 269), besodnere Verfahrensarten (Mahnverfahren § 688, Widerklage etc) 2. Schlüssigkeit Tätervorbringen materiellen Anspruch prüfen
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  • Welche 3 Bestandteile hat ein gerichtliches Urteil regelmäßig? 1. Entscheidung in der Hauptsache "Die Klage wird abgewiesen" oder "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000 € zu zahlen" 2. Die Kostengrundentscheidung §§ 91 ff ZPO "Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin" 3. vorläufige Vollstreckbarkeit und eventuelle Sicherheitsleistung "Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar"
  • Welche Funktion hat die Sicherheitsleistung? Damit soll der Rückzahlunsanspruch des Schuldners gesichert werden, falls das Urteil in einer höhren Instanz aufgehoben wird
  • ionwieiwet ist eine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich? § 232 nur dann erforderlich wenn Parteien nicht durch RA vertreten
  • Nennen Sie die VSS für den Erlass eines ersten Versäumnisurteil § 330: Antrag + Säumnis (auch im schriftlichen Vorverfahren möglich wenn Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt wird, kein Ausschluss §§ 335, 337->nur bei mündlicher Vehandlung) + Zulässigkeit Klage (da sonst Abweisung durch unechtes VU) § 331: Antrag + Säumnis (kein Ausschluss §§ 335, 337) + Zulässigkeit Klage + Schlüssigkeit Klage
  • Worauf kann die Säumnis bei einem Anwaltsprozess beruhen? § 272 II mündlicher Verhandlung nicht erschienen oder verteodigungsbereitschaft bei schriftlichen Vorverfahren nicht angezeigt § 331 III
  • Wodurch wird de Säumnis im schriftlichen Vorverfahren begründet? § 331 III Nichta zeige Verteidigungsbereitschaft innerhlab von 2 Wochen
  • Wann ist ein VU zu versagen? Wenn Klage unzulässig, dann Abweisung durch unechtes VU
  • Erläutern Sie den Begriff der Streitverkündung und deren Wirkung! § 72 ZPO: Eine Partei die für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreit glaubt einen Anspruch gegen einen Dritten zu erheben glaubt kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung diesem den Streit verkünden Wirkung § 74 III iVm § 68 Prüfung unter Schlüssigkeit Klägervorbringen: rechtliche Feststellungen/Tatsachen aus dem ersten Rechtsstreit stehen fest. Nicht nochmals prüfen. Bsp: A, B, C Schiffsausflug, C verletzt, A und B schuldig 1. Prozess C gegen A, Anspruch SchE 25.000 €. A verkündet B den Streit 2. Prozess A gegen  B, Gesamtschuldner. RGV der C steht fest, Höhe des SchE
  • Welche Möglichkeit besteht gegen ein 1. VU vorzugehen und welche Frist ist dabei zu beachten? §§ 338, 339 Einspruch 2 Wochen
  • Welches Risiko in der Zwangsvollstreckung besteht für den Schuldner, wenn ein erstes VU gegen ihn in der Welt ist? § 708 Nr. 2 ZPO vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
  • unetr welchen VSS kann ein zweites VU ergehen? 1. Antrag auf Verwerfung des Einspruchs durch 2. VU 2. VU 3. Einspruch 4. erneute Säumnis 5. Prüfung ob erstes VU rechtmäßig ergangen, also Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage hM (-) prozessökonomie und Wortlaut § 345 a.A.: rechtliches Gehör, Zurückhaltung
  • Was spricht für udn was gegen eine zweite Schlüssigkeitsprüfung? hM (-) Prozessökonomie und Worlaut §§ 345, 700 VI aA (+) zwischenzeitlcieh Veränderungen, Rechtschutz, § 700 VI nur klarstellende Bedeutung
