Recht (Fach) / Soldatengesetzt (Lektion)
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PVG
Diese Lektion wurde von SchicksalsSchmied erstellt.
- 10 Abs. 1 Beispielhaftigkeit in Haltung und Pflichterfüllung
- § 7 Grundpflicht des Soldaten Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit desdeutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
- § 10. Abs. 1 Pflichten des Vorgesetzten (1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
- § 10 Abs. 2 Pflichten des Vorgesetzten (2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich:
- § 10 Abs. 3 Pflichten des Vorgesetzten (3) Er hat für seine Untergebenen zu sorgen.
- § 10 Abs. 4 Pflichten des Vorgesetzten (4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, derGesetze und der Dienstvorschriften erteilen.
- § 10 Abs. 5 Pflichten des Vorgesetzten (5) Er trägt für seine Befehle die Verantwortung. Befehle hat er in der den Umständen angemessenen Weisedurchzusetzen.
- § 10 Abs. 6 Pflichten des Vorgesetzten (6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen dieZurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.
- § 17 Verhalten im und außer Dienst (1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auchaußerhalb des Dienstes zu achten.(2) Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der ...