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Recht (Fach) / Klausurfragen (Lektion)

Langweilig

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  • Schildern sie Ablauf und Bedeutung von Verbraucherinsolvenz und gehen sie auf aktuelle Reformen ein. Ein entscheidendes Element des Verbraucherinsolvenzverfahrens für natürlich Personen ist der zunächst mehrstufige Versuch einer außerordentliche gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und dem Schuldner. Unterstützung erhält der Schuldner von den Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar. Ein Schuldner, dessen Vermögen zur Deckung der zu erwartenden Verfahrenskosten nicht ausreicht, kann einen Antrag auf Stundung stellen.Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, kann der Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und gleichzeitig eine Restschuldbefreiung beantragen. Dieses gerichtliche Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte: Zunächst unternimmt das Gericht nochmals einen Einigungsversuch zwischen Gläubigern und Schuldner mit Hilfe eines Schuldenbereinigungsplans, der erläutert, wie die Verbindlichkeiten getilgt und die Schulden beglichen werden sollen (z. B. Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass). Äußern sich die Gläubiger nicht innerhalb eines Monats, gilt dies als Zustimmung zum Plan. Stimmen einzelne Gläubiger nicht zu, kann das Gericht deren Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, d. h. der Plan wird trotzdem wirksam. Dies ist möglich, wenn die Mehrheit der Gläubiger nach Kopfzahl und nach Höhe der Forderungen zugestimmt hat. Der Plan muss aber für alle Gläubiger angemessen sein, einzelne Gläubiger dürfen nicht benachteiligt werden. Kommt es noch immer nicht zu einer Einigung, wird das im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Hierbei können teile des Verfahren schriftlich durchgeführt werden und es wird nur eine Gläubigerversammlung abgehalten. Das Gericht bestellt einen Treuhändler, der die Insolvenzmasse verwaltet und über einen festgelegten Zeitraum an die Gläubiger weiterleitet. Nach einer Wohlverhaltensperiode von i. d. R. sieben Jahren kann die natürliche Person eine Restschuldbefreiung erwirken.
  • Schildern sie die wichtigsten Merkmale der OHG. HGB ab § 105
  • Schildern sie die wichtigsten Aspekte der Unternehmensgesellschaft. Haftungsbeschränkt (UG) bzw. Mini GmbH Seit 2008 in Kraft getreten, ist keine neue Rechtsform sondern nur eine GmbH wo 1€ als Stammkapital benötigt wird. Ist eine juristische Person. Kann mit 1 € gegründet werden. Wird wie eine GmbH gegründet durch einen Gesellschaftsvertrag. Eine UG darf ihre Gewinne nicht voll ausschütten. Um das Mindeststammkapital der regulären GmbH nach und nach anzusparen, muss sie jährlich 25% ihres Gewinns rücklegen, bis das Stammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000€ erreicht ist. Dann kann die Rücklage in echtes Stammkapital umgewandelt werden, wodurch die UG auch den Status und die Firmierung einer regulären GmbH erhält.