Rechtswissenschaft (Fach) / Gleichheitsrechte (Lektion)

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Als Gleichheitsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die die Gleichbehandlung der Bürger untereinander garantieren ( z.B. Art. 3 GG ) Gegenbegriff Freiheitsrechte

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  • Gleichheitsrechte Als Gleichheitsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die die Gleichbehandlung den Bürger untereinander garantieren ( z.B. Art. 3 GG ) Gegenbegriff Freiheitsrechte