Wirtschaftswissenschaften (Fach) / Rechnugslegung (Lektion)
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Kontrollfragen Kapitel 2
Diese Lektion wurde von Marxcoje erstellt.
- Was sind Motive für den Abschluss von Teilperioden? Aktionäre wollen ihre Dividende Gläubiger möchten wissen möchten, ob sie dem Unternehmen weiterhin Kredit geben können. Der Fiskus möchte seine Steuern möglichst regelmäßig bekommen Unternehmer (oder der Geschäftsführer) möchten wissen, wie erfolgreich gearbeitet wurde
- Was ist der Unterschied zwischen der Bilanz und dem Jahresabschluss? BILANZ: Durch das Erstellen einer Bilanz werden die Handelsbücher abgeschlossen. Neben dem Bilanz kommt der Gewinn- und Verlustrechnung wesentliche Bedeutung zu. Der Begriff Jahresabschluss wird zur Benennung des jährlichen Abschlusses der Handelsbücher verwendet, welcher die Gesamtheit der Instrumente eines Abschlusses, die Jahresabschlussinstrumente, umfasst. Instrumente können sein: Bilanz, GUV, Anhang, Kapitalflussrechnung
- Warum sind beim Erstellen von Teilperioden-Abschlüssen Bewertungen notwendig? Das zentrale Problem: Die Kreisläufe sind am Ende der Periode nicht abgeschlossen; eine Erfolgsmessung ist erheblich schwieriger. Das Wirtschaften im Unternehmen läßt sich als System von Kreisläufen darstellen, in dem Geld- und Güterströme in den Betrieb eintreren, umgewandelt werden und ihn wieder verlassen. Der Erfolg ergibt sich bei einer Teilperiode nicht automatisch durch Abzählen wie im Falle des "Totalerfolgs" nach Beendigung der Tätigkeit. Es muß entschieden werden, welcher Wert den einzelnen am Stichtag vorhandenen Vermögens- und Schuldteilen zukommt und wie diejenigen Aktionen der Unternehmensleitung zu bewerten sind, die noch nicht abgeschloßen sind und sich noch nicht in Vermögens- und Schuldteilen niedergeschlagen haben. Erst dann kann ein Maß für den Erfolg der Tätigkeit berechnet werden kann.
- In welcher Beziehung zueinander stehen der Jahresabschluss, die Buchführung und die Inventur? Mit Jahresabschluss ist in diesem Fall der Abschluss einer Teilperiode gemeint - ein Geschäftsjahr wird als äquidistante Teilperiode (als Bilanzierungszeitraum) definiert. Der Jahresabschluss (und folglich auch die Bilanz) bezieht sich auf das Geschäftsjahr und schließt es ab. Der Jahresabschluss stützt sich dabei auf in dem bestimmten Geschäftsjahr unter Beachtung der doppelten Buchführung geführte Bücher sowie auf eine ergänzende Inventur.
- Wer ist an der Informationsvermittlung mittels eines Jahresabschlusses beteiligt? Wer kann Adressat der Informationen sein? In erster Linie diejenigen, die den Jahresabschluss und damit auch die Bilanz erstellen diejenigen, an die die darin enthaltenen Informationen bestimmt sind (sog. Adressaten) wenn die Bilanzen nicht freiwillig, sondern auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen erstellt werden (§242 HGB) - diejenigen, die für das Verfassen dieser gesetzlichen Verpflichtungen (Normen) verantwortlich sind (Normsetzer) - weitere Perasonen: bspw. Steuerberater, Abschlussprüfer oder Gerichte. Adressaten: Kann eine einzelne Person oder eine einzelne Personengruppe sein Die Informationen eines Jahresabschlusses können gleichzeitig an mehrere Personen (Oder Personengruppen) adressiert sien. Wichtige Adressaten: die Anteilseigner (bspw. im Sinne der Selbstinformation eines Kaufmanns sowie in Fällen der sog. Fremd-Geschäftsführung) + die Gläubiger.
- Wie kann das Anlagevermögen definiert werden? In §247 Abs. 2 HGB wird das Anlagevermögen mittels des Kriteriums "dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen" definiert.
- Wie kann Umlaufvermögen definiert werden? Die Aktiva bilden das Bruttovermögen Sie können anhand der voraussichtlichen Dauer der Verwendung in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt werden. Eine Definition des Begriffs Umlaufvermögen findet sich in Handelsgesetzbuch nicht. Dessen Definition ergibt sich aus der Abgrenzung zum Anlagevermögen.
- Welche Verbindung besteht zwischen den Aktiva und den Passiva? Bei der Passiva wird zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital unterschieden. Das aus dem Abzug des Fremdkapitals von den Aktiva resultierende Eigenkapital wird auch als Reinvermögen bezeichnet - als Abgrenzung vom Bruttovermögen zu verstehen. Eine direkte Verbindung zwischen Aktiva und Passiva gibt es nicht.