  • Erläutern Sie wie und mit welcher Begründnun man gegen ein zweites VU vorgehen kann Kein Einspruch nur Berufung möglich das Fristversäumnis nicht schuldhaft
  • Welche Ansprüche können mit dem Mahnverfahren geltend gemacht werden? Zahlung in € Geldsumme § 688 I ZPO
  • Welchen Unterschied macht es wenn Mahnbescheid über 5.000 € hinsichtlich Zuständigkeit Gericht? § 689 I S. 1 ZPO immer AG zuständig
  • Wie werden die Parteein des mahnverfahrens bezichnet und wie bei der Klage? Kläger und Beklagter, Antragsteller und Antragsgegner
  • Welches Gericht ist für das Mahnverfahren idR örtlich zuständig und welche Ausnahmen gibt es? § 689 II S. 1 wo Antragsteller sein en allgemeinen Gerichtsstand hat. Ausnahmen II, III (NRW Euskrichen und Hagen)
  • Womit kann der Antragsgegner gegen den mahnbescheid vorgehen welche Frist ist zu beachten? § 694 Widerspruch§ 692 Nr.3 2 Wochen
  • Wozu führt der rechtzeitige Widerspruch, geschieht dies automatisch? nein Widerpsruch + Antrag Durchführung streitiges Verfahren § § 696 I S. 1 ZPO
  • Wurde kein Widerspruch eingelegt, darauf beantragter VB erlassen und zugestellt, womit kann sich der Antragsgegner dagegen wehren? § 700 Einspruch
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  • Welche Frist beachten bei VB ahnverfahren woraus ergibt sich diese? § 700 I iVm § 339 2 Wochen
  • Wie wird ein verspäteter Widerpsruch gegen Mahnbescheid behandelt, wenn zwischenszeitlich VB erlassen wurde? § 694 II als Einspruch behandelt
  • Wozu dient der Einspruch gegen den VB und inwiefern unterscheidet er sich insoweit von dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid? § 700 III ZPO Einspruch -> von Amts wegen Rechtssache an Gericht abgeben. bei Widerspruch zusätzlicher Antrag notwendig § 696 I S. 1 ZPO § 708 Nr. 2 Einspruch hemmt nicht Vollstreckung, weil Vollstreckungsbescheid schon in der Welt.
  • was kann der Schuldner beantragen, wenn er schuldlos versäumt hat, rechtzeitig gegen den VB vorzugehen? § 700 I iVm § 339 I iVm § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Notfrist)
  • Worauf müssen die Parteein achten wenn das ahnverfahren in das streitige Klageverfahren übereht und Streitwert über 5.000 €? Mahnverfahren immer AG und somit keine Anwaltspflicht. Streitiges Verfahren über 5.000 € Anwaltspflicht
  • was kann der Kläger beantragen wenn der Beklagte nach seinem Einspruch gegen den VB in dem daraufhin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint? 2. VU
  • was muss das Gericht prüfen, bevor es diese Entscheidng erlassen kann und wo ist das geregelt? § 700 VI iVm § 345 VSS 2. VU + Schlüssigkeitsprüfung, eigentlich nicht bei 2. VU aber hier Ausnahme weil im Mahnverfahren bisher noch keine Schlüssigkeitsprüfung stattfand.
  • Was muss Gericht prüfen bevor es im Mahnverfahren 2. VU erlassen kann? § 700 VI iVm § 345 Schlüssigkeitsprüfung eigentlich nicht erforderlich bei VU aber hier Besodnerheit im Mahnverfahren fand noch keine Schlüssigkeitsprüfung statt
  • was passiert, wenn im Mahnverfahren schriftliche Vorverfahren anberaumt und Beklagter nicht innerhalb von 2 Wochen Verteidigungsbereitschaft anzeigt? § 700 IV S. 2 iVm § 276 Beklagter/Antragsgegner begründet keine Säumnis durch Nichtanzeigung Verteidigungsbereitschaft, hat dies schon durch seinen Widerspruch angezeigt.
