Politik (Fach) / Tarifvertrag (Lektion)

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  • Ablauf von Tarifverhandlungen: Tarifvertrag ungültig Tarifverhandlungen -> keine Einigung Erklärung des Scheiterns Schlichtungsverfahren -> keine Einingung Erklärung des Scheiterns -> Ende der Friedenspflicht Urabstimmung 75% dafür -> Streikbeginn Streik Aussperrung neue Verhandlungen Urabstimmung 25% für Streikende -> Einigung NEUER TARIFVERTRAG
  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag: regelt Höhe der Löhne und Gehälter gilt i.d.R. für 1 Jahr
  • Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag: regelt grundsätzliche Fragen der Arbeitsbewertung, Eingruppierung und Lohn- und Gehaltsdifferenzierung gilt für mehrere Jahre
  • Manteltarifvertrag: regelt Arbeitszeit, Urlaub, bezahlte Freistellung, Kündigungsfristen ca. 3-5 Jahre
  • Spezieller Tarifvertrag: regelt: vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Rationalisierungsschutzabkommen
  • Flächentarifvertrag: zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband gilt für bestimmte Branche und räumlich abgegrenzten Tarifvertragsbezirk z.B. Bundesland
  • Firmenbezogener Verbandstarifvertrag: zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband gilt nur für ein bestimmtes Unternehmen
  • Firmentarifvertrag: zwischen Gewerkschaft und Unternehmen, in dem er gelten soll
  • Konzerntarifvertrag: zwischen Gewerkschaft und einem Konzern gilt für die einzelnen Unternehmen des Konzerns
  • Öffnungsklausel: dient zur Flexibilisierung von Betrieben