Vertragsrecht (Fach) / Vertragsrecht Klausur (Lektion)

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Vertragsrecht / Marketing

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  • Nennen Sie 2 Gesetze bzw. Rechtegebiete die zum Privatrecht gehören! BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) HGB (Handels Gesetzbuch) Arbeitsrecht (Arbeitsvertragsgesetz, Versicherungsgesetz)
  • Nennen Sie 2 die zum Privatrecht und 2 die zum Öffentlichen Recht gehören BGB und HGB = Privatrecht Srafrecht und Sraßenverordnung = Öffentliches Recht
  • Erläutern Sie die Funktionen des HGB Die Funktionen des HGB dienen, im gegensatz zum BGB, den Anforderungen im wirtschaftsverkehr. Das HGB dient nur Kaufläuten, diese schließen jeden Tag Verträge, desswegen soll es schnel gehen wofür das HGB Sonderregelungen hat. Es ghört zum Zivilrecht. Es ändert die Regeln des BGB
  • Nennen Sie 2 Beispiele in denen das HGB vom BGB abweichende Regelungen vorsieht Erhöhter zinssatz (BGB 4%, HGB 5 %) Fehlende Schriftform für die Bürgschaftserklärung = der Bürgschaftsvertrag bedarf im HGB nicht der Schriftform
  • Zählen Sie 3 Vertragstypen/arten auf Dienstvertrag Arbeitsvertrag Kaufvertrag Werkvertrag
  • erläutern Sie den Begriff Prokura Prokura ist keine gesetzliche Vertragvollmacht Die Prokura ist im HGB geregelt. Der Vertretne kann per rechtsgeschäftlicher Willenserklärung jemandem Prokura erteilen. Der Prokurist ist in der heraschieebene eins unter der GF. Besonderheit: im HGB ist geregelt was ein Prokurist darf und was nicht! Der Prokurist ist ins Handelsregister einzutragen. --> Geschäfte bis zu 50 Mio sind nur mit 2 Prokuristen zu tätigen!
  • Definieren Sie den Begriff Willenserklärung Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Bloßes Schweigen ist in der Regeln nicht als Willenserklärung einzuordnen. Es fehlt hier regelmäßig der Erklärungstatbestand. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Fälle, in denen einem bloßen Schweigen eine Erklärungswirkung zukommen kann (z.B. beim kaufm. Bestätigungsschreiben).
  • Fall: Unternehmen A bestellt bei Unternehmen B per Fax 10 Sack Kartoffeln zum Preis von 5€ pro Sack Nach dem B das Fax erhalten hat, schreibt er A eine Mail: " Gerne liefere Ich Ihnen Kartoffeln. Ich habe leider nur 5 Säcke zur zeit. Ein sack kostet 7 euro. Lieferung erfolgt nächste Woche. IST ZWISCHEN A UND B EIN VERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN? Nein! Da keine 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen! Es liegen lediglich 2 Äußerungen, die zur absicht des Kaufvertrages absehen vor, welche aber nicht übereinstimmen! --> Dies könnte sich ändern, wenn trozdem eine Lieferung erfolgt und A diese annimmt!
  • Erläutern Sie den Rechtsbegriff der Stellvertretung und seine Rechtsfolgen. Es gibt im Rechtsverkehr Situationen in denen ein Vertragspartner nicht selbst handeln kann, sondern einen 3. beauftragt für Ihn seine Willenserklärung ab zu geben! Vetretener gibt Vertreter Vollmacht Vertreter geht zum 3. um Willenserklärung des Vertretenen abzugeben Vertretener schließt Vetrag mit 3. Im Grundverhältniss muss geregelt sein, wie die Vollmacht geregelt ist, in welchem Umfang (zum eigenen Schutz) Rechtsfolge: Der Vertrag kommt zwischen dem 3. und dem Vertretenen zustande. Auch der beschränkt Geschäftsfähige kann ein Vertreter sein!
  • Wann spricht man von Verzug? Abgrenzung Verzug u. Unmöglichkeit Von Verzug spricht man, wenn die Leistung durch Versäumnis nicht rechtzeitig erfolgt! ----- Unmöglichkeit liegt vor, wenn eine Leistung nicht (mehr) erbracht werden kann! -Verzug liegt dagegen vor, wenn die Leistung nachgeholt werden kann.
  • Wann kommt ein Schuldner einer Entgeltforderung in Verzug? Schuldner einer entgeldforterung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und zugang einer Rechnung leistet!; dies gilg gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurden!!!!!! --- wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung o Zahlungsaufstellung unsicher ist, komt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug
  • erläutern Sie den Begriff Verzug! Der Verzug ist die Schuldhafte Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung
  • erläutern Sie den Begriff Mahnung! Die Mahnung ist eine nicht formgebundene Erklärung des Gläubigers, die er nach Fälligkeit dem Schuldner zukommen lässt und in der er deutlich macht, dass er auf seine Leistung besteht Eine Mahnung ist unter anderem entbehrlich wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. wenn der Lieferung ein Ereigniss Vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Lieferung so bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt Wenn der Schuldner die Lieferung ernsthaft und entgültig verweigert1