  • Inwiefern wird aus dieser Prüfungspflicht ein Umkehrschluss für die Prüfung vor Erlass eines zweiten VU ohne vorheriges Mahnverfahren abgeleitet? da ausdrücklich bei Mahnverfahren Schlüssigkeitsprüfung, keine Schlüssigkeitsprüfung bei 2. VU
  • Welche Bedeutung hat der Streitwert für die sachliche Zuständigkeit und woraus ergibt sich das? AG oder LG § 1 ZPO iVm § 23 Nr. 1 GVG iVm § 71 Abs. 1 GVG
  • Welches Gericht ist grds für die Klage gegen eine natürliche Person örtlich zuständig, welche Besonderheiten gibt es und welche Möglichkeiten hat der Kläger, wenn verschiedene Gerichte zuständig sind? allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten §§ 12, 13 ZPO § 7 BGB daneben besondere und ausschließliche Gerichtsstände besonderer und allgemeiner Gerichtsstand -> § 35 ZPO Wahlrecht des Klägers Besondere Gerichtsstand des Aufenthaltsorts, Niederlassung, Erfüllungsort, Vermögensverwaltung, unerlaubten Handlung ausschließlicher: dinglicher Gerichtsstand, Miet/Pachträume
  • Welche Bedeutung hat die Prozessführungsbefugnis? § 51 Abs. ZPO die Befugnis ein Recht im eigenen oder fremden Namen geltend zu machen. Bsp: A macht eigenen Anspruch aus Scheckhingabe geltend, zum Zeitpunkt Klageerhebung hat er Forderung aber an B abgetreten, B hat Anspruch aus Scheck. Keine Frage der Prozessführungsbefugnis, da A eigenen Anspruch geltend macht, dies ist in der Begründetheit zu prüfen, materieller Anspruch des A, Frage der Aktivlegitimation
  • Wie wird nach der hM der Streitgegenstandsbegriff definiert? zweigliedriger: Antrag + Lebenssachverhalt/Antragsgrund (natürliche Betrachtungsweise aus Parteisicht alle Tatsachen die mit Lebenssachverhalt zu tun haben) früher eingliedriger: nur Antrag materieller Streitgegenstandsbegriff: unschädlich wenn Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, schädlich wenn Anspruchskonkurrenz Bsp: Scheckhingabe nach Kaufvertrag. 1. Prozess Anspruch aus Scheck. 2. Prozess Anspruch auf Kaufpreis. anderer Streitgegenstand, zwar gleicher Antrag auf Geldzahlung, aber einmal aus Kaufvertrag und einmal aus Scheckhingabe. 2 unterschiedliche Lebenssachverhalte.
  • Nennen Sie Beispiele, wofür der Streitgegenstand von Bedeutung ist! § 261 III Nr. 1 Rechtshängigkeit §§ 263, 264 Klageänderung § 322 entgegenstehende Rechtskraft
  • Welche Auswirkungen hat eine anderweitige Rechtshängigkeit für den zweiten Prozess? §261 III Nr. 1 ZPO unzulässigkeit
  • Nennen Sie die VSS, unter denen eine Klageänderung möglich ist! wenn der Beklagte einwilligt oder Gericht dies für sachdienlich erachtet (Prozessökonomie) beachte § 267 vermutete Einwilligung
  • Wann wird das Gericht eine Klagänderung als sachdienlich ansehen? Prozessoökonomie Vermeidung eines zweiten Prozess, wenn bisherige Erkenntnisse aus ersten Prozess genutzt werden können, Überschneidung tatsachen. Lebenssachverhalt
  • Welche Möglichkeiten der gerichtlichen Entscheidung kommen in Betracht, wenn die Klageänderung unzulässig ist? verwerfung Klageänderung als unzulässig, Entscheidung ist unanfechtbar § 268 Prozess wird mit alten Streitgegnstand fortgeführt, wenn Kläger diesen aufrecht erhält. Sonst durch Auslegung zu ermitteln ob Klagerücknahme § 269, Klageverzicht § 306, Erledigung Rechtsstreit § 91a oder Säumnis § 331
  • Welche Arten von Streitgenossenschaft unterscheidet man? einfache SG §§ 59, 60 ZPO notwendige SG § 62 ZPO