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Rechtswissenschaft (Fach) / Religionsfreiheit (Lektion)

Geschützt ist zunächst die Freiheit einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und dementsprechend zu handeln

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  • Religionsfreiheit Geschützt ist zunächst die Freiheit einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und dementsprechend zu handeln