Institutionenökonomik (Fach) / 3. Grundelemente der Institutionenökonomik (Lektion)

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3. Grundelemente der Institutionenökonomik

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  • Institutionen regeln das Zusammenleben in vielen sozialen Gebilden wie in der Familie, imUnternehmen, innerhalb einer Wertschöpfungskette oder innerhalb eines Staates und könnenauch als ein Phänomen geregelter Kooperation bezeichnet werden.
  • Vielmehr unterscheiden wir zwei Arten von Institutionen: • Entscheidungssysteme und• Verhaltensregeln.
  • Institutionen definieren also die Anreizstruktur von Tauschprozessen auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Ebene.
  • Mit zunehmender Stabilität des Systems der Institutionen reduziert sich für den Einzelnen die Unsicherheit und unterstützt damit die Effizienzwirtschaftlicher Aktivitäten, da sich die Transaktionskosten durch Institutionen verringern.
  • Ziel von Institutionen Bildung von Institutionen -> Errichtung von Institutionen->  Setzung von Anreizen-> Ordnung von Handlungen-> Reduktion von Unsicherheit
  • North (1992) bezeichnet Institutionen daher auch als die Spielregeln einer Gesellschaft, mitdenen die Handlungsmöglichkeiten der Menschen eingeschränkt werden. Er verweist in diesemZusammenhang besonders auf die Notwendigkeit der Durchsetzung von Institutionen,die durch das Setzen von Anreizen geschieht und im Wesentlichen darauf beruht, den Individueneine wie auch immer geartete Sanktion in Aussicht zu stellen, wenn die entsprechendenVerhaltensregeln übertreten werden.
  • Zu unterscheiden von der Institution ist die Organisation. Als Organisation werden dabei alleorganisatorischen Gebilde bezeichnet, in denen Personen und Institutionen zusammenkommen,um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
  • Institutionen sind wertrational, Organisationen zweckrational.
  • Anders als die Institution, die oft wertrational ist, sind Organisationen immer zweckrational.
  • Als fundamentale Institutionen werden solche bezeichnet, die sehr grundlegende Rechte undPflichten postulieren und so den Handlungsspielraum auf den nachgelagerten Ebenen einschränken.
  • Im Gegensatz dazu haben abgeleitete Institutionen eine geringere Bindungskraft. Sie machensich allerdings den großen Spielraum, den Fundamentalnormen zur Institutionengestaltungbelassen, zunutze und beeinflussen die Handlungsoptionen der ihnen nachgelagerten Institutionenebenen.Abgeleitete Institutionen sind in der Regel bewusst gestaltet und werden durchgesetzt,indem ihr Nichtbefolgen mit gesetzlichen Sanktionen belegt wird. Solche abgeleiteteInstitutionen sind jegliche Art von Verträgen oder etwa die Straßenverkehrsordnung.
  • Äußere Institutionen bilden den formalen Rahmen, innerhalb dessen sich die Akteure bewegen. Sie haben den Charakter einer Infrastruktur und regeln vor allem ... • ... die Zuordnung der Handlungs- und Verfügungsrechte.• ... die Bedingungen und Konditionen zu denen Verträge durchgesetzt werden können.• ... die Verfahrensregeln, die zur Konfliktlösung zwischen Parteien bereitgestellt werden.
  • Innere Institutionen entwickeln sich dagegen im Verlauf von Vertragsbeziehungen. Hierzugehören zum Beispiel Allgemeine Geschäftsbedingungen. Aber auch die Entstehung vonUnternehmen basiert letztlich auf der Etablierung innerer Institutionen
  • Institutionelle Arrangements sind als Ganzes immer dann funktionsfähig, wenn die formellen Institutionen widerspruchsfrei in die informellen eingebettet sind. In diesem Fall ergibt sich ein hohes Maß an institutioneller Konsistenz. Setzen formelle und informelle Institutionen hingegen sich widersprechende Anreize, so wird das Gesamtarrangement instabil und es entsteht Veränderungsdruck.
  • Institutionenebenen nach Williamson Ebene 1 Werte, Riten, Bräuche - Soziologie Ebene 2 Formelle Regeln - Property Rights-Theorie Ebene 3 Steuerungs- und Anreizsysteme - Transaktionskostenökonomik Ebene 4 Verträge - Vertragstheorie i. w. S.
  • Verhaltensregeln, die Institutionen definieren, werden entweder kodifiziert (zum Beispiel Gesetze) oder erlangen eher informell aufgrund stillschweigender Übereinkunft Gültigkeit,wie dies bei gesellschaftlichen Normen oder Traditionen der Fall ist. Letztgenannte Institutionenbilden sich oft über Jahrhunderte heraus und prägen das Verhalten oft nachdrücklicher alsdie meist kurzlebigeren gesetzlichen Normen. Wir unterscheiden also formelle und informelleRegeln.
  • Informelle Regeln Diese bilden sich in Gesellschaften heraus, können aber auch als Sitten und Bräuche bezeichnetwerden und werden durchgesetzt, indem die Gesellschaft Verstöße gegen sie sanktioniert.Sie sind nicht Ergebnis eines zielgerichteten Entwurfs, sondern entstehen sozusagen von selbst.Entsprechend bedarf es hier auch keiner Normsetzungsinstanz. Vielmehr sind informelleRegeln das Ergebnis individueller Nutzenüberlegungen, weswegen es auch keines explizitenDurchsetzungsmechanismus bedarf. Sie werden durch Selbstdurchsetzung garantiert.
  • Formelle Regeln Sie sind schriftlich niedergelegt und werden durch eine normsetzende Instanz in aller Regel alsKonsequenz eines zielgerichteten Entwurfs erlassen. Diese Instanz handelt rationalund kanndie Durchsetzung auch garantieren, in der Regel mit Hilfe einer Durchsetzungsinstanz. BestesBeispiel für formale Regeln sind Gesetze, die durch die hierzu befugten staatlichen Einheitenerlassen und durch die Gerichtsbarkeit durchsetzbar sind.
  • Die Qualität von Institutionen bestimmt sich mithin anhand der beiden Kriterien: • Gleichgewicht, das heißt es hat sich ein stabiles institutionelles Arrangement herausgebildetund• Effizienz, das heißt Institutionen bringen zu den geringstmöglichen Kosten dasgewünschte Ergebnis hervor.
  • Institutioneller Wandel wird hingegen durch Veränderungen in den Handlungsbedingungen hervorgerufen. Dieser kann ausgehen von … • … exogenen Faktoren, also Determinanten die von außen an das System herangetragenwerden, wie etwa Krieg oder der Klimawandel.• … endogenen Faktoren, die durch Verhaltensänderungen der Akteure ausgelöst werden,wie Innovationen oder Präferenzänderungen.