Verkehrsrecht (Fach) / Verkehrsrecht (Lektion)

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  • Schädigung umfasst fremde Körper- oder Sachschäden. Dabei muss mindestens ein wirtschaftlich messbarer Nachteil entstanden sein
  • Behinderung jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme
  • Vermeidbarkeit wenn sie durch Nichtbeachtung eines Ge- oder Verbots verursacht wird. Behinderung und Belästigung muss geprüft werden ob sie vermeidbar waren.
  • Straße umfasst alle für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmten Flächen, einschließlich der Plätze
  • Fahrbahn Teil der Straße der nach Art seiner Befestigung für den Fahrzeugverkehr geeignet und für diesen freigegeben ist
  • Fahrstreifen der Teil der Fahrbahn den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt
  • Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende, befestigte Teil der Straße (NICHT bestandteil der fahrbahn)
  • Überholen wer von hinten nach vorne an einem auf derselben Fahrbahn befindlichen, sich in derselben Richtung bewegenden oder mit Rücksicht auf die Verkehrslage wartenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt.
  • Kreuzung ist ein Knotenpunkt aus zwei oder mehreren Straßen, die aus verschiedenen Richtungen kommend sich in der Weise schneiden, dass jede Straße über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird.
  • Einmündung ist ein Knotenpunkt aus einer oder mehreren Straßen, die in eine durchgehende Straße führen, ohne sich fortzusetzen
  • Vorfahrtfall wenn sich an einer Straßenkreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge, die aus verschiedenen Straßen kommen, schneiden, berühren oder gefährlich nahe kommen.
  • Abbiegen Jede Richtungsänderung, bei der die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gelichgerichteten Verkehr heraus gefahren wird.
  • Rückwärtsfahren ist gewolltes Fahren im Rückwärtsgang entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs nach hinten; nicht vorwärts fahren in falscher Richtung
  • Wenden ist jede Richtungsänderung durch die das Fahrzeug auf baulich einheitlicher Straße in die entgegen gesetzte Fahrtrichtung gebracht wird.