- Nach welchen Ordnungskriterien kann die Bilanz gegliedert werden? Die Aktiva und die Passiva: die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen bzw. Eigen- und Fremdkapital. Weitere Ordnungskriterien: - "erwartete Dauer des Verbleibs" im bilanzierenden Unternehmen. Die Bilanzpositionen mit dem längsten zu erwartenden Verbleib wird jeweils (bei den Aktiva und bei den Passiva) zuerst angeführt. Dem folgen die übrigen Bilanzpositionen, geordnet nach bnehmender Dauer des Verbleibs. - §266 Abs. 2, 3 HGB. - "Liquidität" - nah Liquiditätsgrad geordnet. Nur die Kasse damit hinterlegt, bei den übrigen Positionen erfolgt die Ordnung nach der Dauer, bis zu der aus der Bilanzposition üblicherweise wieder liqide Mittel resultieren, begonnen mit den Positionen, bei denen die Transformationsdauer am längstem ist. (Wird mit dem geringsten Liquiditätsgrad begonnen, führt das Ordnungskriterium Liquidität zum gleichen Ergebnis wie das Ordnungskriterium erwartete Dauer des Verbleibs).
- Wie kann eine Bilanz dargestellt werden? Was sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Darstellungen? Kontoform: Die Aktiva werden in der linken Kontohälfte ("Aktivseite") und die Passiva in der rechten Kontenhälfte ("Passivseite") dargestellt. (Nachteil?) Es wird versucht, die Verbindungen zwischen einzelnen Vermögens- und einzelnen Kapitalteilen herzustellen (Umlaufvermögen - Fremdkapital) - ist nicht möglich, da keine direkte Beziehungen zwischen einzelnen Vermögensgegenständen und einzelnen Kapitalansprüchen bestehen. Es sind nur zwei verschiedene Ausdrucksformen der Gesamtheit aller betrieblichen Werte. Passivseite - die Herkunft der finanziellen Mittel, Aktivseite - die Verwendung der Mittel Die Darstellung der Gesamtheit des Bruttovermögens (Bilanzvermögens) und der Gesamtheit des Kapitals (Bilanzkapitals) erfolgt unabhängig voneinander. Staffelform: -Vorteil - der Informationsgehalt der Bilanz ist beliebig erweiterbar.Man kann nicht nur den Eindbestand der einzelnen Positionen, sondern den Anfangsbestand, die Zu- und Abgänge und den sich ergebenen Endbestand darstellen.eine Differenzierung in Aktiva und Passiva (zuerst aktiva, dann Passiva)die Gruppen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital (zunächst das Anlagevermögen und dann das Umlaufvermögen aufgeführt, dem das Fremd- und dann das Eigenkapital folgen. Das Umlaufvermögen addiert und das Fremdkapital subtrahiert = Eigenkapital als Ergebnis)(ggf. nach Addition des Umlaufvermögens eine Zwischensumme wird gebildet und ausgewiesen, um das Bruttovermögen (das Bilanzvermögen) deutlicher vom Fremdkapiital abzugrenzen).Nachteil wenn alle Möglichkeiten der Darstellung verwendet werden, wird schnell unübersichtlich.
- Was sind die Besonderheiten der Bilanzposition Eigenkapital? Unabhängig von der Darstellungsform Setzt hinsichtlich seines Charakters deutlich vom Anlagevermögen, vom Umlaufvermögen und vom Fremdkapital ab. Ist keine eigenständig bilanzierte und bewertete Bilanzposition oder eine Gruppe solcher. Ist das, was als Saldo verbleibt, wenn das Anlage- und das Umlaufvermögen addiert und von der Summe das Fremdkapital subtrahiert wird. Wird als "equity" bezeichnet Ist eine Residualgröße. Im Zusammenhang mit Inventur: alle Bemühungen des Messens, des Zählens und des Wiegens schlagen fehl. Kann positiv (wünschenswert) oder negativ (Überschuldet) sein.
- Wann spricht man von bilanzieller Überschuldung? Die Residualgröße Eigenkapital kann negativ sein - das bilanzierende Unternehmen ist überschuldet. Das kann nur dann sein, wenn das Fremdkapital, für welches auch der Begriff der Schulden gebräuchlich ist, die Summe aus Anlage- und Umlaufvermögen übersteigt (unter der Prämisse, dass weder das Anlage- noch das Umlaufvermögen negative Werte annehmen können) --> Wenn das gesamte Vermögen in der Bilanz erfasst ist und sich bei einem Verkauf des Anlage- und des Umlaufvermögens exakt die in der Bilanz ausgewiesenen Währungsbeträge realisieren lassen genügt der so erzielbare Veräußerungserlös nicht, um die Schulden zu begleichen. Bei der Staffelform ist besonders offensichtlich, dass es sich beim Eigenkapital nicht um eine eigenständige Größe, sondern um eine Residualgröße handelt und ein negatives Kapital möglich ist. Bei der Kontoform nicht vorgesehen --> Ausweis auf der Passivseite (mit negativen Vorzeichen) würde dem Charakter der Passiva als Abbild der Mittelherkunft entsprechen. Die Darstellung auf der Aktivseite (ohne negatives Vorzeichen) würde dem Charakter der doppelten Buchführung gerecht werden, die auf Vorzeichen verzichtet und dem Grundsatz entsprechen, dass in der Bilanz auf Verrechnungen verzichtet wird (sog. Bruttoprinzip). §268 Abs. 3 HGB Ungewohnte Darstellung des Eigenkapitals auf der Aktivseite wird optisch die Besonderheit hervorheben, dass die in der Bilanz ausgewiesenen Werte des Anlage- und Umlaufvermögens zusammen nicht ausreichen, um das Fremdkapital zu tilgen.